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RechtGPT Alternative: Recherche ist nur die halbe Arbeit

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Wer wir sind

RechtGPT ist ein österreichisches Rechercheprodukt: Rechtsfragen mit Quellen aus fünf Rechtsordnungen, Entwürfe, abgerechnet in Abfragen pro Monat. Für die Recherche ist das gut und günstig. CASUS deckt dieselben österreichischen Primärquellen ab und setzt die Vertragsarbeit darauf. Die Frage ist deshalb nicht, wer recherchieren kann, sondern was danach mit dem Dokument geschieht.

Dieser Text ordnet beides ein, mit den öffentlich einsehbaren Angaben von RechtGPT mit Stand August 2026. Er ist von CASUS geschrieben, einem der Anbieter im selben Markt. Die Angaben zu RechtGPT stammen deshalb durchgehend aus dessen eigener Darstellung und lassen sich dort nachprüfen.

Was RechtGPT ist

RechtGPT wird von der Prime AI GmbH in Baden entwickelt, gegründet im Februar 2025 von Stefan Fenz und Michael Berg-Müller. Nach eigenen Angaben vertrauen über 650 Legal-Teams darauf. Die Zielgruppe ist breiter als bei den meisten Wettbewerbern und umfasst neben Kanzleien ausdrücklich Steuerberatung, Rechtsabteilungen und die öffentliche Verwaltung.

Der Funktionsumfang geht über reine Recherche hinaus:

  • Rechtsrecherche mit Quellenangaben, auf RAG-Basis, mit Filtern und der Anzeige relevanter Textstellen in der Originalquelle

  • Rechtsmittelagent für strukturierte Entwürfe, mit Unterstützung bei Fristen, Aufbau und Argumentationslinie

  • Vertragsentwürfe auf Basis von Sachverhaltsangaben

  • Dokumentenverarbeitung mit OCR, auch für gescannte und leserliche handschriftliche Vorlagen

  • Eigene Quellen ab dem Business-Paket, verschlüsselt hinterlegt und im Abo geteilt

  • Integration in Microsoft Word, Copilot, Teams und Outlook

Dazu kommen eine Pseudonymisierungsfunktion, mit der sich Personendaten vor dem Hochladen ersetzen lassen, eine Darstellung des Denkwegs und die Auswahl historischer Gesetzesfassungen ab dem 1. Januar 2015. Als Modelle kommen nach eigener Angabe unter anderem OpenAI-Modelle zum Einsatz, gehostet in der EU-Azure-Cloud.

Das ist ein ernstzunehmendes Produkt, und die Einordnung als blosse Suchmaschine mit Sprachmodell wird ihm nicht gerecht.

Wo die Grenze verläuft

Der Unterschied zwischen beiden Produkten zeigt sich am deutlichsten an der Abrechnungseinheit. RechtGPT rechnet in Abfragen pro Monat: 50 im Starter-Paket, 250 im Business-Paket. Das ist eine sinnvolle Einheit für Recherche, weil eine Rechtsfrage eine abgrenzbare Anfrage ist.

Eine Vertragsprüfung ist keine Abfrage. Sie ist ein Durchlauf über ein ganzes Dokument, bei dem jede Klausel gegen eine Interessenlage gehalten wird, und sie erzeugt keinen Antworttext, sondern eine Liste von Befunden mit Zuordnung und Gewicht. Wer einen dreissigseitigen Rahmenvertrag prüft, stellt keine Frage, sondern lässt ein Dokument durcharbeiten.

Daraus folgen drei Unterschiede, die vor einer Entscheidung geklärt sein sollten.

Erstens: Prüfung aus Parteiperspektive. Ein Vertrag ist nicht abstrakt gut oder schlecht, sondern für eine der beiden Seiten günstig oder riskant. Ein Risk Review erkennt die Vertragsparteien und analysiert aus der Perspektive der eigenen Partei, mit Zuordnung, Relevanz und Schweregrad je Befund und mit Formulierungsoptionen, die sich direkt übernehmen lassen. In der Praxis dauert das ein bis drei Minuten und liefert im Schnitt rund zwanzig Befunde je Vertrag.

Zweitens: Abgleich gegen einen Standard. Die zweite Frage bei jedem eingehenden Vertrag lautet, ob er dem entspricht, was die Kanzlei oder das Unternehmen als Standard gesetzt hat. Ein Benchmark prüft gegen ein eigenes Playbook oder gegen Best Practices, benennt fehlende Themenbereiche und unvollständige Regelungen, etwa eine Haftung ohne Begrenzung oder eine Vertraulichkeitsklausel ohne Löschpflicht, und gibt die Übereinstimmung als Prozentwert aus.

Drittens: Arbeit über Dokumentbestände. Bei einer Due Diligence oder einer Vertragsinventur geht es nicht um ein Dokument, sondern um zweihundert. Gefragt ist dann eine Tabelle, in der jede Spalte auf einem selbst definierten Extraktionsfeld beruht, damit sich Haftung, Kündigung, IP und Service Level über den ganzen Bestand vergleichen lassen.

Für diese drei Aufgaben führt RechtGPT nach eigener Darstellung kein Gegenstück. Das ist eine bewusste Produktentscheidung, und sie hat eine Folge: Nach der Recherche geht die Arbeit von Hand weiter.

Rechtsordnungen und Quellen

Bei den Rechtsordnungen ist RechtGPT breiter aufgestellt. Abgedeckt sind nach eigenen Angaben Österreich, Deutschland, die Schweiz, Liechtenstein und das Unionsrecht, wobei die Liste ausdrücklich EuGH, EuG, EFTA-Gerichtshof und EUR-Lex nennt. Für grenzüberschreitend arbeitende Beraterinnen und Berater ist das ein handfestes Argument.

CASUS deckt die Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein ab. Für Österreich sind das die Gesetze sowie die Judikatur von OGH, VwGH und VfGH, dazu Findok, Finanzmarktaufsicht und Bundeswettbewerbsbehörde. Unionsrecht ist derzeit nicht abgedeckt, und das ist die eine Lücke, die im Vergleich zu RechtGPT bleibt. Wer regelmässig mit EuGH-Judikatur arbeitet, sollte das in die Auswahl einbeziehen.

Bei den österreichischen Primärquellen greifen beide Anbieter auf dasselbe Rechtsinformationssystem des Bundes zurück. Wie viel das ist, lässt sich beziffern: Über die amtliche Schnittstelle abgefragt, enthält das RIS im August 2026 allein an Judikatur rund 895'000 Entscheidungen, davon etwa 357'000 vom VwGH und 138'000 aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit. CASUS deckt diesen Bestand vollständig ab; RechtGPT nennt für Österreich das RIS in Bundes- und Landesrecht samt Judikatur von VfGH, VwGH, OGH, OLG, LG, BVwG, LVwG und DSB, dazu BMF und FMA, beziffert den Umfang aber nicht. Wer beide vergleicht, vergleicht also eine Zahl mit einer Aufzählung.

Das RIS ist frei zugänglich, und die eigentliche Frage ist deshalb ohnehin nicht, wer darauf zugreift, sondern was mit den Treffern danach geschieht. Genau dort liegt der Unterschied zwischen einem Rechercheergebnis und einer Vertragsprüfung.

Preis und Nutzungsmodell

RechtGPT nennt seine Preise öffentlich, was in diesem Markt die Ausnahme ist und ausdrücklich für den Anbieter spricht. Stand August 2026, je Monat und Benutzer zuzüglich Umsatzsteuer:

Starter kostet 29 Euro und enthält 50 Abfragen, Business kostet 49 Euro und enthält 250 Abfragen samt Agent-Modus, Rechtsmittelagent und eigenen Quellen. Dazu kommen ein kostenloser Test mit sieben Fragen und ein Enterprise-Paket ab fünf Lizenzen. Alle Pakete sind monatlich kündbar.

Für die reine Recherche ist RechtGPT deutlich günstiger als CASUS, und wer im Kontingent bleibt, hat auch bei intensiver Nutzung keinen Kostennachteil. Die Preise von CASUS stehen ebenfalls öffentlich auf der Preisseite, enthalten dafür kein Abfragekontingent.

Der Vergleich zweier Abopreise beantwortet allerdings nur die halbe Frage. Ein Recherchewerkzeug wird an der Zeit gemessen, die es beim Suchen spart. Eine Plattform, die auch prüft, wird an der Prüfung selbst gemessen: Ein Risk Review dauert ein bis drei Minuten und liefert rund zwanzig Befunde mit Schweregrad und Formulierungsvorschlag. Was diese Minuten in der eigenen Kanzlei ersetzen, weiss jede Kanzlei besser als jede Broschüre, und sie kann es gegen den Unterschied von 49 zu 155 Euro im Monat halten.

Die Rechnung ändert sich erst, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Zum einen ist bei 250 Abfragen im Monat Schluss; für darüber hinausgehenden Bedarf verweist RechtGPT auf den Vertrieb, und der Preis ist dann nicht mehr öffentlich. Zum anderen deckt ein Recherchewerkzeug die Vertragsarbeit nicht ab. Wer beides braucht, betreibt zwei Werkzeuge nebeneinander und sollte die Summe vergleichen, nicht den Einzelpreis.

Sicherheit und Berufsrecht

Beide Anbieter argumentieren mit Datenschutzkonformität, unterscheiden sich aber in der Ausgestaltung. RechtGPT gibt an, standes- und DSGVO-konform zu arbeiten, serverseitig keine Anfragen und Antworten zu speichern, wobei eine Speicherung optional aktivierbar ist, und bietet die Pseudonymisierung als vorgelagerten Schritt.

Bei CASUS liegen die Mandatsinhalte auf Google Cloud in der Region Zürich, verschlüsselt mit AES-256 im Ruhezustand und TLS 1.2 oder höher bei der Übertragung. Die Inferenz läuft über Google Vertex AI in Belgien sowie Microsoft Azure OpenAI in der Schweiz und Schweden, nicht in den USA. Zero Data Retention ist mit den Modellanbietern vereinbart, für Azure liegt ein Opt-out vom Abuse-Monitoring vor. Daraus folgt eine praktische Konsequenz: Eine Pseudonymisierung vor dem Hochladen ist nicht erforderlich. Sie existiert als Funktion für die Weitergabe an Dritte, nicht als Vorbedingung der Nutzung.

Für österreichische Kanzleien ist zusätzlich § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 einschlägig. Die Norm erlaubt den Einsatz externer Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung, verlangt dafür aber unter anderem, dass der Dienstleister vertraglich verpflichtet ist, im Fall einer Hausdurchsuchung unverzüglich zu informieren, und dass die Klienten über die Kategorien der eingesetzten Dienstleister informiert werden.

Diese Meldepflicht ist der Punkt, an dem sich Anbieter am schnellsten unterscheiden lassen, weil sie entweder im Vertrag steht oder nicht. Bei CASUS steht sie im Österreich-Annex der Geschäftsbedingungen: Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden im Fall einer behördlichen Sicherstellung, Hausdurchsuchung oder eines sonstigen behördlichen Zugriffs unverzüglich zu informieren, soweit gesetzlich zulässig, mit ausdrücklichem Verweis auf § 40 Abs. 3 Z 3 RL-BA 2015. Wer vergleicht, sollte sich diese Zusage von jedem Anbieter im Vertragstext zeigen lassen und sich nicht mit einer allgemeinen Konformitätsaussage begnügen. Was CASUS zu Hosting, Verschlüsselung und Berufsrecht zusagt, steht auf der Sicherheitsseite.

Die Unterschiede auf einen Blick

Kriterium

CASUS

RechtGPT

Ausrichtung

Dokumentarbeit, Recherche integriert

Recherche

Österreichische Primärquellen

Word-Add-in

Recherche über fünf Rechtsordnungen

DACH

Risikoprüfung aus Parteiperspektive mit Schweregrad

k. A.

Abgleich gegen ein eigenes Playbook

k. A.

Auswertung ganzer Dokumentbestände

k. A.

Abrechnung

ohne Kontingent

Abfragen pro Monat

k. A. heisst: vom Anbieter nicht ausgewiesen, Stand August 2026.

Welches Werkzeug wann

Beide Werkzeuge recherchieren in denselben österreichischen Primärquellen. Die Entscheidung fällt deshalb nicht bei der Recherche, sondern danach: Bleibt es bei der Antwort auf eine Rechtsfrage, oder folgt Arbeit am Dokument?

Für RechtGPT spricht, wer Rechtsfragen über mehrere Rechtsordnungen klärt, regelmässig mit Unionsrecht oder liechtensteinischem Recht arbeitet, Rechtsmittel und Bescheide verfasst, ein knappes Budget hat oder aus der Steuerberatung beziehungsweise der Verwaltung kommt.

Für CASUS spricht, wer neben der Recherche täglich fremde Verträge auf den Tisch bekommt, gegen eigene Standards abgleicht, aus Parteiperspektive verhandelt, Dokumentbestände auswerten muss oder den grössten Teil der Arbeit ohnehin in Word erledigt. Das ist in den meisten Kanzleien der grössere Teil des Tages. Dieser letzte Punkt ist konkreter, als er klingt: Bei CASUS entfallen rund 80 Prozent der Nutzung auf das Word-Add-in und nicht auf die Web-Anwendung.

Zwei Werkzeuge nebeneinander sind möglich und für eine Praxis mit Schwerpunkt im Unionsrecht oder in Liechtenstein auch sinnvoll. Für die meisten Kanzleien bedeutet es aber zwei Abopreise, zwei Einführungen und zwei Stellen, an denen Mandatsdaten liegen. Eine Übersicht über den gesamten österreichischen Markt gibt der Anbietervergleich für Österreich.

Wer prüfen will, ob die Dokumentarbeit den Unterschied macht, kann CASUS vierzehn Tage kostenlos testen, ohne Mindestvertragsdauer. Sinnvoll ist das nur mit echten Verträgen aus dem laufenden Betrieb: Ein Test mit einem Musterdokument zeigt, dass die Software läuft, aber nicht, ob sie im eigenen Alltag etwas ändert. Der Zugang lässt sich in wenigen Minuten einrichten.

FAQ

Was kostet RechtGPT?

Stand August 2026 nennt RechtGPT vier Pakete je Monat und Benutzer zuzüglich Umsatzsteuer: einen kostenlosen Test mit 7 Testfragen, Starter mit 50 Abfragen für 29 Euro, Business mit 250 Abfragen für 49 Euro und Enterprise mit 100 Abfragen ab fünf Lizenzen für 29 Euro. Alle Pakete sind monatlich kündbar.

Hat RechtGPT eine Word-Integration?

Ja. RechtGPT bietet nach eigenen Angaben eine Integration in Microsoft Word sowie in Copilot, Teams und Outlook, und Dokumente lassen sich auch direkt in Word verarbeiten. Die gelegentlich zu lesende Darstellung, RechtGPT laufe ausschliesslich als Copilot-Agent, trifft nicht zu.

Kann RechtGPT Verträge prüfen?

RechtGPT kann Dokumente analysieren, Fragen dazu beantworten und Vertragsentwürfe erstellen. Eine strukturierte Risikoprüfung aus Parteiperspektive mit Schweregraden je Befund oder einen Abgleich gegen ein hinterlegtes Playbook mit Prozentwert weist RechtGPT nach eigener Darstellung nicht aus. Beides gehört bei CASUS zum Standardumfang, zusammen mit der Auswertung ganzer Dokumentbestände.

Welche Rechtsordnungen deckt RechtGPT ab?

Österreich, Deutschland, die Schweiz, Liechtenstein und das Unionsrecht, einschliesslich EuGH, EuG, EFTA-Gerichtshof und EUR-Lex. Die Datenbasis wird nach eigenen Angaben täglich aktualisiert, und Gesetzesfassungen lassen sich ab dem 1. Januar 2015 zu Stichtagen auswählen.

Was ist der Unterschied zwischen Recherche und Vertragsprüfung?

Recherche beantwortet eine Rechtsfrage anhand von Gesetz und Judikatur und endet mit einer belegten Antwort. Eine Vertragsprüfung nimmt ein bestehendes Dokument und benennt, was daran für eine bestimmte Partei problematisch ist, mit Gewichtung und Formulierungsvorschlägen. Die zweite Aufgabe setzt die erste voraus, ist aber nicht dasselbe.

Ist CASUS eine Alternative zu RechtGPT?

Nur teilweise, und das ist die ehrliche Antwort. Für reine Rechtsrecherche über fünf Rechtsordnungen ist RechtGPT günstiger und beim Unionsrecht breiter aufgestellt. Für die Arbeit am Dokument, also Prüfung, Abgleich gegen Standards und Auswertung ganzer Bestände, deckt CASUS Aufgaben ab, für die RechtGPT kein Gegenstück ausweist.

Müssen Dokumente vor dem Hochladen anonymisiert werden?

Bei CASUS nicht: Die Verarbeitung findet in der Schweiz und der EU statt, und Zero Data Retention ist mit den Modellanbietern vereinbart. RechtGPT bietet eine Pseudonymisierung an, mit der sich Personendaten vor dem Hochladen ersetzen lassen. Wer die Frage bewerten will, sollte bei jedem Anbieter klären, wo verarbeitet wird und ob die Modellanbieter Inhalte zwischenspeichern.

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