KI-gestützte Rechtsrecherche im Schweizer Recht durchsucht Gesetze, Bundesgerichts- und Kantonsgerichtsentscheide sowie Lehrmeinung mit Hilfe semantischer Suche und Large-Language-Models. Statt Stichwortlisten durchzublättern, erhält man strukturierte, quellenbasierte Ersteinschätzungen – in deutlich kürzerer Zeit als bei klassischer Handrecherche.
Warum Rechtsrecherche im Schweizer Recht besonders anspruchsvoll ist
Das Schweizer Rechtssystem kombiniert Bundesrecht, 26 Kantonsrechte und drei offizielle Amtssprachen. Ein Anwalt, der eine arbeitsrechtliche Frage für einen Klienten im Kanton Graubünden klärt, braucht unter Umständen Entscheide auf Deutsch, Romanisch und Italienisch. Die meisten allgemeinen KI-Tools – und selbst spezialisierte Plattformen – lösen diese mehrsprachige Abrufaufgabe nicht vollständig. Das Forschungsprojekt JuRAG der ZHAW, finanziert durch Innosuisse, hat genau diesen Punkt herausgearbeitet: Bedeutungsbasiertes mehrsprachiges Retrieval über Schweizer Bundesgerichtsentscheide hinweg ist technisch möglich, aber Leistungslücken zwischen den Sprachen bestehen weiterhin.
Hinzu kommt eine strukturelle Eigenheit des Schweizer Rechtskorpus: Viele kantonal- und unterinstanzliche Entscheide aus der Zeit vor 2000 liegen als eingescannte PDFs mit OCR-Fehlern vor. Semantische Indizierungsmodelle, die auf sauberem Fliesstext trainiert sind, stolpern über Erkennungsfehler in diesen Dokumenten. Eine Plattform, die mit einem Index von 21 Millionen Entscheiden wirbt, löst das OCR-Problem damit noch nicht.
Schliesslich gilt das anwaltliche Berufsgeheimnis nach Art. 13 BGFA und Art. 321 StGB auch für Hilfspersonen und Systeme, die in der Kanzlei eingesetzt werden. Wer Mandatsdaten in ein KI-Tool einspeist, das auf US-Servern läuft oder Anfragen für das Modelltraining verwendet, trägt ein reales Haftungsrisiko.
Wie KI-Recherche technisch funktioniert
Im Kern kombinieren alle grösseren Legal-Research-Plattformen zwei Bausteine: Retrieval-Augmented Generation (RAG) und ein grosses Sprachmodell (LLM). Das RAG-System sucht in einem vorbereiteten Index (Gesetze, Entscheide, Kommentare) nach semantisch ähnlichen Passagen und übergibt diese dem LLM als Kontext. Das LLM formuliert daraus eine strukturierte Antwort mit Quellenangaben.
Der entscheidende Qualitätsunterschied liegt im Index, nicht im LLM: Welche Entscheide sind erfasst? Ab welchem Jahrgang? In welchen Sprachen? Werden nur Leitsätze oder auch Erwägungen indexiert? CASUS etwa hebt die relevanten Erwägungen direkt in den Suchergebnissen hervor, ohne dass ein zusätzlicher Klick auf das Originaldokument nötig ist. Für zeitkritische Recherchen ist das ein echter Unterschied.
Ein weiteres technisches Problem, das im Alltag unterschätzt wird: Viele Entscheide zitieren sich gegenseitig, ohne dass die Plattform die Zitierkette nachverfolgt. Wer nur auf den zuerst gefundenen Entscheid schaut, übersieht womöglich eine spätere Leitentscheidung, die die Rechtslage verschoben hat.
Der Schweizer Markt im Überblick
Mehrere Plattformen kämpfen um die Nische der Schweizer Rechtsrecherche. Sie unterscheiden sich nicht nur nach Datenbankgrösse, sondern nach einem Faktor, der in den meisten Vergleichen fehlt: ob die Recherche nahtlos in den nachgelagerten Dokumentenworkflow integriert ist.
Plattform | Entscheide im Index | Mehrsprachig | Post-Recherche-Workflow (Dokument/Entwurf) | Hosting |
|---|---|---|---|---|
CASUS | 660'000+ (kantonal + federal) | DE, FR (IT/EN via Chat) | Ja – Recherche fliessen direkt in Dokument-Workflow ein | Schweiz/EU |
Legislator.ch | 21 Mio. (breit) | Nicht spezifiziert | Nein – reine Rechercheplattform | Schweiz |
DeepLegal | Federal + kantonal ab 1954 | DE, FR, IT, EN | Nein – reine Rechercheplattform | Schweiz (ISO 27001) |
Lawsearch AI | 735'000+ Entscheide | Nicht spezifiziert | Begrenzt – keine Dokumentenintegration | Schweiz |
Silex.legal | Nicht öffentlich | Primär FR | Nein – reine Rechercheplattform | Schweiz |
Die Tabelle zeigt: Wer nur recherchieren will, hat mehrere solide Optionen. Wer das Rechercheergebnis direkt in einen Vertragsentwurf, eine interne Einschätzung oder ein Gutachten überführen möchte, ohne zwischen Applikationen zu wechseln, hat deutlich weniger Auswahl.
KI-Recherche in der Praxis: ein konkretes Beispiel
Eine vierköpfige Arbeitsrechtsboutique in Zürich bearbeitet regelmässig Entlassungsstreitigkeiten. Früher dauerte die Erstrecherche zu einem neuen Sachverhalt – Kündigung wegen Krankheit, Frage der Missbräuchlichkeit nach den einschlägigen Bestimmungen des Obligationenrechts – rund dreieinhalb Stunden: Rechtsprechungsdatenbank öffnen, Stichworte testen, Entscheide einzeln sichten, relevante Erwägungen markieren, Kurzzusammenfassung für die Akte schreiben.
Mit dem Legal-Research-Modus von CASUS sinkt dieser Schritt auf unter dreissig Minuten. Die Plattform durchsucht über 660'000 kantonale und bundesgerichtliche Entscheide, hebt die massgeblichen Erwägungen direkt im Ergebnis hervor und liefert eine strukturierte Einschätzung mit Pro- und Contra-Argumentationslinien sowie konkreten Handlungsempfehlungen. Das Ergebnis lässt sich sofort via Chat-Aktion in einen Klauselentwurf oder eine Klientenkorrespondenz überführen – alles im selben Workflow, ohne Kopieren und Einfügen zwischen Programmen.
Das ist keine Ausnahme. Kanzleien, die mandatsbezogene Recherche täglich betreiben, berichten übereinstimmend, dass der grösste Zeitgewinn nicht bei der Suche selbst liegt, sondern bei der Überführung des Rechercheergebnisses in ein verwertbares Arbeitsdokument. Genau diese Lücke schliesst ein integrierter Workflow.
Was KI-Recherche nicht leistet – und wo Fehler entstehen
Die häufigste Fehlerquelle in der Praxis ist nicht eine falsche Antwort der KI, sondern eine fehlende Prüfung durch die Juristen. Wer die von der Plattform gelieferten Erwägungen nicht im Originaldokument nachschlägt, läuft Gefahr, ein einschränkendes Obiter Dictum zu übersehen, das die Hauptaussage eines Entscheids erheblich einschränkt. In Kanzleien, die seit längerem mit KI-Recherche arbeiten, ist ein Muster zu beobachten: Jüngere Mitarbeiter, die mit KI-Zusammenfassungen aufgewachsen sind, öffnen das Originaldokument seltener als erfahrene Kollegen – mit entsprechend höherem Risiko, Nuancen zu verpassen.
Drei weitere Grenzen sind strukturell bedingt:
Erstens decken selbst die grössten Indizes nicht alle kantonalen Unterinstanzentscheide ab. Kantonale Obergericht- und Bezirksgerichtsentscheide aus kleinen Kantonen sind lückenhaft erfasst.
Zweitens ändert sich Rechtsprechung. Ein Entscheid von 2019 kann durch eine spätere Leitentscheidung überholt sein. Plattformen, die keine Zitiernachverfolgung bieten, geben das nicht an.
Drittens ersetzt KI-Recherche keine rechtliche Beurteilung. Strukturierte Einschätzungen, Pro-Contra-Linien und Handlungsempfehlungen sind Hilfsmittel für den Anwalt, nicht Substitute für sein Urteilsvermögen.
Keine seriöse Plattform behauptet, dass ihre Ergebnisse «immer vollständig» oder «garantiert korrekt» sind. Wer solche Versprechen liest, sollte vorsichtig sein.
Regulatorischer Rahmen: was Anwälte 2026 wissen müssen
Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) hat im Sommer 2024 Empfehlungen zum KI-Einsatz in der Anwaltspraxis verabschiedet. Die Kernpunkte: Anwälte bleiben für die Korrektheit und Vollständigkeit ihrer Leistungen persönlich verantwortlich, auch wenn KI-Systeme eingesetzt werden. Das Berufsgeheimnis nach Art. 13 BGFA und Art. 321 StGB erstreckt sich auf alle Hilfspersonen und Systeme.
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft; die GPAI-Pflichten nach Art. 53 EU AI Act für Anbieter von Foundation Models gelten seit August 2025. Für Schweizer Kanzleien, die EU-Mandanten betreuen oder selbst als Betreiber eines KI-Systems gelten könnten, ist die Frage der Klassifizierung ihres KI-Einsatzes zunehmend relevant. Der Bundesrat hat im Februar 2025 Eckwerte für eine Schweizer KI-Regulierung beschlossen; eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 erarbeitet werden.
Praktisch bedeutet das: Die Wahl einer Plattform, die Daten in der Schweiz oder der EU hostet, keine Daten für das Modelltraining verwendet und Zero Data Retention bietet, ist nicht nur eine Komfortfrage, sondern eine berufspflichtrechtliche Absicherung.
CASUS Legal Research: Funktionsweise und Abgrenzung
Der Legal-Research-Modus von CASUS ist in den AI-Chat eingebettet. Wer eine Rechtsfrage stellt, erhält eine Antwort, die auf Gesetzesartikeln und Entscheiden basiert – mit direkter Vorschau der relevanten Erwägungen, ohne das Chat-Fenster zu verlassen. Die Datenbank umfasst über 660'000 kantonale und bundesgerichtliche Entscheide.
Das Besondere am integrierten Ansatz: Das Rechercheergebnis ist kein Endprodukt. Es kann direkt als Grundlage für eine Klauselbegründung, eine interne Einschätzung oder eine Dokumentänderung via Agent Mode weiterverwendet werden. Wer die Recherche abgeschlossen hat und nun eine Klausel anpassen oder einen Abschnitt im Vertrag umformulieren will, wechselt nicht die Applikation – sondern gibt den nächsten Schritt im selben Chat-Fenster ein.
CASUS hostet alle Daten in der Schweiz und der EU, überträgt keine Daten in die USA und bietet Zero Data Retention: Dokumentinhalte werden nicht für das Modelltraining verwendet und nach der Sitzung nicht gespeichert. Die Plattform ist als Microsoft Word Add-in und als Web-App verfügbar.
Die Legal-Research-Funktion für deutsches und österreichisches Recht wird in den kommenden Wochen (Stand Juni 2026) verfügbar; die Schweizer Abdeckung ist bereits live.
Für Kanzleien, die ihren gesamten Dokumentenworkflow abdecken wollen – von der Recherche über den AI-gestützten Vertragsreview bis zum Benchmark gegen interne Playbooks – ist CASUS als All-in-one-Plattform konzipiert, nicht als reines Recherche-Add-on.
Wer den Workflow direkt ausprobieren möchte: CASUS bietet einen kostenlosen Einstieg. Ein Kanzlei-Account mit vollem Funktionsumfang kostet CHF 100 pro Seat/Monat bei Jahresabrechnung (Stand Juni 2026).
FAQ
Was ist KI-gestützte Rechtsrecherche im Schweizer Recht?
KI-gestützte Rechtsrecherche kombiniert semantische Suche mit einem Sprachmodell, um Gesetze und Gerichtsentscheide zu durchsuchen und strukturierte, quellenbasierte Einschätzungen zu liefern. Im Schweizer Kontext umfasst das Bundesrecht, Kantonsrecht und Entscheide in mehreren Sprachen.
Wie viele Entscheide deckt CASUS ab?
CASUS durchsucht über 660'000 kantonale und bundesgerichtliche Entscheide. Die Ergebnisse zeigen die relevanten Erwägungen direkt in der Chat-Oberfläche, ohne dass ein Klick auf das Originaldokument nötig ist.
Ist KI-Rechtsrecherche mit dem anwaltlichen Berufsgeheimnis vereinbar?
Das hängt von der Plattform ab. Art. 13 BGFA und Art. 321 StGB verlangen, dass auch Hilfspersonen und Systeme das Berufsgeheimnis wahren. Plattformen mit Schweizer oder EU-Hosting, ohne US-Datenübertragung und ohne Verwendung der Daten für das Modelltraining erfüllen diese Anforderung strukturell besser als allgemeine KI-Tools.
Wie zuverlässig sind die Ergebnisse?
KI-Rechtsrecherche liefert quellenbasierte, strukturierte Ersteinschätzungen. Keine seriöse Plattform garantiert Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit. Die Überprüfung durch den zuständigen Anwalt – insbesondere das Nachlesen im Originaldokument – bleibt zwingend, um Obiter Dicta und neuere Leitentscheidungen nicht zu übersehen.
Was kostet CASUS?
CHF 100 pro Seat/Monat bei Jahresabrechnung, CHF 125 bei monatlicher Abrechnung (regulär CHF 145). Stand Juni 2026.
Deckt CASUS auch französisch- und italienischsprachige Kantonsgerichtsentscheide ab?
Die aktuelle Datenbank umfasst kantonale Entscheide aus allen Kantonen. Mehrsprachige Recherchen sind über den Chat-Modus möglich. Das vollständig ausgebaute mehrsprachige Retrieval über alle Sprachregionen hinweg bleibt – wie akademische Forschung (JuRAG/ZHAW) zeigt – eine technische Herausforderung, an der alle Plattformen noch arbeiten.
Was unterscheidet CASUS von reinen Rechercheplattformen wie Lawsearch oder DeepLegal?
Der Hauptunterschied liegt im Post-Recherche-Workflow. Reine Rechercheplattformen liefern Antworten, die der Anwalt danach manuell in seine Arbeitsdokumente überträgt. CASUS verknüpft die Recherche direkt mit Dokumentbearbeitung, Klauselvorschlägen und Agent-Mode-Aktionen im selben Workflow – ohne Medienwechsel.
Gilt der EU AI Act für Schweizer Anwälte?
Direkt anwendbar ist der EU AI Act in der Schweiz nicht. Schweizer Kanzleien, die EU-Mandanten betreuen oder KI-Systeme einsetzen, die unter EU-Regulierung fallen könnten, sollten die Entwicklungen verfolgen. Die GPAI-Pflichten nach Art. 53 EU AI Act für Foundation-Model-Anbieter gelten seit August 2025 und betreffen indirekt die Tools, die Kanzleien einsetzen.







