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CoCounsel vs. CASUS: US-Plattform vs. Schweizer Legal AI

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Wer wir sind

CASUS ist eine Schweizer Legal-AI-Plattform für Kanzleien und Inhouse-Legal-Teams, die Vertragsarbeit direkt in Microsoft Word oder im Web erledigen. Die Plattform wird in der Schweiz bzw. der EU gehostet, überträgt keine Daten in die USA, bietet Zero Data Retention und kein Human Review. CoCounsel von Thomson Reuters ist eine leistungsstarke Lösung für US-amerikanische Rechtspraktiker - für Schweizer Teams mit DSG- und DSGVO-Anforderungen ist der Vergleich jedoch entscheidend. Dieser Artikel erklärt, wo die Unterschiede liegen und warum sie in der Mandatspraxis konkret relevant werden.

Was ist CoCounsel?

CoCounsel ist die Legal-AI-Plattform von Thomson Reuters, die 2023 durch die Akquisition von Casetext für rund 650 Millionen US-Dollar in den Konzern integriert wurde. Die Plattform stützt sich eng auf die Westlaw-Datenbank, eine der grössten US-amerikanischen Rechtsrecherche-Infrastrukturen, und richtet sich primär an US-amerikanische Anwältinnen und Anwälte sowie grosse Kanzleien im englischsprachigen Raum.

Der Kern des Angebots: KI-gestützte Dokumentenprüfung, Rechtsrecherche, Vertragsentwürfe und Q&A-Funktionen über ein Chat-Interface. CoCounsel ist tief im Thomson-Reuters-Ökosystem verankert, was für Teams ausserhalb dieses Ökosystems zu Friction führen kann - insbesondere wenn weder Westlaw-Lizenz noch englischsprachige Vertragsarbeit im Vordergrund stehen.

Warum suchen Schweizer Kanzleien nach einer Alternative zu CoCounsel?

Datenhaltung, Art. 16-17 revDSG und das US-Hosting-Problem

Das gewichtigste Argument für Schweizer Nutzerinnen und Nutzer ist rechtlicher Natur. CoCounsel speichert und verarbeitet Daten auf US-amerikanischer Infrastruktur. Für Kanzleien, die mandatsbezogene Vertragsdaten verarbeiten, ist das unter dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023) konkret problematisch.

Art. 16 revDSG erlaubt die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland nur, wenn das Zielland ein angemessenes Schutzniveau aufweist oder spezifische Garantien bestehen - etwa Standarddatenschutzklauseln oder verbindliche Unternehmensregeln. Art. 17 revDSG listet die zulässigen Ausnahmen abschliessend auf: Einwilligung der betroffenen Person, überwiegende private Interessen oder gesetzliche Grundlage. Die USA gelten nach Einschätzung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nicht generell als Drittland mit angemessenem Schutzniveau. Wer also mandatsbezogene Daten - Parteinamen, Vertragsinhalte, Due-Diligence-Unterlagen - auf US-Servern verarbeitet, muss eine der Ausnahmen nach Art. 17 revDSG belegen können. Das ist in der täglichen Kanzleipraxis selten trivial.

Hinzu kommt die DSGVO-Dimension: Wer als Schweizer Kanzlei für europäische Mandanten tätig ist oder Gegenseiten-Daten von EU-Personen verarbeitet, muss zusätzlich Art. 46 DSGVO beachten, der geeignete Garantien für Drittlandübermittlungen verlangt. Art. 28 DSGVO schreibt ausserdem vor, dass Auftragsverarbeiter - und ein US-basierter KI-Anbieter ist genau das - nur eingesetzt werden dürfen, wenn ein konformer Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und die technisch-organisatorischen Massnahmen gemäss Art. 32 DSGVO nachgewiesen sind.

Der EDÖB hat in seiner Leitlinie zu KI-Systemen (2024) klargestellt, dass Unternehmen, die KI-Dienste als Auftragsverarbeiter einsetzen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen vollständig auf die KI-Lösung ausweiten müssen - inklusive Transparenz über Subprozessoren und Speicherorte. Ein "Zero Data Retention"-Versprechen allein genügt nicht, wenn die Verarbeitungsinfrastruktur in den USA liegt und keine adequacy decision des EDÖB vorliegt.

CASUS hostet ausschliesslich in der Schweiz und der EU, überträgt keine Daten in die USA und bietet sowohl Zero Data Retention als auch den Verzicht auf Human Review. Mehr zur Infrastruktur findet sich auf der Sicherheitsseite von CASUS.

Westlaw-Abhängigkeit und Schweizer Rechtsprechung

CoCounsel ist stark auf Westlaw ausgerichtet. Wer Schweizer Rechtsprechung, kantonale Entscheide oder Bundesgerichtsurteile recherchieren muss, bekommt damit wenig. Das ist kein Randproblem: Ein Zürcher M&A-Partner, der eine Aktienkaufvertrag-Klausel zur Gewährleistungsfreizeichnung nach Art. 197 ff. OR beurteilt und dabei auf BGE 144 III 327 zurückgreifen will - ein Leitentscheid des Bundesgerichts zur Haftungsfreizeichnung bei arglistig verschwiegenen Mängeln - ist mit Westlaw schlicht nicht bedient.

CASUS durchsucht über 660'000 kantonale und bundesgerichtliche Entscheide und zeigt relevante Erwägungen direkt in den Antworten an - ohne zusätzlichen Klick auf ein externes System. Mehr dazu auf der Legal-Research-Seite.

Preis und Ökosystem-Lock-in

CoCounsel ist als Enterprise-Abonnement konzipiert, das typischerweise an bestehende Westlaw-Verträge gebunden ist. Für kleinere Kanzleien oder Teams, die kein Westlaw abonnieren, entstehen erhebliche Zusatzkosten. Das Preismodell ist nicht öffentlich - Thomson Reuters kommuniziert es nur im direkten Verkaufsgespräch. CASUS bietet Zugang ohne Westlaw-Bindung; auf app.getcasus.com/signup lässt sich die Plattform direkt testen.

Das EU AI Act-Regime ab 2025 und seine Relevanz für Legal-AI-Tools

Seit dem schrittweisen Inkrafttreten des EU AI Act ab August 2024 und der vollständigen Anwendbarkeit der meisten Vorschriften ab August 2026 gilt: KI-Systeme, die im Rechtsbereich eingesetzt werden und Einfluss auf die Rechte natürlicher Personen haben können, sind potenziell als hochriskant einzustufen - insbesondere wenn sie in Verfahren mit Rechtswirkung eingesetzt werden (Anhang III EU AI Act). Auch wenn der EU AI Act primär EU-Anbieter und EU-Nutzer adressiert, betrifft er Schweizer Kanzleien, die für EU-Mandanten tätig sind oder grenzüberschreitend arbeiten, mittelbar. Anbieter, die Daten in die USA übertragen, müssen dabei nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch KI-regulatorische Transparenz- und Dokumentationspflichten nachweisen können. Tools mit Schweizer oder EU-Hosting haben hier strukturell weniger Nachweisprobleme.

Haftungsrisiko-Analyse: Was passiert, wenn mandatsbezogene Daten auf US-Infrastruktur landen?

Dieser Abschnitt fehlt in den meisten CoCounsel-Vergleichsartikeln - und das ist das Problem. Die Compliance-Frage ist nicht abstrakt; sie hat konkrete Haftungskonsequenzen.

Nehmen wir ein realistisches Szenario: Eine Zürcher Boutique-Kanzlei mit acht Anwältinnen und Anwälten bearbeitet eine SPA mit einer deutschen Käuferin und einer Schweizer Zielgesellschaft. Die SPA enthält Personendaten von Schlüsselpersonen (Management-Warranties, Organe, Begünstigte). Das Team lädt das Dokument in ein US-basiertes Legal-AI-Tool, um den Risk & Quality Review durchzuführen.

Was konkret passiert:

Erstens: Die Übermittlung der Vertragsdaten in die USA stellt eine grenzüberschreitende Datenbekanntgabe im Sinne von Art. 16 revDSG dar. Ohne vorgängige Prüfung, ob eine der Voraussetzungen nach Art. 16-17 revDSG erfüllt ist, handelt die Kanzlei möglicherweise rechtswidrig. Der EDÖB kann nach Art. 49 ff. revDSG Untersuchungen einleiten.

Zweitens: Gegenüber der deutschen Käuferin greift zusätzlich Art. 28 DSGVO. Verarbeitet ein US-Subprozessor die Daten ohne konformen Auftragsverarbeitungsvertrag, ist die Kanzlei gegenüber der Mandantin exponiert - insbesondere wenn die Käuferin später einen Datenschutzvorfall geltend macht.

Drittens: Art. 398 OR (Sorgfaltspflicht des Beauftragten) verpflichtet den Anwalt, im Interesse des Mandanten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Berufsmannes zu handeln. Wer mandatsbezogene Daten ohne Prüfung der Datenresidenz in ein Drittland-Tool einspeist, riskiert, diese Sorgfaltspflicht zu verletzen - mit den zivilrechtlichen Folgen nach Art. 97 OR.

Konkret für die Zürcher Kanzlei: Bei einem durchschnittlichen Stundenansatz von CHF 400-600 für Senior Associates und CHF 600-900 für Partner ist der Compliance-Aufwand für nachträgliche Dokumentation und allenfalls Meldepflichten schnell teurer als die eingesparte Zeit durch das KI-Tool. Kanzleien, die auf Swiss-hosted Lösungen wie CASUS setzen, umgehen dieses Risiko strukturell.

Worauf sollte man bei einer Legal-AI-Plattform achten?

Wer eine Alternative zu CoCounsel evaluiert, sollte folgende Punkte prüfen:

  • Wo werden Daten gehostet und verarbeitet? (Schweiz, EU oder USA?)

  • Gibt es Zero Data Retention und kein Human Review?

  • Ist die Plattform auf Schweizer Recht und deutschsprachige Dokumente ausgerichtet?

  • Lässt sich die Plattform direkt in Microsoft Word nutzen?

  • Deckt die Rechtsrecherche Schweizer Gerichte und Kantonalentscheide ab?

  • Ist die Preisgestaltung transparent und skalierbar?

  • Erfüllt der Anbieter die Anforderungen des EDÖB an KI-Auftragsverarbeiter (2024 Guidance)?

CASUS als Alternative: Was die Plattform konkret bietet

Vertragsanalyse und Risikobewertung

Der Risk & Quality Review identifiziert Risiken und Schwachstellen in einzelnen Verträgen, ordnet sie den Vertragsparteien zu und priorisiert sie nach Schweregrad (niedrig, mittel, hoch). Pro Finding gibt es konkrete Formulierungsvorschläge, die sich direkt in Word übernehmen lassen - korrekt formatiert, ohne Copy-Paste.

In der Praxis zeigt sich: Der Risk & Quality Review liefert im Schnitt mehrere strukturierte Findings pro SPA, wobei ein relevanter Anteil auf fehlende oder unvollständige Haftungscaps, unklare Material Adverse Change-Definitionen und lückenhafte IP-Ownership-Regelungen entfällt. Das sind genau die Punkte, die in Verhandlungen mit erfahrenen Gegenparteien zuerst angegriffen werden.

Abgleich mit internem Playbook: der Benchmark-Workflow in der NDA-Praxis

Der Benchmark-Workflow prüft ein Dokument gegen einen Referenzstandard - zum Beispiel ein internes Playbook oder Best Practices für NDA, SPA oder DPA. Die Plattform zeigt fehlende Klauseln, unvollständige Regelungen und Abweichungen als strukturierte Findings an, inklusive Prozentwert für die Übereinstimmung mit dem Standard.

Wer regelmässig NDAs reviewt, kennt das Problem: Schweizer und deutsche Muster-NDAs unterscheiden sich in der Definition von "Vertrauliche Informationen" oft erheblich. Deutsche Templates schliessen häufig mündliche Mitteilungen pauschal ein, sofern diese innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt werden; Schweizer Versionen verzichten oft auf diese Bestätigungspflicht und definieren den Schutzbereich breiter, aber ungenauer. Im Kontext von Art. 321a OR (Treuepflicht des Arbeitnehmers) und Art. 162 StGB (Verletzung des Geschäftsgeheimnisses) hat die Wahl der Definition konkrete Konsequenzen - etwa wenn Mitarbeitende beider Parteien von der NDA erfasst werden sollen. Ein weiterer häufiger Befund: fehlende oder inkonsistente Rechtswahl-Klauseln. Nach Art. 116 IPRG können Parteien zwar das anwendbare Recht frei wählen, aber viele NDAs im Schweizer Markt enthalten entweder gar keine Rechtswahlklausel oder eine Klausel, die dem Schweizer Vertragsstatut widerspricht - ein Befund, der im Benchmark-Workflow als Abweichung vom Standard geflaggt wird, im manuellen Review aber regelmässig untergeht.

AI-Chat und Agent Mode

Der AI-Chat beantwortet Fragen zum Dokument, verknüpft Antworten mit den relevanten Textstellen und erlaubt direkten Sprung zur Passage. Im Agent Mode führt CASUS Änderungen direkt im Dokument aus: Klauseln einfügen, Texte umformulieren, Konsistenz prüfen - unter Berücksichtigung von Struktur, Nummerierung und Formatierung. Die Produktseite zum AI-Chat gibt weitere Details.

Schweizer Rechtsrecherche mit 660'000+ Entscheiden

Der Legal-Research-Modus greift auf über 660'000 Entscheide von Schweizer Kantons- und Bundesgerichten sowie auf Gesetzesartikel zu. Ergebnisse sind strukturiert und nachvollziehbar - keine generischen Internetantworten. Relevante Erwägungen werden direkt in der Antwort angezeigt; ein Klick auf ein externes System entfällt.

Das ist nicht dasselbe wie eine vollständige juristische Prüfung - aber für die strukturierte Ersteinschätzung, die Begründung einer Klausel oder die schnelle Verortung eines Leitentscheids ist es ein konkreter Geschwindigkeitsvorteil gegenüber einer manuellen Suche in Entscheidungsdatenbanken.

AI Data Room und Proofread

Für Due-Diligence-Projekte ermöglicht der AI Data Room die parallele Analyse von Dutzenden bis Hunderten Dokumenten mit benutzerdefinierten Extraktionsfeldern. Das Proofread-Modul prüft Verträge auf sprachliche Konsistenz, Schweizer Schreibweise (ss statt ß), Cross-References, Definitionen, Platzhalter und Formatierung - ohne die juristische Bedeutung zu verändern.

Wer die Plattform ausprobieren möchte, kann sich direkt auf app.getcasus.com/signup registrieren.

Workflow-Kosten-Vergleich: Zehn-Anwälte-Kanzlei, NDA-Review-Prozess

Um den Unterschied greifbar zu machen, ein hypothetisches aber realistisches Szenario: Eine Zürcher Boutique mit zehn Anwältinnen und Anwälten bearbeitet pro Monat durchschnittlich 20 NDAs, davon 12 als empfangende Partei mit Reviewpflicht.

Ohne Legal AI: Ein erfahrener Associate (Stundenansatz CHF 400) braucht für einen seriösen NDA-Review inkl. Kommentierung und Rechtswahlprüfung nach Art. 116 IPRG typischerweise 1,5 bis 2 Stunden. Bei 12 NDAs pro Monat sind das 18-24 Stunden oder CHF 7'200 bis 9'600 in Associate-Zeit - zuzüglich Partnerzeit für Freigabe.

Mit dem CASUS Benchmark-Workflow: Der Benchmark-Durchlauf liefert in wenigen Minuten einen strukturierten Befund: welche Klauseln fehlen, welche abweichen, wo die Rechtswahlklausel inkonsistent ist. Der Associate beginnt nicht bei null, sondern prüft und kommentiert die Findings. Realistische Zeitersparnis: 40-60 Minuten pro NDA. Bei 12 NDAs: 8-12 Stunden weniger Associate-Zeit pro Monat, entsprechend CHF 3'200-4'800. Im Jahresschnitt summiert sich das auf CHF 38'000-58'000 - bevor Partnerzeit und Opportunitätskosten mitgerechnet werden.

Das sind keine garantierten Zahlen; die tatsächliche Ersparnis hängt von Dokumentkomplexität, Kanzleistruktur und Workflow-Einbettung ab. Aber die Grössenordnung zeigt, warum die Lizenzkosten einer Swiss-hosted Legal-AI-Plattform im Vergleich schnell wirtschaftlich werden.

Vergleichstabelle: CoCounsel vs. CASUS

Merkmal

CoCounsel (Thomson Reuters)

CASUS

Hosting

USA (Thomson Reuters Cloud)

Schweiz / EU

Datenübertragung USA

Ja

Nein

Zero Data Retention

Nicht öffentlich kommuniziert

Ja

Human Review

Nicht öffentlich kommuniziert

Kein Human Review (Opt-out)

revDSG Art. 16-17 Konformität

Kritisch (US-Infrastruktur, kein Angemessenheitsbeschluss)

Ausgelegt für revDSG / DSGVO

EDÖB KI-Leitlinie 2024

Nicht dokumentiert

Swiss Hosting, keine US-Subprozessoren

Schweizer Rechtsprechung

Nicht abgedeckt

660'000+ Entscheide (kantonal + Bundesgericht)

Microsoft Word Integration

Ja

Ja (Add-in)

Vertragsanalyse mit Parteiperspektive

Eingeschränkt

Ja (Risk & Quality Review)

Benchmark gegen Playbook

Eingeschränkt

Ja (Benchmark-Workflow)

Agent Mode (Dokumentänderungen)

Chat-basiert

Ja (direkter Eingriff ins Word-Dokument)

AI Data Room

Ja (bis 10'000 Dokumente)

Ja (benutzerdefinierte Extraktionsfelder)

Preis

Enterprise, nicht öffentlich, Westlaw-gebunden

Kein Westlaw-Lock-in

Zielmarkt

USA / Grosser anglophoner Markt

Schweiz, deutschsprachige Kanzleien

EU AI Act Transparenz

Nicht dokumentiert

EU/CH-Hosting, kein US-Transfer

Für wen ist CASUS die richtige Wahl?

CASUS passt für Schweizer Kanzleien und Inhouse-Teams, die konkret folgende Anforderungen haben:

Deutschsprachige Vertragsdokumente mit Schweizer Rechtskontext. Wer SPAs, NDAs, DPAs und andere Verträge nach Schweizer OR bearbeitet, braucht eine Plattform, die diese Dokumenttypen und die zugrundeliegende Rechtsprechung kennt - nicht ein auf US-Common-Law ausgerichtetes Tool.

Datenschutzkonforme Infrastruktur ohne Nachweisaufwand. Unter Art. 16-17 revDSG und Art. 28 DSGVO muss die Kanzlei belegen können, dass ihr KI-Auftragsverarbeiter die Anforderungen erfüllt. Swiss Hosting mit Zero Data Retention und ohne US-Datentransfer eliminiert diesen Prüfaufwand.

Direkte Einbindung in den Word-Workflow. Kanzleien, die ihre Vertragsarbeit in Word erledigen, wollen keinen zusätzlichen Medienbruch. Das CASUS Add-in ermöglicht Review, Benchmark, Chat und Proofread direkt im Dokument.

Schweizer Rechtsprechung als Recherchesubstrat. Wer auf BGE und Kantonalentscheide angewiesen ist, braucht eine Datenbank, die diese abdeckt - nicht Westlaw.

Wer CoCounsel primär für US-amerikanisches Recht und die Westlaw-Integration nutzt, bleibt dort gut aufgehoben. Für Schweizer Verhältnisse ist CASUS die präzisere Lösung.

Mehr zur Plattform findet sich auf der Produktübersicht und der About-Seite.

FAQ

Was ist CoCounsel?

CoCounsel ist die Legal-AI-Plattform von Thomson Reuters, entstanden durch die Akquisition von Casetext im Jahr 2023 für rund 650 Millionen US-Dollar. Die Plattform ist eng mit der Westlaw-Datenbank verknüpft und richtet sich hauptsächlich an US-amerikanische Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender.

Wo werden Daten bei CoCounsel gespeichert und warum ist das für Schweizer Kanzleien relevant?

CoCounsel verarbeitet Daten auf Thomson-Reuters-Infrastruktur in den USA. Für Schweizer Kanzleien ist das unter Art. 16-17 revDSG direkt relevant: Die Bekanntgabe von Personendaten in die USA erfordert entweder den Nachweis eines angemessenen Schutzniveaus oder eine der abschliessend geregelten Ausnahmen nach Art. 17 revDSG. Da die USA kein angemessenes Schutzniveau im Sinne des revDSG aufweisen, muss die Kanzlei den Transfer anderweitig legitimieren - was in der täglichen Praxis Aufwand erzeugt und Haftungsrisiken nach Art. 97 OR schafft.

Wo werden Daten bei CASUS gespeichert?

CASUS hostet ausschliesslich in der Schweiz und der EU. Es findet keine Datenübertragung in die USA statt. Die Plattform bietet Zero Data Retention und kein Human Review. Details auf der Sicherheitsseite.

Deckt CASUS Schweizer Rechtsprechung ab?

Ja. CASUS durchsucht über 660'000 kantonale und bundesgerichtliche Entscheide sowie Gesetzesartikel. Relevante Erwägungen werden direkt in der Antwort angezeigt, ohne Klick auf ein externes System.

Was bedeutet der EDÖB-Leitfaden 2024 zu KI-Prozessoren für Kanzleien?

Der EDÖB hat 2024 klargestellt, dass beim Einsatz von KI-Diensten als Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtlichen Anforderungen vollständig auf den KI-Anbieter ausgedehnt werden müssen - inklusive Transparenz über Subprozessoren und Speicherorte. Kanzleien, die US-basierte Tools einsetzen, müssen dies dokumentieren und gegenüber Mandanten offenlegen können. CASUS hostet in der Schweiz und der EU und betreibt keine US-Subprozessoren.

Funktioniert CASUS direkt in Microsoft Word?

Ja. CASUS ist als Microsoft-Word-Add-in verfügbar. Verbesserungsvorschläge aus dem Risk & Quality Review und dem Benchmark-Workflow sowie Änderungen aus dem Agent Mode lassen sich direkt im Dokument übernehmen - korrekt formatiert, ohne Copy-Paste.

Was kostet CoCounsel?

Thomson Reuters kommuniziert die Preise für CoCounsel nicht öffentlich. Das Abonnement ist typischerweise an bestehende Westlaw-Verträge gebunden und auf Enterprise-Kunden ausgerichtet. CASUS hat keinen Westlaw-Lock-in; Preise und Testzugang über app.getcasus.com/signup.

Welche typischen Befunde liefert der CASUS Benchmark-Workflow bei NDA-Reviews?

In der Praxis flaggt der Benchmark-Workflow bei NDA-Reviews regelmässig: fehlende oder inkonsistente Rechtswahlklauseln (relevant unter Art. 116 IPRG), abweichende Definitionen von "Vertrauliche Informationen" zwischen Schweizer und deutschen Templates, fehlende Löschpflichten bei Vertragsende sowie unvollständige Regelungen zur Rückgabe von Unterlagen. Das sind Punkte, die im manuellen Review unter Zeitdruck häufig nicht vollständig erfasst werden.

Ist CASUS eine vollständige Alternative zu CoCounsel?

Für Schweizer Kanzleien und Inhouse-Teams, die mit deutschsprachigen Verträgen und Schweizer Recht arbeiten, bietet CASUS eine funktional breitere und datenschutzkonforme Abdeckung. Für US-amerikanisches Recht und die Westlaw-Integration ist CoCounsel weiterhin die passendere Lösung. CASUS ist kein US-Markt-Ersatz - sondern eine präzisere Lösung für den Schweizer Rechtskontext.

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