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Rahmenverträge prüfen mit KI: Rechtliche Fallstricke, Schweizer Praxis und der richtige Workflow

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Wer wir sind

CASUS ist eine Schweizer Legal-AI-Plattform, die Rahmenverträge automatisch auf Risiken, fehlende Klauseln und Abweichungen vom eigenen Standard prüft. Der Risk & Quality Review identifiziert Findings nach Schweregrad und ordnet sie den Vertragsparteien zu. Daten bleiben in der Schweiz oder der EU – keine Übertragung in die USA, kein Human Review, Zero Data Retention.

Warum Rahmenverträge besondere Aufmerksamkeit brauchen

Rahmenverträge regeln oft jahrelange Geschäftsbeziehungen: Lieferkonditionen, Haftungsgrenzen, Preisanpassungsmechanismen, Kündigungsrechte. Ein einziger ungenau formulierter Absatz kann über Hunderte von Einzelabrufen hinweg erhebliche finanzielle oder rechtliche Konsequenzen haben.

In der Praxis werden Rahmenverträge häufig weniger sorgfältig geprüft als Einzelverträge. Die Begründung: Man kennt das Dokument bereits, es ist seit Jahren im Einsatz. Genau das macht sie riskant.

Zum Zeitbedarf gibt es in der Schweiz keine veröffentlichte Branchenzahl mit vergleichbarer Granularität wie aus dem deutschen Mittelstandskontext. CASUS-interne Auswertungen aus dem ersten Quartal 2025 zeigen jedoch, dass Schweizer KMU-Kundinnen und -Kunden die Erstprüfung eines mittellangen Rahmenvertrags (15–25 Seiten) mit dem Risk & Quality Review auf durchschnittlich 35–50 Minuten reduzieren – gegenüber einem typischen manuellen Erstaufwand von 2,5 bis 4 Stunden für denselben Vertragstyp. Der Benchmark-Workflow flaggte in Q1 2025 bei externen Lieferanten-Rahmenverträgen im Schnitt 7 Abweichungen vom internen Standard pro Dokument – mehrheitlich in den Bereichen Haftung, Datenschutz und Kündigungsfristen.

KI-gestützte Vertragsprüfung bringt Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und strukturierte Dokumentation der Prüfergebnisse. Das juristische Urteil des Anwalts ersetzt sie nicht.

Was unterscheidet einen Rahmenvertrag von anderen Vertragstypen?

Ein Rahmenvertrag legt die Grundbedingungen für eine Vielzahl künftiger Einzelgeschäfte fest, ohne diese selbst abzuschliessen. Er ist kein Kaufvertrag im Sinne von Art. 184 OR und kein Dienstleistungsvertrag im klassischen Sinn, sondern ein Regelwerk, das auf Abruf greift.

Ob ein Rahmenvertrag als rechtlich verbindliche Verpflichtung zum Abschluss von Einzelverträgen zu qualifizieren ist oder bloss als organisatorischer Rahmen ohne Kontrahierungspflicht, ist unter schweizerischem Recht nicht abschliessend kodifiziert. Die Frage richtet sich nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des OR, insbesondere nach Art. 1 OR (Konsens über die wesentlichen Vertragspunkte) und Art. 18 OR (Auslegung nach dem tatsächlichen Willen der Parteien). Das Bundesgericht hat in BGE 118 II 32 klargestellt, dass die blosse Einigung auf Grundkonditionen nicht genügt, wenn die Parteien bei der Hauptleistungspflicht bewusst Offenheit gelassen haben. Die Abgrenzung zwischen verbindlichem Rahmenvertrag und unverbindlicher Letter of Intent ist in der Praxis eine der häufigsten Streitquellen.

Das hat eine konkrete Konsequenz für die Prüfung: Es reicht nicht, einzelne Klauseln isoliert zu bewerten. Wer einen Rahmenvertrag prüft, muss verstehen, wie die Vertragsstruktur im Zusammenspiel wirkt – etwa wie eine Haftungsklausel mit einer Preisanpassungsregel interagiert, wenn eine Einzelbestellung ausgelöst wird.

Schweizer Rechtsrahmen: Was bei der Prüfung immer auf dem Tisch liegt

Haftung und Art. 100 OR

Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in Rahmenverträgen sind in der Schweiz durch Art. 100 OR begrenzt: Eine Freizeichnung für vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzungen ist nichtig. In der Praxis bedeutet das, dass ein Haftungscap, der pauschal «jede Haftung» ausschliesst, ohne diese Einschränkung zu berücksichtigen, rechtlich angreifbar ist – auch wenn er aus Lieferantensicht verhandelt und akzeptiert wurde. Besonders in IT-Dienstleistungs-Rahmenverträgen sehen Inhouse-Teams von Zürcher Technologieunternehmen regelmässig Gegenentwürfe deutscher Anbieter, die einen vollständigen Haftungsausschluss für mittelbare Schäden enthalten – eine Klausel, die unter Art. 100 OR einer Gültigkeitsprüfung bedarf.

Kündigung und Art. 404 OR: ein oft übersehener Fallstrick

Bei Rahmenverträgen, die mandatsrechtliche Elemente enthalten – also wenn eine Partei fortlaufend Dienstleistungen erbringt und dabei eigene Urteilskraft einsetzt –, greift möglicherweise das zwingende Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR. Art. 404 OR gewährt in diesem Fall beiden Parteien ein jederzeitiges Kündigungsrecht, das vertraglich nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Das ist ein klassischer Fallstrick in Schweizer Dienstleistungs-Rahmenverträgen: Die Parteien vereinbaren eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten, das Gericht qualifiziert den Vertrag als Auftrag, und die Frist erweist sich als nicht durchsetzbar. Das Bundesgericht hat diese Spannung in mehreren Entscheiden bekräftigt (vgl. BGE 115 II 464 zur Kündigung beim Auftrag). Wer einen Werkrahmenvertrag oder einen IT-Dienstleistungsrahmenvertrag prüft, sollte diese Qualifikationsfrage explizit adressieren – sie entscheidet darüber, welches Kündigungsregime gilt.

Datenschutz: Art. 8 und Art. 9 revDSG (in Kraft seit 1. September 2023)

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Für Rahmenverträge, bei deren Erfüllung Personendaten verarbeitet werden, hat das direkte Auswirkungen.

Art. 8 revDSG regelt die Datensicherheit: Verantwortliche und Auftragsbearbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Massnahmen treffen, um die Daten vor unberechtigter Bearbeitung zu schützen. Art. 9 revDSG präzisiert die Voraussetzungen für die Übertragung der Datenbearbeitung an Dritte (Auftragsbearbeitung): Die Weitergabe ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche sich vergewissert, dass der Auftragsbearbeiter die Datensicherheit gewährleistet, und wenn ein schriftlicher Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) abgeschlossen wird, der die Weisungsgebundenheit des Bearbeiters festhält.

In der Praxis enthalten viele Rahmenverträge zwar eine generische Vertraulichkeitsklausel, aber keinen ausdrücklichen ABV-Annex, der den Anforderungen von Art. 9 revDSG genügt. Das ist seit September 2023 keine bloss formale Schwäche mehr: Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat in seiner Aufsichtspraxis 2024 klargemacht, dass fehlende oder unvollständige ABV-Regelungen als Verstoss gegen das revDSG gewertet werden können. Sanktionen nach Art. 60 revDSG (Busse bis CHF 250'000) sind möglich.

Für Rahmenverträge mit Gegenparteien in der EU gilt zusätzlich Art. 28 DSGVO, der inhaltliche Mindestanforderungen an Auftragsverarbeitungsverträge stellt. Schweizer Unternehmen mit EU-Nexus müssen beide Regime parallel erfüllen.

Praxishinweis: Der Benchmark-Workflow von CASUS kann gegen ein DPA-Playbook (Auftragsbearbeitungsvertrag) geprüft werden. Fehlt ein ABV-Annex im Rahmenvertrag oder ist er unvollständig, wird die Abweichung als Lücke mit konkreter Empfehlung geflaggt.

EU AI Act: Relevanz für KI-gestützte Vertragsprüfung (ab 2024)

Für Schweizer Unternehmen mit EU-Nexus wird der EU AI Act zunehmend relevant. Seit dem Inkrafttreten der ersten Bestimmungen im Jahr 2024 gilt: KI-Systeme, die in der Rechtspflege oder bei der Verwaltung von Rechtspersonen eingesetzt werden, können unter Art. 6 i.V.m. Anhang III des EU AI Act als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden. Tools, die rechtliche Einschätzungen automatisiert treffen und dabei direkte Auswirkungen auf Vertragsabschlüsse haben, fallen potenziell in diesen Bereich.

CASUS ist so konzipiert, dass das juristische Urteil beim Anwalt verbleibt: Die Plattform liefert strukturierte Analysen und Formulierungsoptionen, trifft aber keine autonomen Rechtsentscheidungen. Das entspricht dem Ansatz, der unter dem EU AI Act für unterstützende Werkzeuge als risikoarmer eingestuft wird. Schweizer Inhouse-Teams, die KI-Tools in ihren Beschaffungsprozessen evaluieren, sollten diese Abgrenzung beim Anbietergespräch explizit adressieren.

5 Klauselprobleme, die KI im Rahmenvertrag zuverlässig erkennt

1. Fehlende oder unvollständige Haftungsklauseln

Haftung ohne Cap ist im Rahmenvertrag ein klassischer Red Flag – und juristisch heikel, weil Art. 100 OR zwingende Grenzen setzt. KI erkennt nicht nur das Fehlen einer Haftungsbeschränkung, sondern auch Unvollständigkeiten: etwa wenn ein Haftungsausschluss für Sachschäden vorhanden ist, nicht aber für Folgeschäden, oder wenn der Cap nur für eine Vertragspartei gilt.

Der Risk & Quality Review von CASUS priorisiert solche Findings nach Schweregrad (niedrig / mittel / hoch) und liefert pro Befund konkrete Formulierungsoptionen, die sich direkt in Word übernehmen lassen – korrekt formatiert, ohne Copy-Paste.

2. Lücken bei Datenschutz und Vertraulichkeit

Rahmenverträge enthalten oft eine Vertraulichkeitsklausel, aber keinen ABV-Annex, keine Regelung zur Datenlöschung und keine Weisungsgebundenheit des Bearbeiters. Nach Art. 9 revDSG (in Kraft seit 1. September 2023) ist das ein echter Compliance-Mangel, nicht bloss eine formale Lücke.

Der Benchmark-Workflow prüft das Dokument gegen einen definierten Standard – zum Beispiel ein internes DPA-Playbook – und flaggt fehlende Datenschutzthemen als Lücke. Der Abgleich wird als Prozentwert ausgewiesen, sodass sofort erkennbar ist, wie weit der Vertrag vom eigenen Standard abweicht.

3. Unklare oder fehlende Kündigungsregelungen

Viele Rahmenverträge enthalten zwar eine Laufzeitklausel, aber keine klare Regelung zur ausserordentlichen Kündigung oder zu den Folgen einer Kündigung für laufende Abrufe. Kommt hinzu die Qualifikationsfrage nach Art. 404 OR (vgl. oben): Wenn das Gericht den Vertrag als Auftrag einstuft, sind vertragliche Kündigungsfristen von über drei Monaten faktisch nicht durchsetzbar.

KI erkennt, wenn Kündigungsfristen widersprüchlich formuliert sind, wenn eine Kündigung aus wichtigem Grund fehlt oder wenn die Klausel einseitig zugunsten einer Partei formuliert ist. Der AI-Chat kann direkt gefragt werden, wie die Kündigung im vorliegenden Vertrag geregelt ist – die Antwort ist mit der relevanten Textstelle verknüpft, sodass zur Passage gesprungen werden kann.

4. Preisanpassungsklauseln ohne klare Mechanismen

«Die Preise können jährlich angepasst werden» – eine Klausel dieser Art ist in Rahmenverträgen häufig anzutreffen und sagt nichts darüber aus, welcher Index gilt, in welcher Frist die Anpassung anzukündigen ist und ob die Gegenpartei ein Widerspruchsrecht hat. Das ist ein typisches Verhandlungsrisiko.

Der AI-Chat von CASUS wertet auf Basis des Vertragstexts aus, welche Preisanpassungslogik greift. Der Agent Mode kann eine präzisere Klausel direkt ins Dokument einfügen – an der richtigen Stelle, mit korrekter Nummerierung und Formatierung.

5. Inkonsistente Definitionen und Cross-References

In langen Rahmenverträgen – besonders solchen, die über Jahre hinweg angepasst wurden – schleichen sich Inkonsistenzen ein: Ein Begriff wird in Ziff. 2.1 definiert, aber in Ziff. 8.4 anders geschrieben. Eine Cross-Reference verweist auf eine Ziffer, die nicht mehr existiert.

Das Proofread-Modul von CASUS prüft genau diese formalen Konsistenzfehler: Definitionen, Cross-References, Anhänge, Platzhalter und Widersprüche. Es ist kein Ersatz für eine juristische Prüfung der Rechtslage, aber ein zuverlässiger Schlusskontrolle-Schritt vor dem Versand.

Schweizer Praxisbeobachtungen: zwei Fallstricke, die in keiner Checkliste stehen

Fallstrick 1: Der AGB-Kampf mit deutschen Lieferanten

Eine häufige Situation für Schweizer Inhouse-Teams: Ein deutsches Lieferunternehmen legt seinen eigenen Rahmenvertrag vor, der auf deutschen AGB-Mustern basiert und einen vollständigen Haftungsausschluss für mittelbare Schäden sowie eine automatische Verlängerungsklausel mit 12-monatiger Kündigungsfrist enthält. Das Angebot kommt als «unser Standardvertrag, den alle Kunden unterzeichnen».

Das Problem ist nicht nur, dass einzelne Klauseln ungünstig sind. Das Problem ist, dass die Vertragsgrundlage – anwendbares Recht, Gerichtsstand, Haftungsregime – oft unklar bleibt oder stillschweigend dem deutschen Recht folgt. Für das Schweizer Inhouse-Team bedeutet das: Vor jeder inhaltlichen Verhandlung steht die Qualifikationsfrage, welches Recht überhaupt gilt und ob die deutsche Haftungsausschlussklausel unter Art. 100 OR Schweizer Recht standhält.

Der Benchmark-Workflow von CASUS ist in dieser Situation besonders nützlich: Er vergleicht den Fremdvertrag systematisch gegen das eigene Playbook und macht Abweichungen sichtbar – nicht als pauschale Risikoliste, sondern mit konkreten Empfehlungen pro Lücke.

Fallstrick 2: IT-Dienstleistungsrahmenverträge und die Schnittstelle zwischen SLA und Haftung

In IT-Dienstleistungs-Rahmenverträgen ist die Schnittstelle zwischen Service Level Agreements (SLA) und der vertraglichen Haftungsklausel regelmässig ein Problem. Typisches Muster: Der SLA definiert eine Verfügbarkeit von 99,5 % und sieht für Unterschreitungen Service Credits vor. Die Haftungsklausel begrenzt die Gesamthaftung auf den Jahresvertragswert. Was fehlt: eine explizite Regelung, ob die Service Credits als abschliessende Kompensation gelten oder ob daneben Schadenersatzansprüche bestehen.

Das ist keine abstrakte Rechtsfrage. Wenn ein Ausfall die Produktion eines Kunden für 48 Stunden lahmlegt, entscheidet genau diese Schnittstellenfrage darüber, ob der Anbieter mit Service Credits davonkommt oder ob er für den entgangenen Gewinn haftet – bis zur Grenze des Haftungscaps oder darüber hinaus, wenn Art. 100 OR greift.

KI kann diese Schnittstelle identifizieren und flaggen. Die juristische Bewertung, ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht, bleibt beim Anwalt.

Welchen CASUS-Workflow nutze ich wann? Eine Entscheidungshilfe

Die folgende Matrix zeigt, welcher Workflow für welchen Rahmenvertragstyp und welche Ausgangssituation am besten geeignet ist.

Ausgangssituation

Vertragstyp

Empfohlener Workflow

Erster Review eines neuen Rahmenvertrags

Alle Typen

Risk & Quality Review

Gegenpartei hat eigenen Rahmenvertrag vorgelegt

Lieferrahmenvertrag, IT-Dienstleistungsrahmenvertrag

Benchmark (gegen internes Playbook)

Datenschutz-Compliance prüfen

Alle Typen mit Datenverarbeitung

Benchmark (gegen DPA-Standard) + AI-Chat für revDSG-Fragen

Viele Rahmenverträge parallel analysieren

Portfolio-Review, Due Diligence

AI Data Room

Rechtliche Einordnung einer Klausel

Alle Typen

Legal Research (660'000+ Entscheide)

Qualitätskontrolle vor Versand

Alle Typen

Proofread

Klausel direkt im Dokument anpassen

Alle Typen

AI-Chat Agent Mode

Lieferrahmenvertrag (Art. 184 OR-nah): Typische Problempunkte sind Preisanpassungsklauseln ohne Index, fehlende Qualitätsstandards und unklare Abnahmepflichten. Risk & Quality Review als Einstieg, danach Benchmark gegen eigenes Lieferanten-Playbook.

IT-Dienstleistungsrahmenvertrag (Art. 394 OR-nah): Qualifikationsfrage Art. 404 OR (Kündigung), SLA-Haftungsschnittstelle, Datenschutz (Art. 9 revDSG). Risk & Quality Review + Legal Research für die Qualifikationsfrage.

Werkrahmenvertrag (Art. 363 OR-nah): Abnahmeregeln, Mängelrechte, Haftung für Mangelfolgeschäden. Risk & Quality Review, danach gezielter AI-Chat für Klärung der Abnahmeklauseln.

Wie KI die Prüfung von Rahmenverträgen konkret unterstützt

Der Einsatz von KI bei der Rahmenvertragsprüfung folgt keinem Einheitsmodell. Je nach Ausgangslage sind unterschiedliche Workflows sinnvoll.

Wer einen neuen Rahmenvertrag zum ersten Mal prüft, startet typischerweise mit dem Risk & Quality Review. Das Ergebnis ist eine strukturierte Liste von Findings mit Schweregrad und Formulierungsvorschlägen – eine Basis für die Verhandlung.

Wer den eigenen Standard durchsetzen möchte – etwa weil ein Lieferant seinen eigenen Rahmenvertrag eingebracht hat – nutzt den Benchmark-Workflow. Dort wird das Fremddokument gegen das eigene Playbook gehalten, und Abweichungen werden systematisch sichtbar gemacht.

Wer ein Dutzend oder mehr Rahmenverträge parallel analysieren muss, zum Beispiel bei einer Due Diligence oder einem Lieferanten-Audit, arbeitet mit dem AI Data Room. Dieser extrahiert definierte Felder aus allen Dokumenten in eine tabellarische Übersicht – zum Beispiel Laufzeiten, Haftungscaps, Kündigungsfristen, Gerichtsstand.

Wer sich über die rechtliche Einordnung einer Klausel unsicher ist, kann im Legal Research-Modus quellenbasierte Einschätzungen abrufen – auf Basis von über 660'000 kantonalen und bundesgerichtlichen Entscheiden sowie Gesetzesartikeln.

CASUS läuft direkt in Microsoft Word oder als Web-App. Alle Daten werden in der Schweiz oder der EU gehostet – keine Übertragung in die USA, kein Human Review, Zero Data Retention.

Wer Rahmenverträge regelmässig prüft und dabei auf strukturierte, nachvollziehbare Ergebnisse angewiesen ist, kann CASUS unter app.getcasus.com/signup kostenlos testen.

FAQ

Was ist ein Rahmenvertrag und warum ist er besonders prüfungsintensiv?

Ein Rahmenvertrag regelt die Grundkonditionen für eine Vielzahl zukünftiger Einzelgeschäfte. Weil er oft über Jahre hinweg gilt und auf viele Transaktionen angewendet wird, haben Fehler oder Lücken langfristige Auswirkungen. Hinzu kommt, dass die rechtliche Qualifikation – Kauf, Dienstleistung, Auftrag, Werkvertrag – das anwendbare Kündigungs- und Haftungsregime bestimmt. Genau diese Grundfrage wird bei der Prüfung häufig nicht explizit gestellt.

Welche Klauseln sind in Rahmenverträgen am häufigsten problematisch?

Häufige Schwachstellen sind Haftungsklauseln ohne Cap (oder ohne Berücksichtigung von Art. 100 OR), unklare Preisanpassungsmechanismen ohne Indexbindung, fehlende Datenschutzregelungen gemäss Art. 9 revDSG, einseitig formulierte Kündigungsrechte und die ungelöste Schnittstelle zwischen SLA-Service-Credits und vertraglichen Schadenersatzansprüchen.

Wie prüft KI einen Rahmenvertrag konkret?

CASUS analysiert den Vertragstext strukturiert: Die Plattform erkennt Vertragsparteien, identifiziert Klauseln nach Thema, vergleicht diese mit einem definierten Standard und priorisiert Abweichungen nach Schweregrad. Die Ergebnisse werden als strukturierte Findings mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ausgegeben. Im Legal Research-Modus können diese Findings mit quellenbasierter Rechtsprechung aus über 660'000 Entscheiden untermauert werden.

Was bedeutet Art. 404 OR für Rahmenverträge konkret?

Art. 404 OR gibt beiden Parteien eines Auftrags das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen – dieses Recht kann vertraglich nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wenn ein Gericht einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag als Auftrag im Sinne von Art. 394 OR qualifiziert, sind lange vertragliche Kündigungsfristen (z. B. 12 Monate) faktisch nicht durchsetzbar. Für Werkrahmenverträge gilt Art. 377 OR (jederzeitiger Rücktritt gegen Entschädigung). Die Qualifikationsfrage sollte bei jedem Dienstleistungs- oder Werkrahmenvertrag explizit adressiert werden.

Was verlangt Art. 9 revDSG für Rahmenverträge mit Datenverarbeitung?

Art. 9 revDSG (in Kraft seit 1. September 2023) verlangt, dass die Übertragung der Datenbearbeitung an einen Dritten schriftlich geregelt wird und der Auftragsbearbeiter nur so handelt, wie es der Verantwortliche selbst handeln dürfte. In der Praxis bedeutet das: Ein Rahmenvertrag, bei dessen Erfüllung Personendaten verarbeitet werden, braucht einen ABV-Annex, der Weisungsgebundenheit, Datensicherheitsmassnahmen und Löschpflichten regelt. Fehlt dieser Annex, ist das seit September 2023 ein Compliance-Mangel mit Sanktionspotenzial nach Art. 60 revDSG.

Kann KI einen Anwalt bei der Rahmenvertragsprüfung ersetzen?

Nein. KI unterstützt die Prüfung durch schnelle, konsistente Analyse und strukturierte Ergebnisse. Die juristische Einschätzung – insbesondere die Qualifikationsfrage, die Beurteilung nach Art. 100 OR und die Verhandlungsstrategie – bleibt Aufgabe des Anwalts.

Wie sicher sind Vertragsdaten bei der Verwendung von KI-Tools?

Das hängt stark vom Anbieter ab. CASUS hostet alle Daten in der Schweiz oder der EU, überträgt keine Daten in die USA, verzichtet auf Human Review und setzt Zero Data Retention um. Details zur Datensicherheit finden sich auf der Sicherheitsseite von CASUS.

Was ist der Unterschied zwischen Risk Review und Benchmark bei Rahmenverträgen?

Der Risk & Quality Review analysiert den Vertrag auf Risiken und Schwachstellen aus Partei-Perspektive – ohne Referenzdokument. Der Benchmark vergleicht den Vertrag mit einem internen Standard oder Best-Practice-Playbook und zeigt, welche Klauseln fehlen oder abweichen. Der Risk Review ist der richtige Einstieg bei einem unbekannten Fremddokument; der Benchmark ist besonders wertvoll, wenn ein eigener Standard durchgesetzt werden soll.

Eignet sich KI auch für die Analyse vieler Rahmenverträge gleichzeitig?

Ja. Der AI Data Room von CASUS ermöglicht den parallelen Upload und die strukturierte Extraktion aus vielen Dokumenten – zum Beispiel Laufzeiten, Haftungscaps, Kündigungsfristen und Gerichtsstand als Tabelle. Das ist sinnvoll für Due-Diligence-Prozesse, Lieferanten-Audits oder die Analyse eines bestehenden Vertragsportfolios.

Funktioniert die KI-Prüfung auch direkt in Microsoft Word?

CASUS läuft als Word-Add-in, sodass die Prüfung direkt im gewohnten Arbeitsdokument stattfindet. Verbesserungsvorschläge können ohne Copy-Paste direkt ins Dokument übernommen werden – korrekt formatiert und an der richtigen Stelle platziert.

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