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Unser Commitment an dich

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für CASUS

Inkrafttreten

1. August 2026

Auf einen Blick

Wer wir sind. CASUS Technologies AG, Uraniastrasse 31, 8001 Zürich, Schweiz. Kontakt: contact@getcasus.com.

Wen diese AGB binden. Du bist unsere Vertragspartei als «Kunde». Kunde kann eine natürliche Person sein, die in eigenem Namen abonniert (typischerweise über unseren Self-Service-Flow), oder eine Organisation wie eine Anwaltskanzlei, ein Unternehmen oder eine öffentliche Institution. Ist der Kunde eine Organisation, greifen die Personen, die sich einloggen («Nutzer»), unter dem Account der Organisation auf den Dienst zu. Ist der Kunde eine natürliche Person, ist diese gleichzeitig Kunde und Nutzer.

Was wir anbieten. CASUS ist eine KI-gestützte Legal-Produktivitätsplattform – eine Webanwendung plus ein Microsoft-Word-Add-in – entwickelt für ausgebildete Jurist:innen, um Dokumente zu entwerfen, zu prüfen und zu bearbeiten.

KI ist ein Entwurfswerkzeug, kein Anwalt. Unsere KI-Funktionen erstellen Entwürfe und Vorschläge. Die Ergebnisse sind probabilistisch und können unvollständig oder ungenau sein. Du prüfst und verifizierst sie, bevor du dich darauf verlässt.

Deine Daten bleiben deine. Du behältst die Rechte an dem, was du hochlädst, und an dem, was die KI daraus erzeugt. Wir verwenden Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung und in unserem Trust Center unter https://trust.getcasus.com.

Berufsgeheimnis. Für Kunden mit gesetzlicher Berufsverschwiegenheit gelten die universellen Zusicherungen in Ziff. 11 und – je nach Land der Berufszulassung – der Annex Deutschland (§ 203 StGB / § 43e BRAO), Österreich (§ 9 RAO / § 40 RL-BA 2015) oder Schweiz (Art. 321 StGB / Art. 13 BGFA).

Kostenlose Testphase. 14 Tage gratis, keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abo. Ohne Abschluss eines Abos endet der Zugang.

Schweizer Recht, Gerichte Zürich. Es gilt Schweizer Recht. Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten Zürichs entschieden.

Bei Widersprüchen zwischen dieser Zusammenfassung und dem nachfolgenden Volltext gilt der Volltext.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den Zugang zu und die Nutzung der nachfolgend definierten Dienste (die «Dienste») der CASUS Technologies AG, Uraniastrasse 31, 8001 Zürich, Schweiz (das «Unternehmen», «CASUS», «wir», «uns»). Die Dienste werden über https://www.getcasus.com/ (die «Website») bereitgestellt.

1.2 Mit der Registrierung oder Nutzung der Dienste akzeptiert der Nutzer oder die Organisation (der «Kunde», «du», «Sie») diese AGB. Der Kunde kann entweder (a) eine natürliche Person sein, die in eigenem Namen ein Abonnement abschließt, beispielsweise über unseren Self-Service-Registrierungsprozess, oder (b) eine Organisation wie eine Anwaltskanzlei, ein Unternehmen oder eine öffentliche Institution, die für die Nutzung durch ihre Mitarbeitenden, Auftragnehmer oder Vertreter:innen ein Abonnement abschließt. Ist der Kunde eine Organisation, sichert die Person, welche die Registrierung oder Bestellung durchführt, zu, dass sie befugt ist, die Organisation zu verpflichten.

1.3 Diese AGB bilden zusammen mit den weiteren hierin referenzierten Dokumenten eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die «Vereinbarung») zwischen dem Unternehmen und dem Kunden (je eine «Partei», zusammen die «Parteien»). Ist der Kunde mit diesen AGB nicht einverstanden, darf er die Dienste weder nutzen noch auf diese zugreifen.

1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden (einschließlich allgemeiner Einkaufsbedingungen) werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihnen schriftlich ausdrücklich zu.

2. Dienste

2.1 Das Unternehmen betreibt eine KI-gestützte Legal-Produktivitätsplattform, bestehend aus einer Webanwendung und einem Microsoft-Word-Add-in (zusammen die «Plattform»). Die Plattform nutzt Technologien großer Sprachmodelle («LLM»), um qualifizierte Jurist:innen bei Aufgaben wie Vertragserstellung, Dokumentenprüfung, Klauselvergleich, Rechtsrecherche und verwandten juristischen Arbeitsabläufen zu unterstützen (zusammen die «Dienste»).

2.2 Die Plattform ist ausschließlich für die Nutzung durch ausgebildete Jurist:innen bestimmt, die in ihrer Tätigkeit selbstständig fachliches Urteilsvermögen ausüben. Sie ist nicht für Laien oder Nicht-Fachpersonen gedacht und darf von diesen nicht zur Einholung von Rechtsberatung oder -rat verwendet werden.

2.3 Die Dienste sind in verschiedenen Service-Tiers (je ein «Tier») mit unterschiedlichem Funktionsumfang erhältlich. Die verfügbaren Tiers, ihr Funktionsumfang und die jeweiligen Preise werden auf der Website angezeigt und dem Kunden bei der Registrierung und beim Abschluss des Abonnements präsentiert.

2.4 Ein Upgrade auf einen höheren Tier ist jederzeit möglich. Ein Downgrade kann nur zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode erfolgen.

2.5 Das Unternehmen entwickelt und verbessert seine Dienste laufend und kann nach eigenem Ermessen einzelne Dienste oder Bestandteile davon verändern oder deren Bereitstellung vorübergehend oder dauerhaft einstellen. Bei wesentlichen Änderungen der Dienste – also Änderungen, welche die Art und den Umfang der Dienste erheblich verändern – informiert das Unternehmen die betroffenen Kunden soweit vernünftigerweise möglich im Voraus. Ist der Kunde mit einer wesentlichen Änderung nicht einverstanden, kann er die Vereinbarung innert einem (1) Monat ab Mitteilung des Unternehmens kündigen.

2.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Ergebnisse von KI- und Machine-Learning-Werkzeugen durch die Trainingsdaten beeinflusst sein können. Solche Ergebnisse können Ungenauigkeiten, Verzerrungen oder Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken enthalten. Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass die Ergebnisse vollständig frei von solchen Mängeln sind.

2.7 Das Unternehmen erbringt die Dienste im Rahmen einer Bemühungspflicht mit angemessener Sorgfalt und Fachkompetenz. Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass ein bestimmtes Ergebnis erzielt wird. Die Dienste haben empfehlenden Charakter; Empfehlungen stellen keine Garantie spezifischer Ergebnisse dar.

3. Registrierung und Konto

3.1 Der Kunde registriert sich über die Website für die Dienste. Der Kunde kann ein oder mehrere Nutzerkonten (je ein «Nutzer») für seine Mitarbeitenden und/oder autorisierten Vertreter:innen anlegen. Ist der Kunde eine natürliche Person, die in eigenem Namen abonniert, ist diese Person gleichzeitig Kunde und Nutzer. Verweise auf den Kunden umfassen sämtliche Nutzer.

3.2 Soweit anwendbar, bestimmt der Kunde einen oder mehrere Nutzer als Administrator:innen (das «Admin-Konto»), welche die Einstellungen der Dienste konfigurieren und die Berechtigungen anderer Nutzer verwalten können.

3.3 Der Kunde hat bei der Registrierung zutreffende, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Durch Bots oder automatisierte Methoden erstellte Konten sind nicht zulässig und werden gesperrt.

3.4 Der Kunde ist für die Vertraulichkeit und Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde ist für sämtliche über sein Konto oder das Konto eines Nutzers durchgeführten Aktivitäten verantwortlich und haftet dafür. Er hat das Unternehmen unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden.

3.5 Die kostenlose Registrierung steht allen offen.

3.6 Kunden mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz können die kostenpflichtigen Dienste sowohl als Unternehmen als auch als Privatperson (Konsument:in) beziehen.

3.7 Kunden mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Schweiz können die kostenpflichtigen Dienste ausschließlich als Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB bzw. § 1 KSchG bzw. zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken) beziehen. Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. / UID) anzugeben, deren Gültigkeit das Unternehmen prüft (VIES/MIAS); ohne erfolgreiche Verifikation kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.

3.8 Mit einem kostenpflichtigen Abschluss außerhalb der Schweiz bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken zu handeln; verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere Widerrufs- und Rücktrittsrechte, finden insoweit keine Anwendung.

3.9 Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen werden Rechnungen netto ohne Umsatzsteuer ausgestellt; die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge).

4. Kostenlose Testphase

4.1 Neuen Kunden wird eine einmalige, vierzehntägige kostenlose Testphase (die «Free Trial») angeboten. Der Kunde kann weitere Nutzer einladen, um gemeinsam in einer geteilten Testumgebung zu arbeiten; in diesem Fall beginnt die Free Trial mit der ersten Registrierung und endet vierzehn (14) Tage danach für alle Teilnehmenden.

4.2 Während der Free Trial erhält der Kunde zu Evaluationszwecken Zugriff auf den Funktionsumfang des bei der Registrierung gewählten Tiers. Einzelne Funktionen können während der Free Trial eingeschränkt oder deaktiviert sein.

4.3 Die Free Trial endet automatisch nach vierzehn (14) Tagen und wird nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tier umgewandelt. Eine Verlängerung bedarf der vorgängigen schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.

4.4 Das Unternehmen versendet mindestens zwei (2) Tage vor Ablauf der Free Trial eine Erinnerung. Schließt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement ab, läuft der Zugang nahtlos unter dem neuen Tier weiter. Schließt der Kunde kein Abonnement ab, endet der Zugang mit Ablauf der Free Trial.

4.5 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Berechtigung zur Free Trial zu überprüfen und eine Free Trial bei Missbrauch, Betrug oder Verstößen gegen diese AGB zu verweigern oder zu beenden.

5. Pflichten des Unternehmens

5.1 Das Unternehmen erbringt die Dienste gemäß der Vereinbarung. Das Unternehmen:

  • erbringt die Dienste mit angemessener Sorgfalt und Fachkompetenz und bemüht sich in zumutbarem Rahmen, die Dienste frei von Viren und anderer Schadsoftware zu halten;

  • führt regelmäßig Wartungen oder Verbesserungen an den Diensten durch, gewährleistet jedoch keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Der Kunde nimmt mögliche vorübergehende Verzögerungen zur Kenntnis. Das Unternehmen informiert den Kunden soweit vernünftigerweise möglich im Voraus über mögliche Unterbrüche und legt Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Schweizer und mitteleuropäischen Geschäftszeiten;

  • stellt dem Kunden während der Geschäftszeiten einen angemessenen Support zur Verfügung;

  • darf für sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Dritte als Subunternehmer beiziehen und haftet für diese. Das Unternehmen stellt sicher, dass Subunternehmer zu angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten verpflichtet sind;

  • darf den Zugang zu den Diensten nach begründeter Feststellung einer rechtswidrigen Aktivität oder betrügerischen Nutzung sperren. Während einer Sperrung bleibt der Kunde für alle anfallenden Gebühren verantwortlich.

5.2 Der Kunde kann Feedback über Formulare, Fragebögen und Umfragen geben («Feedback»). Das Unternehmen kann solches Feedback verwenden oder nicht verwenden, ohne dass daraus eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden entsteht. Der Kunde überträgt dem Unternehmen alle Rechte am Feedback.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung der Dienste, einschließlich der Nutzung durch seine Nutzer. Soweit das anwendbare Recht dies zulässt, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für die Nutzung der Dienste durch den Kunden.

6.2 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller Daten oder Informationen, die über die Dienste hochgeladen oder übermittelt werden. Das Unternehmen überwacht solche Übertragungen nicht und übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

6.3 Der Kunde:

  • nutzt die Dienste im Einklang mit der Vereinbarung und sämtlichen anwendbaren Gesetzen;

  • wirkt im erforderlichen Umfang an der Durchführung dieser Vereinbarung mit;

  • stellt dem Unternehmen alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung;

  • informiert das Unternehmen unverzüglich über Fehler oder Störungen und unterstützt das Unternehmen bei deren Analyse und Behebung;

  • bestimmt eine verantwortliche Kontaktperson und stellt deren Erreichbarkeit sicher;

  • prüft alle in die Dienste hochgeladenen Daten vor der Eingabe auf Viren oder andere schädliche Bestandteile;

  • überprüft – einschließlich durch menschliche Kontrolle – die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der KI-Funktionen für einen bestimmten Einsatzzweck. Zur Klarstellung: Das Unternehmen ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine anwaltliche Tätigkeit.

6.4 Der Kunde darf nicht:

  • Sicherheitsvorkehrungen der Dienste umgehen oder zu umgehen versuchen;

  • die Dienste über automatisierte Systeme abrufen oder die Infrastruktur des Unternehmens unangemessen belasten;

  • die Dienste oder Teile davon dekompilieren oder zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder den Quellcode ableiten;

  • aus den Diensten erhaltene Informationen, Texte, Grafiken, Bilder oder Software kopieren, verändern, verbreiten oder anderweitig verwenden;

  • abgeleitete Werke ganz oder teilweise auf Basis der Dienste erstellen;

  • die Dienste verkaufen, unterlizenzieren oder Dritten zur Verfügung stellen;

  • Kenntnisse über die Architektur, Funktionen oder vertraulichen Informationen der Plattform nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwerfen oder zu entwickeln.

6.5 Verzögert sich die Erbringung der Dienste aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, trägt der Kunde die daraus entstehenden Nachteile und Mehrkosten.

7. Gebühren

7.1 Der Kunde zahlt die für den gewählten Tier geltenden Gebühren (die «Servicegebühren») gemäß dem zum Zeitpunkt des Abonnementabschlusses angezeigten Preis über die vom Unternehmen angebotenen Zahlungsmethoden. Zahlungen werden über Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. und verbundene Unternehmen) abgewickelt.

7.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Gebühren in CHF und exklusive Mehrwertsteuer und weiterer anfallender Abgaben.

7.3 Wiederkehrende Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten (monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Abrechnungszyklus). Rechnungen sind innert dreißig (30) Tagen fällig. Verzugszinsen betragen 5 % p.a.

7.4 Zahlt der Kunde die fälligen Gebühren nicht spätestens zehn (10) Tage nach Mahnung, behält sich das Unternehmen vor, den Zugang zu den Diensten einzuschränken oder zu sperren. Während einer Sperrung bleibt der Kunde für alle anfallenden Gebühren verantwortlich.

7.5 Soweit gesetzlich zulässig, sind alle Gebühren nicht rückerstattbar.

7.6 Das Unternehmen kann die Gebühren entsprechend dem Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise anpassen. Preisanpassungen werden frühestens dreißig (30) Tage nach Mitteilung an den Kunden wirksam.

7.7 Bestreitet der Kunde eine Rechnung in guten Treuen, hat er dies dem Unternehmen innert der Zahlungsfrist mitzuteilen. Die Parteien bemühen sich um eine Einigung. Unbestrittene Beträge sind vom Kunden fristgerecht zu bezahlen.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Jede Partei behält sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an ihrem eigenen geistigen Eigentum, einschließlich aller Urheber-, Erfinder-, Marken-, Design- und Domainrechte, Know-how, Geschäftsgeheimnissen, Daten und sonstigen immateriellen Eigentumsrechten (die «Immaterialgüterrechte»). Sämtliche Immaterialgüterrechte an den Diensten verbleiben beim Unternehmen.

8.2 Soweit anwendbar und nur im erforderlichen Umfang gewährt jede Partei der anderen Partei eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz an den Immaterialgüterrechten, welche zur Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind.

8.3 Im Verhältnis zwischen den Parteien behält der Kunde sämtliche Rechte an Kundendaten (gemäß Definition in Ziffer 9.1.1) und an den daraus erzeugten KI-Ergebnissen. Die dem Unternehmen eingeräumte Lizenz an solchen Daten ist strikt auf das beschränkt, was zur Bereitstellung, Absicherung und zum Support der Dienste sowie zur Einhaltung anwendbaren Rechts erforderlich ist, und endet mit der Löschung der jeweiligen Daten gemäß Ziffer 9 und der Datenschutzerklärung.

9. Daten, Datenschutz und Datensicherheit

9.1 Kundendaten und Nutzungsdaten

9.1.1 Das Unternehmen kann Leistungs-, Analyse- oder Nutzungsdaten im Zusammenhang mit dem Zugriff des Kunden auf die Dienste oder deren Nutzung erheben, erzeugen und ableiten («Nutzungsdaten»). Nutzungsdaten umfassen keine Daten, Texte oder sonstigen Werke (zusammen «Kundendaten»), die der Kunde über die Dienste einreicht, hochlädt oder anderweitig übermittelt.

9.1.2 Das Unternehmen verwendet Kundendaten nicht zum Training der den Diensten zugrunde liegenden KI- und/oder Machine-Learning-Modelle, außer der Kunde hat vorgängig schriftlich zugestimmt. Diese Zusicherung erstreckt sich auf die KI-Subprozessoren, die CASUS für die Inferenz einsetzt und die unter einer Zero-Data-Retention-Vereinbarung arbeiten.

9.1.3 Das Unternehmen verwendet Nutzungsdaten ausschließlich zur Erfüllung der Vereinbarung, zur Überwachung von Leistung und Stabilität der Dienste sowie zur Vermeidung oder Behebung technischer Probleme. Das Unternehmen darf Nutzungsdaten anonymisieren, aggregieren und diese aggregierten, anonymisierten Daten zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen.

9.2 Datenschutz

9.2.1 Das Unternehmen erhebt und bearbeitet Personendaten gemäß seiner Datenschutzerklärung, erhältlich unter https://www.getcasus.com/privacy.

9.2.2 Der Kunde ermächtigt das Unternehmen, relevante Personendaten zur Erfüllung der Vereinbarung zu nutzen, zu bearbeiten und zu speichern sowie anonymisierte Daten zur Verbesserung der Dienste oder für Analysezwecke zu verwenden.

9.2.3 Soweit das Unternehmen im Rahmen der Erbringung der Dienste Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt es als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 revDSG bzw. Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Das Unternehmen bearbeitet solche Personendaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, die sich aus dieser Vereinbarung, der Datenschutzerklärung sowie der Konfiguration der Dienste ergibt. Weitere Informationen zu Rollen, Datenkategorien, Subprozessoren, internationalen Datentransfers sowie den angewandten technischen und organisatorischen Maßnahmen finden sich in der Datenschutzerklärung und im Trust Center unter https://trust.getcasus.com.

9.3 Datensicherheit

9.3.1 Das Unternehmen trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Veränderung. Das Unternehmen setzt branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen ein und überprüft diese regelmäßig. Eine Beschreibung der angewandten technischen und organisatorischen Maßnahmen ist in der Datenschutzerklärung und im Trust Center erhältlich.

9.3.2 Das Unternehmen stellt sicher, dass Subunternehmer, die Zugang zu Kundendaten erhalten, zu vergleichbaren Datenschutz- und Datensicherheitspflichten wie in dieser Vereinbarung verpflichtet sind. Die aktuelle Liste der Subprozessoren wird im Trust Center geführt.

10. Vertraulichkeit

10.1 Die Parteien können einander vertrauliche Informationen offenlegen («Vertrauliche Informationen»). Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können, wie organisatorische Informationen, Kundendatenbanken sowie Funktionalitäten und Merkmale der Dienste.

10.2 Öffentlich verfügbare oder zugängliche Informationen, rechtmäßig und unbeschränkt erhaltene Informationen oder von der empfangenden Partei selbstständig entwickelte Informationen gelten nicht als vertraulich.

10.3 Jede Partei verpflichtet sich, alle auf Grund der Vereinbarung zugänglich oder bekannt gewordenen Vertraulichen Informationen zu schützen. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.

10.4 Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung hat jede Partei auf Verlangen innert sechzig (60) Tagen sämtliche Vertraulichen Informationen der anderen Partei in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle zu löschen. Jede Partei darf Vertrauliche Informationen gemäß ihren üblichen Backup- oder Aufbewahrungsrichtlinien oder soweit gesetzlich vorgeschrieben zurückbehalten.

11. Berufsgeheimnis / Anwaltsgeheimnis

Hinweis: Diese Ziffer gilt für Kunden, die einer gesetzlichen Berufsverschwiegenheit unterliegen (insbesondere Anwält:innen sowie ihre Hilfspersonen). Je nach Land der Berufszulassung des Kunden gilt ergänzend der einschlägige Länderanhang für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, der integraler Vertragsbestandteil ist. Das Unternehmen bestätigt die nachfolgenden Zusicherungen auf Verlangen jederzeit zusätzlich schriftlich und unterzeichnet.

11.1 Das Unternehmen sowie alle seine Mitarbeitenden und Hilfspersonen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu Inhalten erhalten können, die dem Berufsgeheimnis des Kunden unterliegen, sind zur strikten und unbedingten Vertraulichkeit gegenüber jedermann verpflichtet – über das datenschutzrechtliche Mass hinaus. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

11.2 Zugriffsbeschränkung auf Seiten des Unternehmens. Auf Seiten des Unternehmens ist der Zugriff auf das technisch zwingende Minimum beschränkt: Nur ein kleiner Kreis berechtigter Personen kann Inhalte einsehen, und ausschließlich dann, wenn es für eine Fehlerbehebung nötig ist (Prinzip der minimalen Berechtigung). Diese Personen sind nach Ziff. 11.1 sowie nach dem jeweils anwendbaren Länder-Annex verpflichtet.

11.3 Infrastruktur- und KI-Subprozessoren. Hosting- und Inferenz-Anbieter, die im Rahmen eines automatisierten Verarbeitungsprozesses eingebunden sind, erhalten keinen menschlichen Klartext-Zugriff auf Mandatsinhalte. Sie werden vertraglich als Auftragsbearbeiter (Art. 9 revDSG / Art. 28 DSGVO) zur Vertraulichkeit verpflichtet und arbeiten unter Zero-Data-Retention; Kundeninhalte werden nicht zum Training von KI-/ML-Modellen verwendet, nicht über den Verarbeitungsvorgang hinaus gespeichert und sind in Übertragung und Speicherung verschlüsselt. Eine Anerkennung als Hilfsperson nach Ziff. 11.1 erfolgt für diese Subprozessoren nicht und ist nicht erforderlich, da keine Kenntnisnahme des Geheimnisses durch eine natürliche Person stattfindet.

11.4 Setzt das Unternehmen ausnahmsweise weitere Subunternehmer ein, deren Mitarbeitende tatsächlich Klartext-Zugang zu berufsgeheimnisgeschützten Inhalten erhalten können, verpflichtet es diese vorab in Textform zu denselben Pflichten wie in Ziff. 11.1 und dem jeweiligen Länder-Annex (Pflichtenkette).

11.5 Das Unternehmen informiert den Kunden unverzüglich, sofern eine Behörde Zugriff auf berufsgeheimnisgeschützte Inhalte verlangt, soweit gesetzlich zulässig, und sichert Datenherrschaft, Herausgabe und Löschung bei Vertragsende zu.

11.6 Auf schriftliches Verlangen bestätigt das Unternehmen die Einhaltung dieser Pflichten jederzeit schriftlich und unterzeichnet.

12. Haftung und Freistellung

12.1 Die Parteien haften einander vollumfänglich für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt ferner die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingendem Recht, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Unternehmens im maximal gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

12.2 Die gesamte kumulierte Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist auf 100 % der gesamten in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis bezahlten Servicegebühren begrenzt.

12.3 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungspflichten) infolge von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen (höhere Gewalt). Die betroffene Partei hat die andere Partei so rasch wie möglich zu informieren und sich in angemessenem Umfang um die Minderung der Folgen zu bemühen.

12.4 Das Unternehmen stellt den Kunden auf eigene Kosten von Verlusten, Schäden, Haftungsansprüchen, Forderungen oder Klagen Dritter frei, die aus Folgendem entstehen: (i) Verletzung dieser Vereinbarung oder einer gesetzlichen Vorschrift durch das Unternehmen; (ii) Verletzung von Zusicherungen und Gewährleistungen des Unternehmens; oder (iii) Verletzung von Rechten Dritter aus der Leistungserbringung des Unternehmens. Die gesamte Freistellungspflicht unterliegt der Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 12.2.

12.5 Der Kunde stellt das Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Ziffer 6 (Pflichten des Kunden) durch den Kunden oder seine Nutzer entstehen, und erstattet dem Unternehmen die angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) für die Abwehr solcher Ansprüche.

12.6 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet das Unternehmen auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gemäss Ziff. 12.2 bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang anwendbar.

13. Gewährleistungen und Zusicherungen

13.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Dienste «wie besehen» und «wie verfügbar» bereitgestellt werden und das Unternehmen keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistungen oder Zusicherungen abgibt, einschließlich Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Rechtsinhaberschaft und Nichtverletzung von Rechten Dritter.

13.2 Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass die Dienste fehlerfrei sind und ohne jegliche Unterbrechung oder Störung funktionieren. Jede weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

13.3 Die Dienste enthalten KI- und Large-Language-Model-Komponenten, deren Ergebnisse probabilistisch sind und unvollständig, ungenau oder kontextuell unpassend sein können. Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass ein bestimmtes Ergebnis, eine bestimmte rechtliche Schlussfolgerung oder ein bestimmter Erfolg erzielt wird. Sämtliche Ergebnisse sind ausschließlich als Entwurfsmaterialien oder Recherchehilfen zu behandeln und unterliegen der unabhängigen Prüfung und fachlichen Beurteilung durch den Kunden.

13.4 Die Ausschlüsse in dieser Ziff. 13 gelten vorbehaltlich der zwingenden Haftungstatbestände und Haftungsvorbehalte gemäss Ziff. 12. Im Übrigen bleibt es bei der Bereitstellung «wie besehen» für probabilistische KI-Ergebnisse.

14. Marketing

14.1 Jede Partei ist berechtigt, den Namen, das Logo und eine kurze Beschreibung der erbrachten Dienste der anderen Partei zu Werbezwecken auf ihrer Website sowie in weiteren Marketing- oder Investorenmaterialien zu verwenden. Jede weitergehende Verwendung – einschließlich Fallstudien, Zitaten oder detaillierten Kennzahlen – bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Jede Partei kann der Verwendung ihres Namens oder Logos jederzeit schriftlich widersprechen; in diesem Fall wird die andere Partei den Verweis innert dreißig (30) Tagen entfernen.

15. Dauer und Beendigung

15.1 Die Vereinbarung tritt mit der Registrierung des Kunden für eine Free Trial oder dem Abschluss eines Abonnements in Kraft. Die Vereinbarung bleibt bis zu ihrer Beendigung durch eine der Parteien in voller Kraft und Wirkung.

15.2 Beginnt der Kunde mit einer Free Trial, gilt die Vereinbarung während des Testzeitraums. Die Free Trial endet automatisch gemäß Ziffer 4.3. Schließt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement ab, läuft die Vereinbarung nahtlos weiter.

15.3 Abonniert der Kunde direkt einen kostenpflichtigen Tier, läuft die Vereinbarung für die gewählte Abrechnungsperiode (die «Erstlaufzeit»), beginnend mit dem Bestätigungsdatum des Abonnements.

15.4 Sofern nicht gemäß diesen AGB gekündigt, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils weitere Perioden gleicher Dauer (je eine «Verlängerungsperiode») zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen und Servicegebühren.

15.5 Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innert vierzehn (14) Tagen ab einer Mitteilung in Textform behebt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde nicht fristgerecht bezahlt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

15.6 In allen übrigen Fällen kann jede Partei die Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen auf das Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode schriftlich kündigen.

15.7 Die Beendigung berührt keine Rechte oder Pflichten, die vor dem Wirksamkeitsdatum der Beendigung entstanden sind oder ihrer Natur nach fortbestehen sollen, einschließlich bis zum Wirksamkeitsdatum aufgelaufener Zahlungspflichten.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Umfang ihres Geltungsbereichs dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen.

16.2 Änderungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

16.3 Mitteilungen. Soweit nicht ausdrücklich Schriftform verlangt wird, können Mitteilungen in Textform erfolgen. Mitteilungen an das Unternehmen sind an contact@getcasus.com zu richten; Mitteilungen an den Kunden gehen an die zuletzt bekannte oder verfügbare E-Mail-Adresse oder erfolgen über die Dienste.

16.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtswidrig, ungültig oder anderweitig undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen mutatis mutandis in vollem Umfang in Kraft, und die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.

16.5 Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Vereinbarung ist als Begründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, einer Vertretungs- oder Arbeitsbeziehung auszulegen.

16.6 Links zu Dritten. Die Dienste können Inhalte oder Links Dritter enthalten. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder Websites Dritter.

16.7 Keine Abtretung. Der Kunde darf Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorgängige Zustimmung des Unternehmens abtreten. Das Unternehmen kann diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Fusion, Übernahme oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte übertragen.

16.8 Rangordnung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestandteilen der Vereinbarung gilt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, folgende Rangordnung: (i) individuell schriftlich vereinbarte Ergänzungen, (ii) diese AGB, (iii) die Datenschutzerklärung.

16.9 Formerfordernisse. Schriftform bedeutet handschriftliche Unterzeichnung, qualifizierte oder einfache elektronische Signatur (beispielsweise DocuSign). Textform umfasst elektronischen Text, wie E-Mail oder Benachrichtigungen über die Dienste.

16.10 Sprache. Diese AGB sind in englischer und deutscher Sprache verfügbar. Weicht eine durch CASUS bereitgestellte Übersetzung von der englischen Fassung ab, geht die englische Fassung vor, es sei denn, zwingendes Recht der Jurisdiktion des Kunden verlangt etwas anderes.

16.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung untersteht dem materiellen Schweizer Recht (unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG) und der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichte Zürich, Schweiz.

17. Kontakt

Für Fragen, Anliegen oder Mitteilungen zu diesen AGB oder den Diensten:

CASUS Technologies AG
Uraniastrasse 31
8001 Zürich
Schweiz
contact@getcasus.com

Länderanhänge – Berufsgeheimnis

Für Kunden, die einer gesetzlichen Berufsverschwiegenheit unterliegen, gilt der Annex des Landes ihrer Berufszulassung ergänzend zu Ziff. 11.

Annex Deutschland – Verschwiegenheitsvereinbarung für Berufsgeheimnisträger

Dieser Annex ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und trägt § 43e BRAO sowie § 203 StGB Rechnung; er gilt zusätzlich und unabhängig vom Datenschutzrecht. Form: Textform (§ 126b BGB).

(1) Dem Unternehmen ist bekannt, dass die Kundendaten der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA) unterliegen und strafrechtlich nach § 203 StGB geschützt sind.

(2) Das Unternehmen wird als «mitwirkende Person» i.S.v. § 203 Abs. 3 S. 2 StGB / § 43e BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es belehrt diejenigen seiner Mitarbeitenden, die nach Ziff. 11.2 Inhalte einsehen können, über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).

(3) Der Zugriff erfolgt nur im technisch zwingenden Minimum und ausschließlich zur Fehlerbehebung (Ziff. 11.2). Infrastruktur- und KI-Subprozessoren erhalten keinen menschlichen Klartext-Zugriff (Ziff. 11.3); ein etwaiger weiterer Subunternehmer mit Klartext-Zugang wird in Textform nach § 43e Abs. 3 Nr. 3 BRAO weiterverpflichtet.

(4) Soweit Leistungsteile (insbesondere KI-Inferenz) im Ausland erbracht werden, stellt das Unternehmen sicher, dass dort ein dem deutschen Recht vergleichbares Geheimnisschutzniveau besteht (§ 43e Abs. 4 BRAO). Die Inferenz erfolgt innerhalb der EU/des EWR bzw. der Schweiz, aktuell in Belgien, Schweden und der Schweiz, ohne menschlichen Klartext-Zugriff und unter Zero-Data-Retention.

(5) Die Verpflichtung gilt gegenüber jedermann und über das Vertragsende hinaus fort.

Hinweis: CASUS bietet keine mandatsbezogenen Einzelfunktionen an, sondern dient als allgemeines Draft-/Review-Werkzeug über alle Mandate hinweg (Kanzlei-Infrastruktur). Eine Mandanteneinwilligung nach § 43e Abs. 5 BRAO ist daher nicht erforderlich.

Annex Österreich – Verschwiegenheitsvereinbarung für Berufsgeheimnisträger

Dieser Annex trägt § 9 RAO, § 157 StPO und § 40 RL-BA 2015 Rechnung und ergänzt den AVV (Art. 28 DSGVO / DSG).

(1) Dem Unternehmen ist bekannt, dass die Kundendaten der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts (§ 9 RAO) unterliegen und dem Umgehungsverbot (§ 9 Abs. 3 RAO, § 157 Abs. 2 StPO) unterstehen; dieses erfasst ausdrücklich auf Datenträgern gespeicherte Informationen.

(2) Das Unternehmen und diejenigen seiner Mitarbeitenden, die nach Ziff. 11.2 Inhalte einsehen können, werden nachweislich vertraglich auf die Verschwiegenheit überbunden (§ 40 Abs. 2 RL-BA 2015); jede Form der elektronischen Datenverarbeitung ist eingeschlossen.

(3) Der Zugriff erfolgt nur im technisch zwingenden Minimum zur Fehlerbehebung (Ziff. 11.2). Infrastruktur- und KI-Subprozessoren erhalten keinen menschlichen Klartext-Zugriff (Ziff. 11.3). Das Unternehmen wählt seine Hilfspersonen sorgfältig aus und sichert technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu (§ 40 Abs. 3 RL-BA 2015).

(4) Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden im Fall einer behördlichen Sicherstellung, Hausdurchsuchung oder eines sonstigen behördlichen Zugriffs unverzüglich zu informieren (§ 40 Abs. 3 Z 3 RL-BA 2015), soweit gesetzlich zulässig.

(5) Das Unternehmen informiert den Kunden über die Kategorien der eingesetzten Subunternehmer (§ 40 Abs. 3 Z 5 RL-BA 2015).

(6) Fortgeltung über das Vertragsende hinaus, gegenüber jedermann.

Annex Schweiz – Anwaltsgeheimnis (Art. 321 StGB / Art. 13 BGFA)

(1) Das Unternehmen sowie diejenigen seiner Mitarbeitenden, die nach Ziff. 11.2 Zugang zu Inhalten unter dem Anwaltsgeheimnis erhalten können, werden als Hilfspersonen des Anwalts i.S.v. Art. 321 StGB anerkannt und unterliegen der Berufsverschwiegenheit unter Androhung der Strafe nach Art. 321 StGB.

(2) Der Zugriff erfolgt nur im technisch zwingenden Minimum zur Fehlerbehebung (Ziff. 11.2). Infrastruktur- und KI-Subprozessoren erhalten keinen menschlichen Klartext-Zugriff (Ziff. 11.3) und werden daher nicht als Hilfspersonen nach Abs. 1 anerkannt; ihre Einbindung verletzt das Anwaltsgeheimnis nicht, da keine natürliche Person beim Subprozessor vom Geheimnis Kenntnis nimmt.

(3) Das Unternehmen unterstützt den Kunden bei der Wahrung des Berufsgeheimnisses gemäß Art. 13 BGFA und richtet sich nach der SAV-Wegleitung zu IT-Outsourcing und Cloud-Computing.

(4) Soweit das Unternehmen Personendaten im Auftrag bearbeitet, gilt Art. 9 revDSG; Bekanntgaben ins Ausland erfolgen nur nach Art. 16/17 revDSG.

(5) Das Unternehmen informiert den Kunden unverzüglich über behördliche Zugriffsverlangen, soweit zulässig, und sichert Datenherrschaft, Herausgabe und Exit (inkl. Vorsorge nach Art. 211 SchKG) zu.

(6) Schriftliche Bestätigung der Einhaltung auf Verlangen.

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