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BEAMON AI Alternative: was im Preis enthalten ist

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Wer wir sind

BEAMON AI ist der juristische KI-Workspace der Frankfurter BRYTER GmbH, mit Listenpreisen ab 99 Euro je Nutzer und Monat im Jahresabo. Mehrere der beworbenen Rechtsdatenbanken setzen dabei ein zweites Abonnement voraus. CASUS deckt dieselben Aufgaben ab, arbeitet im Word-Add-in am geöffneten Dokument und enthält die Recherche im gesamten RIS ohne Zusatzvertrag.

Was BEAMON AI ist und woher es kommt

BEAMON AI ist ein junges Produkt mit einer älteren Grundlage. Die BRYTER GmbH wurde 2018 als Plattform für regelbasierte No-Code-Automatisierung juristischer Abläufe gegründet; BEAMON AI kam im Mai 2025 als KI-Aufsatz dazu, weshalb die Fachpresse es als "Bryter 2.0" beschrieb. Das erklärt die Bauweise: Die Stärke liegt in der Prozessautomatisierung, die juristische Dokumentarbeit ist der spätere Zubau.

Konkret besteht das Angebot aus drei Bausteinen: Assist für Entwurf, Prüfung und Recherche, Extract für strukturierte Daten aus großen Dokumentmengen, dazu ein Word-Plugin und die regelbasierten Workflows. Angebunden sind iManage und SharePoint.

Das Prüfmodul ist ernst zu nehmen. BEAMON beschreibt es als "Dokumentenprüfung in Hochgeschwindigkeit mit Klauselvergleichen, Risikohervorhebungen und Richtlinienchecks, die auf Ihre Playbooks abgestimmt sind" (beamon.ai, Stand August 2026). Wer den Anbieter als reines Recherchewerkzeug beschreibt, beschreibt ihn falsch.

Nicht ausgewiesen sind drei Dinge, an denen sich eine Prüfung in der Praxis entscheidet: die Analyse aus der Perspektive einer bestimmten Vertragspartei, ein abgestufter Schweregrad je Finding und ein Playbook-Abgleich, der einen Prozentwert liefert.

CASUS ist den umgekehrten Weg gegangen und von Anfang an auf die Arbeit am juristischen Dokument gebaut. Sieben Module mit je eigener Aufgabe stehen dafür bereit: AI Chat mit Agent Mode, Risk Review, Benchmark, Dossiers, Legal Research, AI Data Room und Proofread. Der Vergleich läuft auf sechs Achsen, und auf fünf davon fällt er unterschiedlich aus.

Was der Listenpreis enthält und was ein Zusatzabo braucht

Die Preisliste nennt drei Pakete: Single, Team und Pro, im Jahresabo 99, 149 und 199 Euro je Nutzer und Monat (Stand August 2026). Workflows und Single Sign-On gibt es ausschließlich im Paket Pro. Interessanter ist die Zeile darunter: Unter "Integrationen und Verlage" führt die Preisseite sechs Positionen, und bei vier davon steht ausdrücklich, dass sie zusätzlich kosten:

Position

Bedingung laut Preisseite

Otto Schmidt API

zusätzliches Otto-Schmidt-Abonnement erforderlich, nur im Paket Pro

Haufe Lexware

zusätzliches Haufe-Abonnement erforderlich

Winsolvenz

zusätzliches Septeo-Abonnement erforderlich

Handelsregister (Company.info)

gegen Aufpreis als Add-on

Dokumentübersetzung (DeepL)

gegen Aufpreis als Add-on

SharePoint

enthalten

Beworben wird die Recherche in "über 80 juristischen Datenbanken". Welche davon in welchem Paket enthalten sind, sagt die Preisseite nicht; namentlich genannt und mit einem Zusatzabo versehen sind Otto Schmidt und Haufe Lexware, beide deutsch. Für eine Kanzlei, die kalkuliert, heißt das: Der Lizenzpreis ist der Anfang der Rechnung, nicht ihr Ergebnis.

CASUS kostet im Euro-Raum 155 Euro je Nutzer und Monat, 130 Euro bei Jahresabrechnung, also 1.560 Euro im Jahr (Stand August 2026). Die Recherche in österreichischem, deutschem und schweizerischem Recht ist darin enthalten, ohne Vertrag mit einem Verlag daneben. Die Preisübersicht führt beide Zahlungsweisen auf.

Die Arbeit findet im Word-Add-in statt

Beide Anbieter haben eine Word-Integration, und beide meinen damit nicht dasselbe. Bei CASUS laufen rund 80 Prozent der gesamten Nutzung im Word-Add-in und nicht in der Web-App. Das ist keine Positionierung, sondern eine Betriebszahl, und sie erklärt, warum die Module dort vollständig verfügbar sind statt in einer verkürzten Fassung.

Konkret heißt das: Risk Review, Benchmark, Proofread und der AI Chat samt Agent Mode arbeiten direkt am geöffneten Dokument. Der Agent Mode fügt Klauseln ein, formuliert um und ergänzt, und zwar unter Berücksichtigung von Struktur, Nummerierung und Formatierung an der richtigen Stelle, ohne Kopieren und Einfügen. Dazu kommen Actions im Add-in: Translate überträgt ein Dokument, ohne Formatierung und juristische Bedeutung zu verändern, Anonymize erkennt Personendaten vor einer Weitergabe.

Ein Beispiel aus dem Alltag einer Wiener Wirtschaftskanzlei: Der Entwurf eines Rahmenliefervertrags kommt von der Gegenseite, die Prüfung ist bis zum Nachmittag zugesagt. Im Add-in läuft Risk Review über das offene Dokument, die Findings erscheinen neben dem Text, die vorgeschlagene Haftungsformulierung wandert per Klick an die richtige Stelle, und Proofread prüft vor dem Versand die Querverweise. Kein Export, kein zweites Fenster, keine Datei, die die Kanzlei verlässt.

Für die tägliche Arbeit ist das der Unterschied zwischen einem Werkzeug, das man aufsucht, und einem, das dort ist, wo der Vertrag ohnehin liegt.

Prüfen mit Parteiperspektive, Schweregrad und Playbook-Abgleich

Eine Vertragsprüfung ist erst dann nützlich, wenn klar ist, für wen geprüft wurde. Risk Review erkennt die Vertragsparteien und analysiert aus der Perspektive einer davon, nicht pauschal. Jedes Finding trägt eine Zuordnung, eine Relevanz und einen Schweregrad von niedrig bis hoch, dazu eine konkrete Formulierungsoption, die sich direkt ins Dokument übernehmen lässt.

Aus dem laufenden Betrieb: Eine Prüfung dauert ein bis drei Minuten und liefert im Schnitt rund zwanzig Findings. Beide Zahlen stammen aus der Nutzung, nicht aus einem Datenblatt.

Daneben steht Benchmark, das ein Dokument gegen einen Referenzstandard hält, gegen ein eigenes Playbook oder gegen Best Practices für SPA, NDA und DPA. Es zeigt, ob Standardklauseln vorhanden und ausreichend ausgestaltet sind, benennt fehlende Themenbereiche wie eine Haftung ohne Cap oder eine Vertraulichkeit ohne Löschpflicht, und gibt die Übereinstimmung als Prozentwert an. Ein Playbook-Abgleich, der eine Zahl liefert, lässt sich in einem Team als Standard durchsetzen; eine Einschätzung ohne Zahl lässt sich diskutieren.

Was die Prüfung überprüfbar macht, ist die Zuordnung: Jedes Finding lässt sich zu der Textstelle zurückverfolgen, aus der es stammt. Eine Einschätzung, die eine Partnerin gegenzeichnen soll, muss diesen Weg zurück erlauben, sonst bleibt sie eine Meinung.

Daneben stehen vier weitere Module mit eigener Aufgabe. Dossiers hält den Kontext über bis zu 100 Dokumente hinweg offen, sodass Fragen über beliebig viele Chats hinweg gestellt werden können, ohne Dateien erneut hochzuladen. Der AI Data Room analysiert hunderte Dokumente parallel und gibt eine Klausel-Matrix über Haftung, IP, SLA und Kündigung aus, nach Risiko priorisiert. Proofread prüft vor dem Versand Querverweise, Definitionen, Anhänge, Nummerierung und offene Platzhalter. Und der AI Chat samt Agent Mode beantwortet Fragen zum Dokument mit Sprung an die betreffende Passage.

Recherche ohne zweites Abo

Legal Research greift auf über 1,8 Millionen Entscheide und Artikel aus der Schweiz, Deutschland und Österreich zu. Für Österreich ist das gesamte RIS abgedeckt, dazu OGH, VwGH, VfGH, die Findok des Finanzministeriums, die Finanzmarktaufsicht und die Bundeswettbewerbsbehörde. Zur Einordnung der Größenordnung: Die amtliche Schnittstelle des Bundes weist für das RIS rund 895.000 Dokumente allein an Judikatur aus (data.bka.gv.at, abgefragt August 2026).

Recherchiert wird in Gesetzen und Rechtsprechung statt in allgemeinen Internetquellen, und die Ergebnisse tragen Fundstellen, die sich weiterverwenden lassen, als Begründung einer Klausel oder als interne Einschätzung. Die Ausgabe ist dabei nicht nur eine Trefferliste: Zu einer Rechtsposition entstehen eine Risikoanalyse samt Risikotreibern, Pro- und Contra-Linien und eine Handlungsempfehlung, also Position halten, Fallback anbieten oder Zusatzklausel vorschlagen. Weil die Recherche im selben Add-in sitzt wie die Prüfung, landet das Ergebnis unmittelbar im Dokument statt in einer Notiz daneben.

Eine Lücke gehört genannt: EU-Recht ist nicht abgedeckt, weder EuGH und EuG noch EUR-Lex. Wer täglich mit Unionsrecht arbeitet, braucht dafür eine andere Quelle.

Sicherheit: wo gerechnet wird und wer Klartext sieht

Bei der Sicherheit trennen sich die beiden Anbieter nicht bei der Frage, ob sie ernst genommen wird, sondern bei der Frage, was sie offenlegen.

BEAMON sagt zu, Kundendaten nicht außerhalb der EU oder des EWR weiterzugeben, und schließt die Trainingsnutzung aus. Weiter geht die Auskunft nicht: In welcher Region gehostet wird, wo die KI-Inferenz stattfindet und wer auf Mandatsinhalte im Klartext zugreifen kann, steht auf keiner der Anbieterseiten.

Genau das sind die Fragen, die § 40 Abs. 3 Z 4 RL-BA 2015 einer Kanzlei stellt, denn ohne sie lassen sich technische und organisatorische Maßnahmen nicht beurteilen. CASUS beantwortet sie namentlich. Mandatsinhalte liegen auf Google Cloud in Zürich, verschlüsselt mit AES-256 im Ruhezustand und TLS 1.2+ bei der Übertragung. Die KI-Inferenz läuft ausschließlich über Vertex AI in Belgien und Azure OpenAI in Schweiz Nord und Schweden Zentral, es findet keine Inferenz in den Vereinigten Staaten statt. Für Azure liegt ein Opt-out vom Abuse-Monitoring vor, es gibt also keinen dreißigtägigen Puffer und keine menschliche Durchsicht durch Microsoft.

Vier Zusagen sind dabei vertraglich verankert und einzeln benannt: keine Nutzung für das KI-Training, keine Verarbeitung in Drittstaaten, kein Zugriff durch Mitarbeitende der Cloud-Anbieter, keine Vermischung von Mandaten. Der Klartextzugriff auf Seiten von CASUS ist auf die technisch notwendige Fehlerbehebung beschränkt, und die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter steht im Trust Center. Alle Angaben im Einzelnen sind dort nachlesbar.

Für die Beschaffung ist der Unterschied handfest: Die Zusage eines Wirtschaftsraums beantwortet die Frage nach dem Verarbeitungsort nicht, die Nennung der Regionen beantwortet sie.

§ 40 Abs. 3 RL-BA 2015 ist das Prüfraster für Kanzleien in Österreich

Für österreichische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Auswahl eines KI-Anbieters keine reine Beschaffungsfrage, sondern eine berufsrechtliche. § 9 RAO verpflichtet zur Verschwiegenheit und erstreckt die Pflicht ausdrücklich auf Hilfskräfte; § 40 Abs. 2 RL-BA 2015 verlangt deren nachweisliche vertragliche Überbindung, jegliche Form der elektronischen Datenverarbeitung eingeschlossen.

Der eigentliche Maßstab ist § 40 Abs. 3 RL-BA 2015. Die Bestimmung erlaubt den Einsatz externer Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung, wenn fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: gewahrte Klienteninteressen, sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, dessen vertragliche Verpflichtung zur unverzüglichen Information bei einer Hausdurchsuchung, technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik und die Information des Klienten über die Kategorien der Dienstleister.

Die dritte Ziffer ist diejenige, die in Verträgen selten auftaucht. Der Österreich-Annex der CASUS-AGB enthält sie im Wortlaut:

"Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden im Fall einer behördlichen Sicherstellung, Hausdurchsuchung oder eines sonstigen behördlichen Zugriffs unverzüglich zu informieren (§ 40 Abs. 3 Z 3 RL-BA 2015), soweit gesetzlich zulässig."

Kein anderer Anbieter im österreichischen Feld weist eine solche Zusage öffentlich aus. Der Wettbewerber nennt auf seiner Seite für Standesmitglieder unbegrenzte Verschwiegenheit, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Verarbeitung in der EU und den Ausschluss der Trainingsnutzung, dazu eine gezeichnete Checkliste des Rechtsanwaltskammertags, die nicht öffentlich einsehbar ist. Die Informationspflicht nach Z 3 steht dort nicht.

Auch Ziffer 5 lässt sich erfüllen, ohne dass die Kanzlei recherchieren muss: Die Kategorien der eingesetzten Dienstleister stehen im Trust Center. Und für die Akte gibt es etwas, das kein Marketingtext ersetzt: Kanzleien können jederzeit eine schriftliche Bestätigung des Hilfspersonenstatus anfordern, ebenso eine Bestätigung, dass Infrastruktur- und KI-Anbieter keinen menschlichen Klartextzugriff auf Mandatsinhalte haben.

BEAMON AI und CASUS im Vergleich

Merkmal

BEAMON AI

CASUS

Anbieter

BRYTER GmbH, Frankfurt am Main

CASUS, Schweiz

Produkt am Markt seit

Mai 2025, auf einer Automatisierungsplattform von 2018

von Beginn an auf juristische Dokumentarbeit gebaut

Module

Assist, Extract, Word-Plugin, Workflows

sieben, je mit eigener Aufgabe und Produktseite

Österreichische Rechtsquellen

RIS-Integration, ausgewiesen auf der Seite für Standesmitglieder

gesamtes RIS, OGH, VwGH, VfGH, Findok, FMA, BWB

Verlagsinhalte

über 80 Datenbanken, Otto Schmidt und Haufe je mit Zusatzabo

keine Verlagsanbindung, Recherche im Preis enthalten

Word

Word-Plugin in allen Paketen

Word-Add-in, rund 80 Prozent der Nutzung

Prüfung

Klauselvergleich, Risikohervorhebung, Playbook-Check

Risk Review aus Parteiperspektive mit Schweregrad, Benchmark mit Prozentwert

Workflow-Automatisierung

regelbasierte Workflows, nur im Paket Pro

nicht im Angebot

Ort der KI-Inferenz

nicht benannt, EU und EWR zugesagt

Belgien, Schweiz Nord, Schweden Zentral, keine Inferenz in den USA

Menschlicher Klartextzugriff

keine Aussage

ausgeschlossen bei Infrastruktur- und KI-Anbietern, Bestätigung auf Anfrage

§ 40 Abs. 3 Z 3 RL-BA 2015

auf der Anbieterseite nicht ausgewiesen

im Österreich-Annex der AGB zugesagt

Hilfspersonenstatus

keine Aussage

schriftliche Bestätigung jederzeit anforderbar

Preis (Stand August 2026)

99 bis 199 Euro im Jahresabo, je Nutzer und Monat

130 Euro im Jahresabo, 155 Euro monatlich

Wer sich einen breiteren Überblick über den österreichischen Markt verschaffen will, findet ihn im Vergleich der Legal-AI-Anbieter in Österreich; der zweite vom Kammertag beworbene Anbieter ist Gegenstand eines eigenen Beitrags.

Ein Test dauert weniger lang als die Auswertung einer Preisliste. CASUS lässt sich vierzehn Tage kostenlos und ohne Mindestvertragsdauer ausprobieren, sinnvollerweise an einem echten Vertrag aus dem eigenen Bestand statt an einem Musterdokument. Wer wissen will, wie eine Prüfung aus Parteiperspektive aussieht, legt ein Konto an und lädt den nächsten Entwurf hoch, der ohnehin auf dem Tisch liegt.

Welches Werkzeug wofür

Für CASUS spricht der Regelfall einer österreichischen Kanzlei. Wer täglich an Verträgen, Schriftsätzen und Prüfaufträgen arbeitet, findet sechs Argumente vor: Die Arbeit läuft im Word-Add-in am offenen Dokument, wo rund 80 Prozent der Nutzung stattfinden. Die Prüfung ist aus Parteiperspektive geführt, nach Schweregrad abgestuft und bis zur Textstelle nachvollziehbar, also gegenzeichnungsfähig. Der Playbook-Abgleich liefert einen Prozentwert, mit dem sich ein Kanzleistandard durchsetzen lässt. Das gesamte RIS steht ohne zweites Abonnement zur Verfügung, der Preis ist damit die ganze Rechnung. Der Ort der KI-Inferenz ist namentlich benannt und liegt nicht in den Vereinigten Staaten. Und die Zusage nach § 40 Abs. 3 Z 3 RL-BA 2015 steht im Vertrag statt in einer Broschüre, samt schriftlicher Bestätigung des Hilfspersonenstatus für die Akte.

Für BEAMON AI sprechen drei Sonderlagen. Eine Kanzlei mit bestehendem Abonnement bei Otto Schmidt oder Haufe Lexware nutzt vorhandene Verlagsinhalte weiter, und der Zusatzabo-Punkt entfällt. Ein Haus mit iManage-Bestand hält seine Präzedenzfälle im vorhandenen Dokumentenmanagement. Und ein Team mit echtem Bedarf an regelbasierter Prozessautomatisierung, etwa für wiederkehrende Assessments oder standardisierte Intake-Strecken, findet dort die Herkunft und die Stärke von BRYTER.

Alle drei Lagen beschreiben eine bestehende Investition oder eine Anforderung außerhalb der Dokumentarbeit. Wer ohne solche Vorbelastung entscheidet, entscheidet über die tägliche Arbeit am Dokument, und dort ist die Antwort eine andere.

Häufige Fragen

Was kostet BEAMON AI?

Die öffentliche Preisliste nennt drei Pakete mit 118, 176 und 234 Euro je Nutzer und Monat bei monatlicher Zahlung sowie 99, 149 und 199 Euro im Jahresabo (Stand August 2026). Workflows und Single Sign-On sind nur im Paket Pro enthalten. Mehrere Verlags- und Registeranbindungen setzen ein zusätzliches Abonnement beim jeweiligen Anbieter voraus.

Ist die RIS-Integration in jedem Paket enthalten?

Das lässt sich anhand der veröffentlichten Unterlagen nicht beantworten. Die RIS-Integration wird auf der Seite für österreichische Standesmitglieder beschrieben; in der Preistabelle unter "Integrationen und Verlage" kommt das Rechtsinformationssystem nicht vor, dort stehen ausschließlich deutsche Quellen. Vor einem Vertragsschluss ist das eine Frage an den Vertrieb.

Erfüllt CASUS die Anforderungen des § 40 Abs. 3 RL-BA 2015?

Die fünf Voraussetzungen richten sich an den Rechtsanwalt, nicht an den Anbieter; erfüllen muss sie die Kanzlei. Für Ziffer 3 braucht sie eine vertragliche Zusage des Dienstleisters, und diese steht im Österreich-Annex der CASUS-AGB im Wortlaut. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Ziffer 4 sind auf der Sicherheitsseite dokumentiert.

Welche österreichischen Rechtsquellen deckt CASUS ab?

Das gesamte RIS samt Judikatur von OGH, VwGH und VfGH, dazu die Findok des Finanzministeriums, die Finanzmarktaufsicht und die Bundeswettbewerbsbehörde. Nicht abgedeckt ist EU-Recht, also weder die Rechtsprechung von EuGH und EuG noch EUR-Lex.

Kann CASUS in Microsoft Word arbeiten?

Ja, und dort findet der überwiegende Teil der Nutzung statt. Risk Review, Benchmark, Proofread und der AI Chat mit Agent Mode laufen im Add-in am geöffneten Dokument; Änderungen werden formatgerecht übernommen, ohne Kopieren und Einfügen.

Werden Mandatsdaten für das Training von KI-Modellen verwendet?

Nein, weder von CASUS noch von den Modellanbietern. Für Azure liegt ein Opt-out vom Abuse-Monitoring vor, es gibt also keinen dreißigtägigen Puffer und keine menschliche Durchsicht. Beide Anbieter schließen die Trainingsnutzung aus; der Unterschied liegt darin, wo die Verarbeitung stattfindet.

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