Vertragsprüfung mit KI heisst: Ein System liest einen Entwurf, markiert Risiken, gleicht ihn gegen einen Standard ab und weist auf fehlende Klauseln hin. Für Schweizer Teams entscheiden bei der Auswahl weniger der Funktionsumfang als drei Punkte: das Berufsgeheimnis, die Abdeckung des schweizerischen Vertragsrechts und die Frage, ob das Werkzeug im Word-Dokument arbeitet.
Vertragsprüfung ist nicht dasselbe wie allgemeine Legal AI
Ein Vertragsprüfungswerkzeug arbeitet am konkreten Dokument, ein allgemeines Legal-AI-System beantwortet Rechtsfragen. Der Unterschied klingt akademisch, entscheidet aber darüber, welche Werkzeuge überhaupt in die engere Wahl gehören.
Wer dreissig Verträge pro Woche konsistent prüfen muss, braucht Risikoerkennung, Standardabgleich und Versionsvergleich. Wer wissen will, wie das Bundesgericht eine Klausel beurteilt, braucht Recherche in Entscheiden. Beides ist juristische Arbeit, aber ein Werkzeug, das im einen stark ist, kann im anderen unbrauchbar sein.
Diese Auswahl beschränkt sich auf den ersten Fall. Eine Gegenüberstellung der Plattformen über beide Aufgaben hinweg steht im unabhängigen Vergleich der zehn besten Legal-AI-Tools.
Die Ausschlusskriterien stehen vor der Funktionsliste
Bei Mandatsdaten entscheidet die Rechtslage über den Kreis der möglichen Anbieter, bevor eine einzige Funktion verglichen wird. Wer die Reihenfolge umdreht, verliert Wochen an Evaluationen von Werkzeugen, die ohnehin ausscheiden.
Das strafrechtliche Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB erstreckt sich nach Ziff. 1 ausdrücklich auf Hilfspersonen. Wer Vertragsentwürfe eines Mandats durch ein externes System schickt, macht dessen Betreiber zur Hilfsperson. Dazu kommt die Pflicht nach Art. 13 Abs. 2 BGFA, dafür zu sorgen, dass Hilfspersonen das Geheimnis wahren. Das ist keine Formalie, die sich mit einer Datenschutzerklärung erledigen lässt, sondern eine Frage, die der Anbieter vertraglich beantworten muss.
Datenschutzrechtlich kommen die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG und, sobald Daten die Schweiz verlassen, die Anforderungen an die Bekanntgabe ins Ausland nach Art. 16 revDSG hinzu. Drei Fragen klären den Punkt in einem Gespräch:
Wo liegen die Daten, und wo läuft die Modellinferenz? Das sind zwei verschiedene Orte, und der zweite wird selten von selbst genannt.
Ist die Missbrauchskontrolle beim Modellanbieter abbedungen, sodass keine menschliche Durchsicht von Eingaben stattfindet?
Erkennt der Anbieter vertraglich an, als Hilfsperson an das Berufsgeheimnis gebunden zu sein?
Woran sich ein Prüfwerkzeug messen lässt
Die Prüftiefe zeigt sich nicht an der Zahl der Funktionen, sondern daran, welche Klauseln ein System als problematisch erkennt. Vier Fähigkeiten unterscheiden sich zwischen Anbietern deutlich: Risikoerkennung mit Schweregrad, Abgleich gegen einen eigenen Standard, Erkennung fehlender Klauseln und Konsistenz über Vertragsversionen hinweg.
Der eigentliche Unterschied für Schweizer Verträge liegt aber woanders. Werkzeuge, die überwiegend an angloamerikanischen Vertragswerken entwickelt wurden, bewerten Klauseln nach Massstäben, die hier nicht gelten. Drei Beispiele, an denen sich das in einem Test unmittelbar zeigt:
Haftungsbeschränkungen. Nach Art. 100 Abs. 1 OR ist eine Freizeichnung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nichtig. Eine umfassende Haftungsfreizeichnung, wie sie in internationalen Vorlagen üblich ist, ist damit in diesem Umfang unwirksam. Ein Werkzeug, das eine solche Klausel als vorteilhaft markiert, prüft nach dem falschen Recht.
Gewährleistungsfristen. Im Kaufrecht verjähren Gewährleistungsansprüche nach Art. 210 OR grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Wer eine Vorlage mit einer abweichenden Frist übernimmt, sollte das bewusst tun, nicht aus Unachtsamkeit.
Zurechnung von Hilfspersonen. Nach Art. 101 OR haftet, wer die Erfüllung einer Schuldpflicht einer Hilfsperson überträgt, für deren Verhalten. Wer diese Zurechnung im Vertrag abbedingen will, stösst wiederum an die Grenzen von Art. 100 OR.
Wer Werkzeuge vergleicht, sollte genau solche Klauseln in den Testkorpus legen. Sie trennen schneller als jede Funktionsliste.
Der Test mit eigenen Verträgen
Eine belastbare Evaluation dauert zwei bis vier Wochen und arbeitet mit echten, abgeschlossenen Verträgen, deren Schwachstellen bereits bekannt sind. Demodaten zeigen nur, was der Anbieter zeigen will.
Ein Vorgehen, das sich bewährt hat:
Drei bis fünf abgeschlossene Verträge auswählen, bei denen im Nachhinein klar ist, welche Punkte problematisch waren.
Dieselben Dokumente durch jedes Werkzeug laufen lassen, ohne die bekannten Schwachstellen vorher zu nennen.
Zwei Zahlen festhalten: Wie viele der bekannten Punkte wurden gefunden, und wie viele Meldungen waren Fehlalarm.
Eine Klausel bewusst so verändern, dass sie nach schweizerischem Recht unwirksam wird, und prüfen, ob das Werkzeug es bemerkt.
Der letzte Schritt ist der aussagekräftigste und wird fast immer weggelassen. Als Anhaltspunkt für die Grössenordnung: Bei CASUS liefert eine durchschnittliche Vertragsprüfung rund zwanzig Findings und dauert ein bis drei Minuten. Eine Trefferliste mit drei Punkten ist zu grob, eine mit zweihundert unbrauchbar, weil sie die Durchsicht nicht abkürzt, sondern verlagert.
Wo der Ablauf bricht
Der praktische Nutzen entscheidet sich daran, wo das Ergebnis landet. Ein Befund, der in einer Weboberfläche steht und von Hand ins Dokument zurückgetragen werden muss, kostet bei einem dreissigseitigen Vertrag mit vierzig Anpassungen mehr Zeit, als die Prüfung eingespart hat.
Bei CASUS entfallen rund achtzig Prozent der Nutzung auf das Word-Add-in und nicht auf die Web-Anwendung. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, wo juristische Arbeit tatsächlich stattfindet, und ein Kriterium, das in Funktionsvergleichen selten auftaucht.
Marcel Held, Chief Operating Officer bei Domenig Partner, beschreibt denselben Punkt aus der Einführungsperspektive: "Neue Software scheitert oft an der Akzeptanz. CASUS wurde bei uns schnell angenommen, weil es sich in bestehende Abläufe einfügt statt sie zu ersetzen."
Wie CASUS hier einzuordnen ist
CASUS ist eine Plattform, die Dokumentarbeit und Rechtsquellen im selben Ablauf zusammenführt, und nicht ein reines Vertragsprüfungswerkzeug.
Für die Vertragsprüfung sind drei Module einschlägig: Risk Review analysiert Risiken aus der Perspektive der jeweiligen Partei und versieht jedes Finding mit einem Schweregrad, Benchmark gleicht ein Dokument gegen ein hinterlegtes Playbook ab und weist die Übereinstimmung als Prozentwert aus, und Proofread prüft Querverweise, Definitionen und Nummerierung. Änderungen werden formatgerecht in Word übernommen. Für grössere Vertragsbestände extrahiert der AI Data Room definierte Felder aus vielen Dokumenten in eine Tabelle.
Die Daten liegen in der Schweiz, die Modellinferenz findet in Europa statt, und CASUS-Mitarbeitende sind als Hilfspersonen nach Art. 321 StGB an das Berufsgeheimnis gebunden. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Sicherheit.
Wer prüfen will, ob das zum eigenen Ablauf passt, kann CASUS vierzehn Tage kostenlos testen und dafür das oben beschriebene Verfahren mit eigenen abgeschlossenen Verträgen verwenden. Der Preis liegt bei CHF 145 pro Nutzer und Monat, bei Jahresabrechnung bei CHF 120 (Stand August 2026). Die Anmeldung läuft über app.getcasus.com.
Eine breitere Einordnung des Schweizer Marktes samt Recherchewerkzeugen steht im Vergleich der Legal-AI-Tools für die Schweiz.
FAQ
Was unterscheidet ein Vertragsprüfungswerkzeug von einem allgemeinen KI-Assistenten?
Ein Vertragsprüfungswerkzeug arbeitet am Dokument: Es erkennt Risiken, gleicht gegen einen hinterlegten Standard ab und meldet fehlende Klauseln. Ein allgemeiner Assistent fasst zusammen und formuliert um, kennt aber weder den Standard des Teams noch die Versionsgeschichte des Vertrags.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten in der Schweiz zuerst?
Das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB, das sich nach Ziff. 1 auf Hilfspersonen erstreckt, und die Pflicht nach Art. 13 Abs. 2 BGFA, dessen Einhaltung durch Hilfspersonen sicherzustellen. Datenschutzrechtlich kommen die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG und bei Datenflüssen ins Ausland Art. 16 revDSG hinzu.
Woran erkennt man, ob ein Werkzeug schweizerisches Recht abbildet?
Am zuverlässigsten an einer bewusst fehlerhaften Klausel im Testkorpus. Eine umfassende Haftungsfreizeichnung etwa ist nach Art. 100 Abs. 1 OR für Absicht und grobe Fahrlässigkeit nichtig; ein Werkzeug, das sie unbeanstandet lässt oder als vorteilhaft markiert, prüft nach fremdem Massstab.
Wie lange dauert eine seriöse Evaluation?
Zwei bis vier Wochen genügen, wenn mit echten, abgeschlossenen Verträgen getestet wird. Längere Pilotprojekte scheitern meist nicht an der Technik, sondern daran, dass niemand die Zeit für strukturierte Tests findet.
Wie viele Findings sind bei einer Vertragsprüfung normal?
Bei CASUS liefert eine durchschnittliche Prüfung rund zwanzig Findings in ein bis drei Minuten. Deutlich weniger deutet auf eine oberflächliche Prüfung hin, deutlich mehr auf eine Trefferliste, die die Durchsicht nicht abkürzt.
Spielt es eine Rolle, ob das Werkzeug in Word läuft?
Ja, weil dort die Arbeit am Vertrag stattfindet. Ein Befund, der von Hand ins Dokument zurückgetragen werden muss, verbraucht die eingesparte Zeit wieder. Bei CASUS entfallen rund achtzig Prozent der Nutzung auf das Word-Add-in.







