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BEAMON AI Alternative: was im Preis enthalten ist

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Wer wir sind

BEAMON AI ist der juristische KI-Workspace der Frankfurter BRYTER GmbH, mit Listenpreisen ab 99 Euro je Nutzer und Monat im Jahresabo. Schweizer Rechtsquellen nennt der Anbieter dabei auf keiner seiner Seiten. CASUS deckt dieselben Aufgaben ab, arbeitet im Word-Add-in am geöffneten Dokument und stützt die Recherche auf über 660'000 Schweizer Entscheide und Artikel.

Was BEAMON AI ist und woher es kommt

BEAMON AI ist ein junges Produkt mit einer älteren Grundlage. Die BRYTER GmbH wurde 2018 als Plattform für regelbasierte No-Code-Automatisierung juristischer Abläufe gegründet; BEAMON AI kam im Mai 2025 als KI-Aufsatz dazu, weshalb die Fachpresse es als "Bryter 2.0" beschrieb. Die Stärke liegt entsprechend in der Prozessautomatisierung, die juristische Dokumentarbeit ist der spätere Zubau.

Konkret besteht das Angebot aus Assist für Entwurf, Prüfung und Recherche, Extract für strukturierte Daten aus grossen Dokumentmengen, einem Word-Plugin und den regelbasierten Workflows. Angebunden sind iManage und SharePoint. Das Prüfmodul beschreibt der Anbieter als "Dokumentenprüfung in Hochgeschwindigkeit mit Klauselvergleichen, Risikohervorhebungen und Richtlinienchecks, die auf Ihre Playbooks abgestimmt sind" (beamon.ai, Stand August 2026).

Der Markt, für den das Produkt gebaut ist, ist allerdings der deutsche und der österreichische. Als Verlagsanbindungen nennt die Preisseite Otto Schmidt und Haufe Lexware, als Registerquelle das deutsche Handelsregister; Bundesgericht, Fedlex oder kantonales Recht kommen nirgends vor.

Dazu fehlen drei Dinge, an denen sich eine Prüfung in der Praxis entscheidet: die Analyse aus der Perspektive einer bestimmten Vertragspartei, ein abgestufter Schweregrad je Finding und ein Playbook-Abgleich, der einen Prozentwert liefert.

CASUS ist den umgekehrten Weg gegangen und von Anfang an auf die Arbeit am juristischen Dokument gebaut. Sieben Module mit je eigener Aufgabe stehen dafür bereit: AI Chat mit Agent Mode, Risk Review, Benchmark, Dossiers, Legal Research, AI Data Room und Proofread. Der Vergleich läuft auf sechs Achsen, und auf fünf davon fällt er unterschiedlich aus.

Was der Listenpreis enthält und was ein Zusatzabo braucht

Die Preisliste ist öffentlich und nennt drei Pakete: Single, Team und Pro, im Jahresabo 99, 149 und 199 Euro je Nutzer und Monat (Stand August 2026). Kernfunktionen wie Dokumentenextraktion, KI-Analyse und Word-Integration sind in allen dreien enthalten. Workflows und Single Sign-On gibt es ausschliesslich im Paket Pro.

Interessanter ist die Zeile darunter. Unter "Integrationen und Verlage" führt die Preisseite sechs Positionen, und bei vier davon steht ausdrücklich, dass sie zusätzlich kosten:

Position

Bedingung laut Preisseite

Otto Schmidt API

zusätzliches Otto-Schmidt-Abonnement erforderlich, nur im Paket Pro

Haufe Lexware

zusätzliches Haufe-Abonnement erforderlich

Winsolvenz

zusätzliches Septeo-Abonnement erforderlich

Handelsregister (Company.info)

gegen Aufpreis als Add-on

Dokumentübersetzung (DeepL)

gegen Aufpreis als Add-on

SharePoint

enthalten

Beworben wird die Recherche in "über 80 juristischen Datenbanken". Welche davon in welchem Paket enthalten sind, sagt die Preisseite nicht; namentlich genannt und mit einem Zusatzabo versehen sind Otto Schmidt und Haufe Lexware. Für eine Kanzlei, die kalkuliert, heisst das: Der Lizenzpreis ist der Anfang der Rechnung, nicht ihr Ergebnis.

CASUS kostet CHF 145 pro Nutzer und Monat, CHF 120 bei Jahresabrechnung, also CHF 1'440 im Jahr (Stand August 2026). Die Recherche im Schweizer Recht ist darin enthalten, ohne Vertrag mit einem Verlag daneben. Die Preisübersicht führt beide Zahlungsweisen auf.

Die Arbeit findet im Word-Add-in statt

Beide Anbieter haben eine Word-Integration, und beide meinen damit nicht dasselbe. Bei CASUS laufen rund 80 Prozent der gesamten Nutzung im Word-Add-in und nicht in der Web-App. Das ist keine Positionierung, sondern eine Betriebszahl, und sie erklärt, warum die Module dort vollständig verfügbar sind statt in einer verkürzten Fassung.

Konkret heisst das: Risk Review, Benchmark, Proofread und der AI Chat samt Agent Mode arbeiten direkt am geöffneten Dokument. Der Agent Mode fügt Klauseln ein, formuliert um und ergänzt, und zwar unter Berücksichtigung von Struktur, Nummerierung und Formatierung an der richtigen Stelle, ohne Kopieren und Einfügen. Dazu kommen Actions im Add-in: Translate überträgt ein Dokument, ohne Formatierung und juristische Bedeutung zu verändern, Anonymize erkennt Personendaten vor einer Weitergabe.

Ein Beispiel aus dem Alltag einer Zürcher Wirtschaftskanzlei: Der Entwurf eines Rahmenliefervertrags kommt von der Gegenseite, die Prüfung ist bis zum Nachmittag zugesagt. Im Add-in läuft Risk Review über das offene Dokument, die Findings erscheinen neben dem Text, die vorgeschlagene Haftungsformulierung wandert per Klick an die richtige Stelle, und Proofread prüft vor dem Versand die Querverweise und die Schweizer Schreibweise. Kein Export, kein zweites Fenster, keine Datei, die die Kanzlei verlässt.

Für die tägliche Arbeit ist das der Unterschied zwischen einem Werkzeug, das man aufsucht, und einem, das dort ist, wo der Vertrag ohnehin liegt.

Prüfen mit Parteiperspektive, Schweregrad und Playbook-Abgleich

Eine Vertragsprüfung ist erst dann nützlich, wenn klar ist, für wen geprüft wurde. Risk Review erkennt die Vertragsparteien und analysiert aus der Perspektive einer davon, nicht pauschal. Jedes Finding trägt eine Zuordnung, eine Relevanz und einen Schweregrad von niedrig bis hoch, dazu eine konkrete Formulierungsoption, die sich direkt ins Dokument übernehmen lässt.

Aus dem laufenden Betrieb: Eine Prüfung dauert ein bis drei Minuten und liefert im Schnitt rund zwanzig Findings. Beide Zahlen stammen aus der Nutzung, nicht aus einem Datenblatt.

Daneben steht Benchmark, das ein Dokument gegen einen Referenzstandard hält, gegen ein eigenes Playbook oder gegen Best Practices für SPA, NDA und DPA. Es zeigt, ob Standardklauseln vorhanden und ausreichend ausgestaltet sind, benennt fehlende Themenbereiche wie eine Haftung ohne Cap oder eine Vertraulichkeit ohne Löschpflicht, und gibt die Übereinstimmung als Prozentwert an. Ein Playbook-Abgleich, der eine Zahl liefert, lässt sich in einem Team als Standard durchsetzen; eine Einschätzung ohne Zahl lässt sich diskutieren.

Was die Prüfung überprüfbar macht, ist die Zuordnung: Jedes Finding lässt sich zu der Textstelle zurückverfolgen, aus der es stammt. Eine Einschätzung, die eine Partnerin gegenzeichnen soll, muss diesen Weg zurück erlauben, sonst bleibt sie eine Meinung.

Daneben stehen vier weitere Module mit eigener Aufgabe. Dossiers hält den Kontext über bis zu 100 Dokumente hinweg offen, ohne dass Dateien erneut hochgeladen werden müssen. Der AI Data Room analysiert hunderte Dokumente parallel und gibt eine Klausel-Matrix über Haftung, IP, SLA und Kündigung aus, nach Risiko priorisiert. Proofread prüft Querverweise, Definitionen, Anhänge, Nummerierung und offene Platzhalter, in Schweizer Schreibweise. Und der AI Chat samt Agent Mode beantwortet Fragen zum Dokument mit Sprung an die betreffende Passage.

Recherche im Schweizer Recht

Legal Research greift auf über 1,8 Millionen Entscheide und Artikel aus der Schweiz, Deutschland und Österreich zu, davon über 660'000 aus der Schweiz. Recherchiert wird in Gesetzen und Rechtsprechung statt in allgemeinen Internetquellen, und die Ergebnisse tragen Fundstellen, die sich weiterverwenden lassen, als Begründung einer Klausel oder als interne Einschätzung. Die Hervorhebung der relevanten Erwägungen direkt im Ergebnis gibt es für Schweizer Entscheide, nicht für deutsche und österreichische.

Die Ausgabe ist dabei nicht nur eine Trefferliste: Zu einer Rechtsposition entstehen eine Risikoanalyse samt Risikotreibern, Pro- und Contra-Linien und eine Handlungsempfehlung, also Position halten, Fallback anbieten oder Zusatzklausel vorschlagen. Weil die Recherche im selben Add-in sitzt wie die Prüfung, landet das Ergebnis unmittelbar im Dokument statt in einer Notiz daneben.

Genau hier liegt für Schweizer Kanzleien der Hauptunterschied. Wer auf Bundesgerichtsentscheide, kantonale Praxis und Schweizer Erlasse angewiesen ist, findet beim Wettbewerber keine Quellenzusage dazu. Eine Lücke gehört auch auf der eigenen Seite genannt: EU-Recht ist nicht abgedeckt, weder EuGH und EuG noch EUR-Lex.

Sicherheit: wo gerechnet wird und wer Klartext sieht

Bei der Sicherheit trennen sich die beiden Anbieter nicht bei der Frage, ob sie ernst genommen wird, sondern bei der Frage, was sie offenlegen.

BEAMON sagt zu, Kundendaten nicht ausserhalb der EU oder des EWR weiterzugeben, und schliesst die Trainingsnutzung aus. Weiter geht die Auskunft nicht: In welcher Region gehostet wird, wo die KI-Inferenz stattfindet und wer auf Mandatsinhalte im Klartext zugreifen kann, steht auf keiner der Anbieterseiten.

Für eine Schweizer Kanzlei sind das die entscheidenden Fragen: Wo liegen die Mandatsinhalte, wo wird gerechnet, und wer kann den Klartext sehen? CASUS beantwortet sie namentlich. Mandatsinhalte liegen auf Google Cloud in Zürich, verschlüsselt mit AES-256 im Ruhezustand und TLS 1.2+ bei der Übertragung. Die KI-Inferenz läuft ausschliesslich über Vertex AI in Belgien und Azure OpenAI in Schweiz Nord und Schweden Zentral, es findet keine Inferenz in den Vereinigten Staaten statt. Für Azure liegt ein Opt-out vom Abuse-Monitoring vor, es gibt also keinen dreissigtägigen Puffer und keine menschliche Durchsicht durch Microsoft.

Vier Zusagen sind vertraglich verankert und einzeln benannt: keine Nutzung für das KI-Training, keine Verarbeitung in Drittstaaten, kein Zugriff durch Mitarbeitende der Cloud-Anbieter, keine Vermischung von Mandaten. Der Klartextzugriff auf Seiten von CASUS ist auf die technisch notwendige Fehlerbehebung beschränkt, und die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter steht im Trust Center. Alle Angaben im Einzelnen sind dort nachlesbar.

Für die Beschaffung ist der Unterschied handfest: Die Zusage eines Wirtschaftsraums beantwortet die Frage nach dem Verarbeitungsort nicht, die Nennung der Regionen beantwortet sie.

Berufsgeheimnis: die Hilfspersonenkonstruktion

Für Schweizer Anwältinnen und Anwälte ist die Auswahl eines KI-Anbieters keine reine Beschaffungsfrage. Art. 13 BGFA verpflichtet zur Verschwiegenheit und verlangt, dass der Anwalt dafür sorgt, dass auch seine Hilfspersonen das Berufsgeheimnis wahren; Art. 321 StGB erstreckt den strafrechtlichen Schutz ausdrücklich auf diese Hilfspersonen. Ein Anbieter, der Mandatsdaten verarbeitet, muss in diese Konstruktion hineinpassen, nicht neben ihr stehen.

CASUS-Mitarbeitende sind Hilfspersonen des Anwalts nach Art. 321 StGB; die Geheimhaltungspflicht ist arbeitsvertraglich verankert und gilt unbefristet. Massgebliche Rechtsrahmen sind das revidierte Datenschutzgesetz und die DSGVO, Drittlandtransfers laufen über EU-Standardvertragsklauseln mit Schweizer Addendum.

Für die Akte gibt es dazu etwas, das kein Marketingtext ersetzt: Kanzleien können jederzeit eine schriftliche Bestätigung des Hilfspersonenstatus anfordern, ebenso eine Bestätigung, dass Infrastruktur- und KI-Anbieter keinen menschlichen Klartextzugriff auf Mandatsinhalte haben. Der Wettbewerber macht zur Hilfspersonenstellung nach Schweizer Recht keine Angabe, was folgerichtig ist, weil er den Schweizer Markt nicht adressiert.

BEAMON AI und CASUS im Vergleich

Merkmal

BEAMON AI

CASUS

Anbieter

BRYTER GmbH, Frankfurt am Main

CASUS, Schweiz

Produkt am Markt seit

Mai 2025, auf einer Automatisierungsplattform von 2018

von Beginn an auf juristische Dokumentarbeit gebaut

Module

Assist, Extract, Word-Plugin, Workflows

sieben, je mit eigener Aufgabe und Produktseite

Schweizer Rechtsquellen

auf keiner Seite genannt

über 660'000 Entscheide und Artikel, Teil von über 1,8 Millionen aus dem DACH-Raum

Verlagsinhalte

über 80 Datenbanken, Otto Schmidt und Haufe je mit Zusatzabo

keine Verlagsanbindung, Recherche im Preis enthalten

Word

Word-Plugin in allen Paketen

Word-Add-in, rund 80 Prozent der Nutzung

Prüfung

Klauselvergleich, Risikohervorhebung, Playbook-Check

Risk Review aus Parteiperspektive mit Schweregrad, Benchmark mit Prozentwert

Workflow-Automatisierung

regelbasierte Workflows, nur im Paket Pro

nicht im Angebot

Hosting

in der EU, Region nicht benannt

Google Cloud Zürich

Ort der KI-Inferenz

nicht benannt, Verarbeitung in EU und EWR zugesagt

Belgien, Schweiz Nord, Schweden Zentral, keine Inferenz in den USA

Menschlicher Klartextzugriff

keine Aussage

ausgeschlossen bei Infrastruktur- und KI-Anbietern, Bestätigung auf Anfrage

Hilfspersonenstellung nach Art. 321 StGB

keine Angabe

vertraglich verankert, schriftliche Bestätigung anforderbar

Preis (Stand August 2026)

99 bis 199 Euro im Jahresabo, je Nutzer und Monat

CHF 120 im Jahresabo, CHF 145 monatlich

Wer den Schweizer Markt breiter sichten will, findet ihn im Vergleich der Legal-AI-Anbieter in der Schweiz; wie eine KI-gestützte Prüfung im Ablauf aussieht, beschreibt der Beitrag zur Vertragsprüfung in der Schweiz.

Ein Test dauert weniger lang als die Auswertung einer Preisliste. CASUS lässt sich vierzehn Tage kostenlos und ohne Mindestvertragsdauer ausprobieren, sinnvollerweise an einem echten Vertrag aus dem eigenen Bestand statt an einem Musterdokument. Wer wissen will, wie eine Prüfung aus Parteiperspektive aussieht, legt ein Konto an und lädt den nächsten Entwurf hoch, der ohnehin auf dem Tisch liegt.

Welches Werkzeug wofür

Für CASUS spricht der Regelfall einer Schweizer Kanzlei. Wer im Schweizer Recht arbeitet, findet sechs Argumente vor: über 660'000 Schweizer Entscheide und Artikel im Produkt statt ausserhalb davon, mit Hervorhebung der relevanten Erwägungen. Die Arbeit läuft im Word-Add-in am offenen Dokument, wo rund 80 Prozent der Nutzung stattfinden. Die Prüfung ist aus Parteiperspektive geführt, nach Schweregrad abgestuft und bis zur Textstelle nachvollziehbar, also gegenzeichnungsfähig. Der Playbook-Abgleich liefert einen Prozentwert. Mandatsinhalte liegen in Zürich, und der Ort jeder KI-Anfrage ist benannt. Und die Hilfspersonenstellung nach Art. 321 StGB ist vertraglich verankert, mit schriftlicher Bestätigung für die Akte.

Für BEAMON AI sprechen drei Sonderlagen, und alle drei setzen einen Schwerpunkt ausserhalb der Schweiz voraus. Eine Kanzlei mit deutschem Mandatsschwerpunkt und bestehendem Abonnement bei Otto Schmidt oder Haufe Lexware nutzt vorhandene Verlagsinhalte weiter. Ein Haus mit iManage-Bestand hält seine Präzedenzfälle im vorhandenen Dokumentenmanagement. Und ein Team mit echtem Bedarf an regelbasierter Prozessautomatisierung findet dort die Herkunft und die Stärke von BRYTER.

Für eine Kanzlei, deren Arbeit im Schweizer Recht stattfindet, fällt die Abwägung damit eindeutig aus: Ohne Schweizer Quellen im Produkt bleibt die Recherche ausserhalb des Werkzeugs, und was ausserhalb des Werkzeugs bleibt, spart keine Zeit.

Häufige Fragen

Deckt BEAMON AI Schweizer Recht ab?

Der Anbieter macht dazu keine Angabe. Genannt werden deutsche Verlagsinhalte von Otto Schmidt und Haufe Lexware, das deutsche Handelsregister sowie eine Integration des österreichischen Rechtsinformationssystems auf der Seite für österreichische Standesmitglieder. Bundesgericht, Fedlex und kantonales Recht kommen auf keiner Seite vor (geprüft im August 2026).

Was kostet BEAMON AI?

Die öffentliche Preisliste nennt drei Pakete mit 118, 176 und 234 Euro je Nutzer und Monat bei monatlicher Zahlung sowie 99, 149 und 199 Euro im Jahresabo (Stand August 2026). Workflows und Single Sign-On sind nur im Paket Pro enthalten. Mehrere Verlags- und Registeranbindungen setzen ein zusätzliches Abonnement beim jeweiligen Anbieter voraus.

Wie passt ein KI-Anbieter zum Berufsgeheimnis?

Art. 13 BGFA verlangt, dass der Anwalt dafür sorgt, dass auch seine Hilfspersonen das Berufsgeheimnis wahren, und Art. 321 StGB erstreckt den strafrechtlichen Schutz auf sie. CASUS-Mitarbeitende sind Hilfspersonen in diesem Sinn, arbeitsvertraglich und unbefristet zur Geheimhaltung verpflichtet.

Wo werden die Daten bei CASUS verarbeitet?

Gehostet wird in Zürich, die KI-Inferenz läuft über Vertex AI in Belgien und Azure OpenAI in der Schweiz und in Schweden. Eine Inferenz in den Vereinigten Staaten findet nicht statt. Drittlandtransfers laufen über EU-Standardvertragsklauseln mit Schweizer Addendum.

Kann CASUS in Microsoft Word arbeiten?

Ja, und dort findet der überwiegende Teil der Nutzung statt. Risk Review, Benchmark, Proofread und der AI Chat mit Agent Mode laufen im Add-in am geöffneten Dokument; Änderungen werden formatgerecht übernommen, ohne Kopieren und Einfügen.

Werden Mandatsdaten für das Training von KI-Modellen verwendet?

Nein, weder von CASUS noch von den Modellanbietern. Für Azure liegt ein Opt-out vom Abuse-Monitoring vor, es gibt also keinen dreissigtägigen Puffer und keine menschliche Durchsicht. Beide Anbieter schliessen die Trainingsnutzung aus; der Unterschied liegt darin, wo die Verarbeitung stattfindet.

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