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Die AI-native Kanzlei: Wie österreichische Law Firms sich neu erfinden

Zuletzt aktualisiert am

von

Fabian Staub

Fabian Staub

|

Co-Founder & CEO

Österreichische Kanzleien stehen vor einer strukturellen Frage, die über Software-Abonnements hinausgeht: Wie muss eine Kanzlei aufgestellt sein, wenn Sprachmodelle einen großen Teil der bisher manuellen Dokumentenarbeit übernehmen können? Der Begriff "AI-native law firm" taucht in dieser Debatte immer häufiger auf – manchmal als Schlagwort, manchmal als echtes strategisches Ziel.

Dieser Beitrag erklärt, was AI-native in der juristischen Praxis konkret bedeutet, welche organisatorischen Veränderungen damit verbunden sind und wo österreichische Kanzleien heute tatsächlich stehen. Für den Schritt von diesem Modell zur Umsetzung bietet unser Praxisleitfaden zur KI-Einführung in Kanzleien einen konkreten Ablauf.

Was eine AI-native Kanzlei von einer digitalisierten Kanzlei unterscheidet

Digitalisierung bedeutete lange: Dokumente im PDF, E-Mail statt Fax, Cloud-Ablage statt Aktenschrank. AI-native ist etwas anderes.

Eine AI-native Kanzlei baut ihre Arbeitsabläufe von Grund auf so, dass KI-Werkzeuge integraler Bestandteil jedes relevanten Workflows sind – nicht nachträglich eingefügt, sondern von Anfang an eingeplant. Das betrifft die Vertragsanalyse, die Rechtsrecherche, die Mandatsführung und die interne Qualitätssicherung.

Der Unterschied zeigt sich in der Praxis deutlich: Eine digitalisierte Kanzlei nutzt ein AI-Tool, um einen Vertrag zu prüfen, und überträgt das Ergebnis dann manuell in ein Word-Dokument. Eine AI-native Kanzlei arbeitet direkt im Dokument, mit Werkzeugen, die Risiken priorisieren, Formulierungsoptionen vorschlagen und Änderungen formatierungsgerecht einsetzen – alles in einem Schritt.

Der österreichische Rechtsrahmen: Was die RL-BA 2015 verlangt

Österreichische Kanzleien haben für diese Frage eine ungewöhnlich klare Rechtsgrundlage – klarer als die meisten europäischen Nachbarn. Die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 9 RAO wird durch ein Umgehungsverbot flankiert: § 9 Abs. 3 RAO und § 157 Abs. 2 StPO verbieten, die Verschwiegenheit auf dem Umweg über Hilfskräfte oder Unterlagen auszuhebeln, und erfassen dabei ausdrücklich auf Datenträgern gespeicherte Informationen.

Für den Einsatz externer Werkzeuge ist § 40 RL-BA 2015 die entscheidende Norm. Zwei Absätze davon betreffen jede Kanzlei, die über Legal AI nachdenkt:

  • § 40 Abs. 2 RL-BA 2015 verlangt die Unterweisung und Beaufsichtigung von Kanzleiangestellten und Dritten – "jegliche Form der elektronischen Datenverarbeitung miteingeschlossen". Der Anbieter muss also nachweislich vertraglich auf die Verschwiegenheit überbunden werden.

  • § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 erlaubt seit September 2020 ausdrücklich den Einsatz externer Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung – also Cloud-Dienste – ohne Zustimmung der Mandantschaft, sofern fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Dazu zählen die nachweisliche vertragliche Verpflichtung des Dienstleisters, ihn zur unverzüglichen Information bei behördlichen Zugriffen wie einer Sicherstellung oder Hausdurchsuchung anzuhalten (Z 3), und die Information der Kanzlei über die Kategorien eingesetzter Subunternehmer (Z 5).

Der Unterschied zur deutschen Rechtslage ist bemerkenswert: Während § 43e Abs. 4 BRAO für Verarbeitung im Ausland ein vergleichbares Geheimnisschutzniveau verlangt, lässt § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 auch ausländische Dienstleister zu, solange die anwaltliche Verschwiegenheit nicht gefährdet wird. Die Prüfung bleibt trotzdem dieselbe – nur der Maßstab ist anders formuliert.

Dazu kommt die datenschutzrechtliche Seite: Die DSGVO gilt unmittelbar, ergänzt durch das österreichische Datenschutzgesetz, Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde. Der EU AI Act greift seit Februar 2025 gestaffelt, ist für allgemeine Dokumentenwerkzeuge in der Kanzlei aber selten der bindende Maßstab – das Berufsrecht ist strenger und konkreter.

Wer eine AI-native Kanzlei in Österreich aufbauen will, arbeitet daher am besten die fünf Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 als Checkliste ab, bevor er über Funktionsumfang spricht.

Rollen im Wandel: Was AI-native für Juristinnen und Juristen bedeutet

Die verbreitete Befürchtung, KI ersetze Juristinnen und Juristen, greift zu kurz. Was sich verändert, ist die Zusammensetzung der Arbeit.

Aufgaben wie das erstmalige Durchlesen langer Verträge, das Suchen nach spezifischen Klauseln oder das Erstellen erster Entwurfsversionen werden schneller und mit weniger manuellem Aufwand erledigt. Das verschiebt die Kapazität hin zu Tätigkeiten, die juristische Urteilsfähigkeit erfordern: Verhandlungsführung, strategische Einschätzung, Mandatsführung.

Paralegal-Rollen verändern sich ebenfalls. Wer früher Stunden mit dem Durchsuchen von Vertragsarchiven verbrachte, kann heute mit AI-gestützten Werkzeugen wie einem AI Data Room hunderte Dokumente parallel analysieren und Informationen strukturiert extrahieren lassen – nach selbst definierten Feldern und Klauselthemen.

Das bedeutet nicht, dass weniger Mitarbeitende gebraucht werden. Es bedeutet, dass die Erwartungen an alle Beteiligten steigen – und dass diejenigen, die mit KI-Werkzeugen produktiv arbeiten können, einen Vorteil haben.

Der Tech-Stack einer AI-nativen Kanzlei

Eine AI-native Kanzlei hat keinen einheitlichen Tech-Stack, aber es gibt erkennbare Muster. Die Werkzeuge, die tatsächlich in den Arbeitsalltag integriert sind, decken typischerweise folgende Bereiche ab:

Vertragsanalyse und Risikoprüfung: Automatisierte Erkennung von Risiken, fehlenden Klauseln und Abweichungen vom eigenen Standard – mit Priorisierung nach Schweregrad und konkreten Formulierungsoptionen.

Rechtsrecherche: Strukturierte, quellenbasierte Abfragen über Rechtsprechung und Gesetzesartikel, ohne dass generische Internetantworten ausreichen. Für den österreichischen Markt bedeutet das Zugang zum RIS und zur Judikatur der Höchstgerichte.

Dokumentenarbeit direkt in Word: Der größte Teil juristischer Arbeit passiert in Word-Dokumenten. Werkzeuge, die nur im Browser funktionieren und manuellen Kopieraufwand erzeugen, erzeugen Reibung. AI-native heißt: die Analyse und die Bearbeitung finden im selben Werkzeug statt.

Qualitätssicherung vor Versand: Proofreading, das nicht nur Rechtschreibung prüft, sondern Cross-References, Definitionen, Anhänge und Platzhalter – und dabei auf einheitliche Terminologie und Parteibezeichnungen achtet.

Batch-Analyse: Für Due-Diligence-Prozesse oder Compliance-Checks die Fähigkeit, viele Dokumente gleichzeitig nach definierten Kriterien zu durchsuchen und die Ergebnisse tabellarisch auszugeben.

Wie CASUS in diesen Aufbau passt

CASUS ist eine Legal-AI-Plattform, die als Microsoft Word Add-in und als Web-App verfügbar ist. Gehostet wird in der Google Cloud, Region Zürich; die KI-Inferenz läuft über Vertex AI in Belgien und Azure OpenAI in Switzerland North und Sweden Central. Keine Inferenz in den USA, keine Nutzung von Kundendaten für Training, Zero Data Retention. CASUS und berechtigte Mitarbeitende sind nach § 9 RAO und § 40 RL-BA 2015 vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Risk & Quality Review identifiziert Risiken und Red Flags in einzelnen Verträgen aus Partei-Perspektive, priorisiert sie nach Schweregrad (niedrig / mittel / hoch) und liefert pro Finding konkrete Formulierungsoptionen, die direkt in Word übernommen werden können.

Der Benchmark prüft ein Dokument gegen ein internes Playbook oder etablierte Best Practices – etwa für SPAs, NDAs oder Auftragsverarbeitungsverträge. Er zeigt fehlende Klauseln, unvollständige Regelungen und Abweichungen, inklusive Übereinstimmungsprozentsatz und der Option, passende Klauseln direkt einzufügen.

Der AI Chat mit Agent Mode ermöglicht es, Fragen zum Dokument zu stellen, gezielt zu Passagen zu springen und im Agent Mode Änderungen direkt ausführen zu lassen – mit Berücksichtigung von Struktur, Nummerierung und Formatierung.

Für Rechtsrecherche steht ein Legal Research-Modus zur Verfügung, der auf über 1,8 Millionen Entscheide und Artikel aus der Schweiz, Deutschland und Österreich zugreift – darunter das gesamte RIS samt OGH-, VwGH- und VfGH-Judikatur.

Praktische Schritte für österreichische Kanzleien

Der Weg zur AI-nativen Kanzlei ist kein Schalter, den man umlegt. Kanzleien, die diesen Umbau ernsthaft angehen, beginnen typischerweise mit einem oder zwei konkreten Anwendungsfällen – und bauen von dort aus.

Ein realistischer Einstieg: Vertragsreview für wiederkehrende Dokumenttypen automatisieren, also NDAs, Rahmenverträge oder Arbeitsverträge. Wer diesen Schritt gemacht hat, versteht schnell, welche weiteren Workflows von einer ähnlichen Unterstützung profitieren würden.

Wichtig ist dabei die berufsrechtliche Seite. Österreichische Kanzleien sollten Anbieter wählen, die klare Antworten auf die Fragen des § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 geben: Wo werden die Daten verarbeitet, welche Kategorien von Subunternehmern sind eingebunden, ist der Anbieter nachweislich vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, und informiert er unverzüglich über behördliche Zugriffe? CASUS veröffentlicht diese Angaben transparent unter /security.

CASUS für die AI-native Kanzlei

Wer einen strukturierten Einstieg in KI-gestützte Vertragsarbeit sucht, kann CASUS kostenlos testen. Die Plattform deckt die typischen Workflows einer AI-nativen Kanzlei ab – von der Risikoanalyse über den Benchmarkvergleich bis zur Rechtsrecherche.

Jetzt kostenlos testen

FAQ

Was ist eine AI-native Kanzlei?

Eine AI-native Kanzlei ist eine Kanzlei, die ihre Arbeitsabläufe so aufgebaut hat, dass KI-Werkzeuge von Anfang an in jeden relevanten Workflow integriert sind – nicht als Ergänzung zu bestehenden Prozessen, sondern als struktureller Bestandteil davon. Das betrifft Vertragsanalyse, Rechtsrecherche, Qualitätssicherung und Dokumentenarbeit.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten in Österreich für den Einsatz von Legal AI?

Maßgeblich ist das Berufsrecht: Die Verschwiegenheit nach § 9 RAO wird durch das Umgehungsverbot des § 9 Abs. 3 RAO und des § 157 Abs. 2 StPO flankiert, das ausdrücklich auf Datenträgern gespeicherte Informationen erfasst. § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 erlaubt den Einsatz externer Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung, wenn fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Daneben gelten die DSGVO, das Datenschutzgesetz und, seit Februar 2025 gestaffelt, der EU AI Act.

Braucht die Kanzlei eine Zustimmung der Mandantschaft für Cloud-Werkzeuge?

Nach § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 nicht, sofern die fünf dort genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Die Regelung ist seit September 2020 in Kraft und wurde gerade dafür geschaffen, die Cloud-Nutzung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechtlich zu fassen. Die Prüfung der fünf Punkte sollte dokumentiert werden.

Welche Vorteile hat eine AI-native Kanzlei gegenüber einer traditionellen Kanzlei?

Wiederkehrende Dokumentenaufgaben – Vertragsreview, Klauselsuche, Risikoprüfung, Rechtsrecherche – werden schneller und mit weniger manuellem Aufwand erledigt. Das verschiebt Kapazität hin zu strategischen und beratungsintensiven Tätigkeiten, bei denen juristische Urteilsfähigkeit gefragt ist.

Ist CASUS eine geeignete Lösung für AI-native Kanzleien in Österreich?

CASUS hostet in der Google Cloud in Zürich und führt die KI-Inferenz in Belgien, der Schweiz und Schweden aus – ohne Inferenz in den USA, ohne Nutzung von Kundendaten für Training und mit Zero Data Retention. CASUS und berechtigte Mitarbeitende sind nach § 9 RAO und § 40 RL-BA 2015 vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Rechtsrecherche deckt das gesamte RIS samt OGH-, VwGH- und VfGH-Judikatur ab.

Wie verändert Legal AI die Rolle von Juristinnen und Juristen?

Legal AI übernimmt primär repetitive Dokumentenaufgaben. Juristinnen und Juristen können sich stärker auf strategische Beratung, Verhandlungsführung und komplexe rechtliche Einschätzungen konzentrieren. Die Erwartung an die Fähigkeit, mit KI-Werkzeugen produktiv zu arbeiten, steigt in vielen Kanzleien.

Was muss beim Tech-Stack einer AI-nativen Kanzlei beachtet werden?

Entscheidend ist die Integration in bestehende Werkzeuge – insbesondere Microsoft Word, das in den meisten Kanzleien das zentrale Arbeitswerkzeug bleibt. Zusätzlich sind der Verarbeitungsort, die Kategorien der Subunternehmer, Quelltransparenz bei der Rechtsrecherche und die Qualität der Ausgaben bei strukturierten Aufgaben wie der Vertragsanalyse maßgeblich.

Wie unterscheidet sich CASUS von internationalen Legal-AI-Plattformen wie Harvey oder Legora?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Datenverarbeitung: Hosting in Zürich, Inferenz ausschließlich innerhalb der EU und der Schweiz, keine Übertragung in die USA. Dazu kommt die Abdeckung des österreichischen Rechts über das RIS und die direkte Integration in Microsoft Word.

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