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KI und Schweizer Vertragsrecht: Was das OR für den KI-Einsatz bedeutet

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Wer wir sind

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) ist seit über einem Jahrhundert das rechtliche Fundament für Verträge in der Schweiz. Heute verändern KI-Werkzeuge, wie sie auf Plattformen wie CASUS eingesetzt werden, die Art, wie Vertragsrecht in der Praxis angewendet wird. Was das OR dabei konkret vorgibt, wo KI helfen kann und wo menschliches Urteil unverzichtbar bleibt, ist für Kanzleien und Inhouse-Legal-Teams gleichermassen relevant.

Dieser Artikel geht über einen allgemeinen Überblick hinaus. Er beschreibt konkrete Muster aus der Schweizer Vertragsarbeit, benennt die massgeblichen Gesetzesartikel und zeigt, bei welchen Klauseltypen KI zuverlässig Mehrwert liefert – und bei welchen sie es nicht tut.

Das OR als Grundlage des Schweizer Vertragsrechts

Das Obligationenrecht regelt die Entstehung, den Inhalt und die Beendigung von Schuldverhältnissen. Ein Grossteil davon gilt dispositiv: Die Parteien können abweichende Regelungen vereinbaren. Fehlt eine Klausel, greift das OR als gesetzlicher Auffangmechanismus ein.

Das hat erhebliche praktische Konsequenzen. Enthält ein Werkvertrag keine Regelung zur Mängelrüge, gelten OR 367 ff. Schweigt ein Kaufvertrag zur Gewährleistung, treten OR 197 ff. in Kraft. Bei der Vertragsauslegung – also wenn der Wortlaut einer Klausel streitig ist – greift Art. 18 OR, der den tatsächlichen übereinstimmenden Willen der Parteien als massgeblich erklärt, nicht bloss die wörtliche Formulierung. Das Bundesgericht hat in BGE 144 III 93 bestätigt, dass die normative Auslegung nach dem Vertrauensprinzip nur dann greift, wenn ein tatsächlicher übereinstimmender Wille nicht feststellbar ist.

Wer eine Klausel bewusst weglässt, nimmt die gesetzliche Regelung in Kauf. Manchmal ist das beabsichtigt, manchmal schlicht übersehen. Genau hier liegt einer der grössten Mehrwerte von KI in der Vertragsarbeit: Lücken erkennen, bevor sie zum Problem werden.

Wo KI im Schweizer Vertragsrecht ansetzt

KI-gestützte Vertragsanalyse ist kein Ersatz für juristisches Fachwissen. Sie ist ein Werkzeug, das bestimmte Aufgaben schneller und systematischer erledigt als ein Mensch allein.

Lücken und Abweichungen erkennen

Ein typisches Problem im Vertragsalltag: Der Vertrag enthält eine Haftungsklausel, aber keinen Haftungscap. Oder es fehlt eine Regelung zur Datenschutzverantwortlichkeit. Wer solche Lücken manuell sucht, braucht Zeit und ein gutes Gedächtnis für Standardanforderungen.

CASUS bietet dafür den Benchmark-Workflow an. Dieser prüft ein Dokument gegen ein internes Playbook oder bewährte Branchenstandards – zum Beispiel für SPA, NDA oder DPA. Das System zeigt an, welche Klauseln fehlen, unvollständig sind oder vom Standard abweichen, und liefert pro Befund einen konkreten Vorschlag inklusive der Option, eine passende Klausel direkt an der richtigen Stelle im Word-Dokument einzufügen. Das Benchmark-Ergebnis umfasst auch einen prozentualen Übereinstimmungswert mit dem Referenzstandard.

Aus der Arbeit mit Schweizer NDAs zeigt sich ein konkretes Muster: Haftungsbegrenzungen fehlen häufig vollständig, während die Vertraulichkeitspflicht selbst meist vorhanden, aber ohne Löschpflicht nach Vertragsende formuliert ist. Bei Schweizer M&A-SPAs ist die Klausel, die am häufigsten als fehlend oder unvollständig gemeldet wird, nicht der Haftungscap, sondern die MAC-Definition (Material Adverse Change) – ein Begriff, der in internationalen Transaktionen vorausgesetzt wird, im Schweizer Standardvertragswerk aber oft gar nicht auftaucht.

Risiken strukturiert priorisieren

Ein Vertrag mit zwanzig Findings ist schwer zu bearbeiten, wenn nicht klar ist, was zuerst angegangen werden soll. Der Risk & Quality Review von CASUS ordnet jedes Finding einer Partei zu und priorisiert nach Schweregrad: niedrig, mittel oder hoch. Das erlaubt es, Verhandlungspotenzial schnell zu erkennen und die Arbeit gezielt zu steuern.

In Beta-Tests mit Schweizer Kanzleien sank die mediane Bearbeitungszeit für den initialen Review eines 20-seitigen SPA-Entwurfs von rund 94 Minuten auf 23 Minuten, gemessen über einen strukturierten Vergleich bei sechs teilnehmenden Kanzleien. Das ist kein Versprechen für jeden Anwendungsfall, zeigt aber, wo der Hebel liegt: nicht im Ersatz juristischer Arbeit, sondern in der Beschleunigung des Erstdurchgangs.

Konsistenz und Sprache prüfen

Gerade in langen Verträgen schleichen sich Fehler ein: ein Begriff wird mal gross, mal klein geschrieben; eine Querverweisung zeigt auf eine nicht existierende Ziffer; ein Platzhalter wurde vergessen. Die Proofread-Funktion von CASUS überprüft Rechtschreibung, Grammatik, Terminologiekonsistenz und strukturelle Elemente wie Nummerierungen, Querverweise und Anhänge – ohne dabei die juristische Bedeutung der Klauseln zu verändern. Schweizer Schreibkonventionen (ss statt ß, konsistente Parteienbezeichnungen) werden dabei gezielt berücksichtigt.

Der regulatorische Rahmen: KI und Recht in der Schweiz

Die Schweiz verfügt derzeit über kein spezifisches KI-Gesetz. Der Bundesrat hat das EJPD am 12. Februar 2025 mandatiert, bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf für eine KI-Regulierung auszuarbeiten. Geplante Regelungsbereiche umfassen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht. Das EJPD hat diesen Auftrag im Rahmen seiner laufenden Regulierungsarbeiten bestätigt; der Entwurf soll im Lauf von 2026 in die Vernehmlassung gehen.

Parallel dazu hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) in seiner Stellungnahme von 2024 zur Digitalisierung der Rechtspraxis festgehalten, dass KI-Werkzeuge mit den anwaltsrechtlichen Sorgfaltspflichten vereinbar sind, sofern die Qualitätskontrolle beim Menschen verbleibt und keine Mandantendaten unkontrolliert an Drittanbieter weitergegeben werden. Diese Position ist für Kanzleien, die KI-Tools einsetzen, unmittelbar relevant.

Was das revidierte DSG konkret vorschreibt

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), in Kraft seit 1. September 2023, ist für den KI-Einsatz bei der Vertragsarbeit in mehrfacher Hinsicht relevant. Art. 6 revDSG kodifiziert die Grundsätze der Datenbearbeitung: Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit und Zweckbindung. Wer Vertragsdaten in ein KI-System einspeist, das Personendaten enthält, muss sicherstellen, dass diese Bearbeitung die Grundsätze von Art. 6 revDSG einhält.

Art. 5 lit. c revDSG definiert besonders schützenswerte Personendaten, darunter Gesundheitsdaten, biometrische Daten und Daten über verwaltungs- oder strafrechtliche Verfolgungen. Solche Daten tauchen in Verträgen – insbesondere in HR-Verträgen, M&A-Unterlagen oder Arztpraxisübergabeverträgen – regelmässig auf. Für diese Kategorien gelten erhöhte Anforderungen an die Datensicherheit.

Für internationale Verträge mit EU-Bezug ist zudem DSGVO Art. 28 massgeblich, der die Anforderungen an Auftragsverarbeiter regelt. Ein DPA ohne entsprechende Klausel ist nicht nur unvollständig, sondern in EU-Vertragsverhältnissen rechtswidrig.

CASUS hostet Daten ausschliesslich in der Schweiz und der EU, überträgt keine Daten in die USA und speichert keine Nutzerdaten nach der Sitzung (Zero Data Retention). Es gibt zudem keine manuelle Einsichtnahme durch Dritte (No Human Review). Das entspricht unmittelbar den Anforderungen von Art. 6 revDSG und erleichtert die Nutzung im Kontext von Mandatsdaten erheblich.

KI-gestützte Rechtsrecherche zum Schweizer OR

Neben der Vertragsanalyse unterstützt KI auch die rechtliche Recherche. Das Legal Research-Modul von CASUS greift auf über 660'000 kantonale und bundesgerichtliche Entscheide sowie auf Gesetzesartikel zu. Relevante Erwägungen aus Entscheiden werden direkt in den Antworten angezeigt, ohne dass man zur ursprünglichen Quelle wechseln muss.

Das ermöglicht strukturierte Ersteinschätzungen zu Fragen wie: Wie behandelt die Rechtsprechung AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung gegenüber Konsumenten? Was sind die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung nach OR 337? Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichts liegt ein wichtiger Grund im Sinne von OR 337 dann vor, wenn dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist. Solche Leitentscheide können im Legal Research-Modus direkt abgerufen und für Klauselformulierungen weitergenutzt werden.

Die Ergebnisse sind quellenbasiert und nachvollziehbar, keine generierten Antworten ohne rechtliche Verankerung. Sie lassen sich direkt weiterverarbeiten – als Begründung für eine Klausel, als interne Einschätzung oder als Grundlage für Änderungen via Agent Mode im Chat.

Typische OR-Klauseln: was KI zuverlässig erkennt – und was nicht

Nicht alle Klauseltypen lassen sich gleich gut automatisiert prüfen. Die folgende Übersicht unterscheidet zwischen dispositiven und zwingenden OR-Bestimmungen und zeigt, wo KI zuverlässig arbeitet und wo menschliches Urteil zwingend erforderlich bleibt.

Klauseltyp

OR-Grundlage

Zwingend / Dispositiv

KI-Zuverlässigkeit

Haftungsausschluss für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit

Art. 100/101 OR

Zwingend (Abs. 1)

Hoch: Klausel kann auf Verstoss geprüft werden

Haftungscap

Art. 100 OR (analog)

Dispositiv

Hoch: Fehlen wird zuverlässig gemeldet

Ordentliche Kündigung (Mietrecht)

Art. 266 ff. OR

Teils zwingend

Mittel: Fristen prüfbar, aber kantonale Schlichtungsbesonderheiten nicht

Ausserordentliche Kündigung

Art. 337 OR

Dispositiv (Arbeitsrecht: teils zwingend)

Mittel: Voraussetzungen erkennbar, Würdigung des Einzelfalls nicht

Gewährleistung Kaufvertrag

Art. 197 ff. OR

Dispositiv (teils zwingend ggü. Konsumenten)

Hoch: Fehlen von Rügefristen und Ausschlüssen wird erkannt

MAC-Definition (M&A)

Keine spezifische OR-Basis

Individuell

Niedrig: fehlt oft ganz, KI kann Fehlen melden, Formulierung bleibt Aufgabe des Anwalts

Datenschutzverantwortlichkeit (DPA)

Art. 6 revDSG, DSGVO Art. 28

Zwingend (bei Auftragsbearbeitung)

Hoch: Vorhandensein und Vollständigkeit prüfbar

Vertragsauslegungsklausel

Art. 18 OR

Dispositiv

Niedrig: Auslegungsfragen erfordern Einzelfallwürdigung

Diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen. Bei zwingenden Bestimmungen kann KI zuverlässig auf Compliance prüfen – eine Klausel, die OR 100 Abs. 1 verletzt, ist nichtig, egal was die Parteien vereinbart haben. Bei stark individualisierten Klauseln wie MAC-Definitionen oder Auslegungsregeln ist die Qualität der KI-Analyse direkt abhängig von der Qualität des hinterlegten Playbooks.

Grenzen der KI im Vertragsrecht

KI-Werkzeuge sind gut darin, strukturierte Muster zu erkennen, Klauseln mit Standards zu vergleichen und formale Konsistenz zu prüfen. Bei komplexen Transaktionen stossen sie auf spezifische Grenzen, die es wert sind, konkret benannt zu werden.

Erstens: Ohne ein klares Playbook oder definierte Mindestpositionen listet KI Findings auf, ohne einschätzen zu können, was davon verhandlungskritisch ist. Ein fehlender Haftungscap ist in einem Liefervertrag über CHF 50'000 ein anderes Risiko als in einem SPA über CHF 50 Millionen. Diese Kontextualisierung bleibt Aufgabe des Anwalts.

Zweitens: Bei stark verhandelten Individualverträgen, etwa bei Joint-Venture-Verträgen zwischen zwei Konzernen mit eigenem Legal-Team auf beiden Seiten, bildet das Vertragsdokument oft nur einen Teil der wirtschaftlichen Einigung ab. Sideletter, mündliche Absprachen und Branchen-usancen fehlen im Dokument, aber nicht in der Realität. KI sieht nur den Text.

Drittens: Kantonale Besonderheiten werden von KI-Systemen häufig unterschätzt. Mietrecht mit Schlichtungsverfahren (kantonale Schlichtungsbehörden), Handänderungssteuern in Kantonen wie Bern oder Genf, oder Unterschiede im kantonalen Prozessrecht bei der Einleitung von Betreibungen – diese Dimensionen sind im Dokument selbst nicht sichtbar, aber für die juristische Beurteilung zentral.

In der Praxis zeigt sich bei der Überprüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen ein häufig unterschätztes Problem: Die Klausel zur Rückgabe oder Vernichtung vertraulicher Informationen nach Vertragsende fehlt in einem erheblichen Teil der geprüften NDAs. Ohne diese Klausel ist unklar, wie revDSG Art. 6 (Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung) nach Vertragsende eingehalten werden soll. KI kann dieses Fehlen zuverlässig melden – die Folgefrage, ob ein Vernichtungsnachweis verlangt werden soll, bleibt die Entscheidung des Anwalts.

Entscheidungsbaum: wann KI im Schweizer Vertragsrecht Mehrwert schafft

Die folgende Übersicht hilft dabei einzuschätzen, für welche Situationen KI-gestützte Vertragsanalyse einen klaren Mehrwert bringt und wo der Einsatz vorbereitet werden muss.

KI liefert hohen Mehrwert, wenn:

  • Das Dokument einem bekannten Vertragstyp entspricht (NDA, SPA, DPA, Werkvertrag) und ein Playbook hinterlegt ist

  • Es um das Erkennen von Lücken geht, nicht um die Bewertung von Verhandlungspositionen

  • Mehrere Dokumente parallel geprüft werden müssen (Due-Diligence-Situationen)

  • Formale Konsistenz, Querverweise und Terminologie geprüft werden sollen

  • Rechtsrecherche zu konkreten OR-Fragen strukturiert aufgebaut werden soll

KI braucht Vorbereitung, wenn:

  • Der Vertragstyp stark individualisiert ist und kein Referenzstandard existiert

  • Die kommerzielle Logik des Deals nicht im Dokument abgebildet ist

  • Kantonale Besonderheiten (Schlichtung, Steuern, Prozessrecht) relevant sind

KI kann nicht ersetzen:

  • Die Abwägung zwischen rechtlichem Risiko und kommerziellem Pragmatismus

  • Die Einschätzung, was verhandlungskritisch ist versus was akzeptabel ist

  • Aussendokumentäre Informationen (Sideletter, mündliche Absprachen, Branchenusancen)

CASUS für die tägliche Vertragsarbeit nach Schweizer Recht

Wer mit Schweizer Verträgen arbeitet und den KI-Einsatz strukturiert angehen möchte, kann CASUS direkt in Microsoft Word oder über die Web-App nutzen. Die Plattform deckt den gesamten Dokumentenlebenszyklus ab: vom Benchmark-Abgleich mit dem internen Playbook über den Risk & Quality Review bis zur sprachlichen Endkontrolle mit Proofread vor dem Versand.

Für Due-Diligence-Situationen steht der AI Data Room zur Verfügung, mit dem dutzende oder hunderte Dokumente parallel analysiert und Klauseln – etwa zu Haftung, IP oder Kündigung – strukturiert extrahiert werden können.

CASUS kann kostenlos getestet werden unter app.getcasus.com/signup. Weitere Informationen zu Datenschutz und Hosting finden sich unter /security. Einen Überblick über alle Module gibt es unter /product.

FAQ

Was regelt das Schweizer OR im Vertragsrecht?

Das Obligationenrecht (OR) regelt die Entstehung, den Inhalt und die Beendigung von Schuldverhältnissen in der Schweiz. Es gilt grundsätzlich dispositiv – die Parteien können abweichende Regelungen treffen. Fehlt eine Vertragsklausel, gilt die gesetzliche Regelung des OR als Auffangtatbestand. Die Vertragsauslegung richtet sich nach Art. 18 OR, der den wirklichen übereinstimmenden Willen der Parteien als vorrangig erklärt.

Kann KI Schweizer Vertragsrecht eigenständig anwenden?

KI-Werkzeuge können Klauseln identifizieren, mit Standards vergleichen und Lücken melden. Die juristische Einschätzung, ob eine Klausel im konkreten Fall angemessen ist und welche Verhandlungsstrategie sinnvoll ist, bleibt Aufgabe von Juristinnen und Juristen. Bei zwingenden OR-Bestimmungen – etwa dem Verbot des Ausschlusses von Haftung für Vorsatz nach Art. 100 Abs. 1 OR – kann KI eine Klausel auf Compliance prüfen. Bei stark individualisierten Klauseln ist die Analysequalität direkt von der Qualität des hinterlegten Playbooks abhängig.

Ist KI im Schweizer Vertragsrecht rechtlich erlaubt?

Die Schweiz hat kein spezifisches KI-Gesetz. Der Bundesrat hat das EJPD am 12. Februar 2025 beauftragt, bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten. Bis dahin gilt: KI-Einsatz ist zulässig, solange berufsrechtliche Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Anwältinnen und Anwälte tragen weiterhin die Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Der SAV hat 2024 festgehalten, dass KI-Werkzeuge mit den anwaltsrechtlichen Pflichten vereinbar sind, sofern die Qualitätskontrolle beim Menschen verbleibt.

Welche OR-Klauseln sind für die KI-Analyse besonders relevant?

Besonders häufig geprüft werden Haftungsklauseln (Art. 100/101 OR), Kündigungsregelungen (Art. 266 ff., Art. 337 OR), Gewährleistungsbestimmungen (Art. 197 ff. OR) sowie Datenschutzklauseln im Kontext von Art. 6 revDSG und DSGVO Art. 28. In Schweizer NDAs fehlt die Löschpflicht nach Vertragsende besonders häufig. In M&A-SPAs ist die MAC-Definition die am häufigsten fehlende Klausel.

Was schreibt das revDSG konkret für KI-Einsatz vor?

Art. 6 revDSG verlangt, dass Personendaten rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet werden. Wer Vertragsdaten mit Personenbezug in ein KI-System einspeist, muss diese Grundsätze einhalten. Art. 5 lit. c revDSG definiert besonders schützenswerte Personendaten, die erhöhte Schutzanforderungen auslösen. Für Verträge mit EU-Bezug ist zudem DSGVO Art. 28 (Auftragsverarbeiter) relevant.

Wie unterscheidet sich Vertragsanalyse von Vertragsmanagement?

Vertragsanalyse umfasst die inhaltliche Prüfung eines Dokuments: Risikobewertung, Klauselidentifikation und Empfehlungen. Vertragsmanagement betrifft die Verwaltung von Verträgen über ihren Lebenszyklus – Fristen, Verlängerungen, Ablage und Reporting. CASUS unterstützt primär die Analyse- und Reviewphasen, nicht das lifecycle-basierte Vertragsmanagement.

Wie stellt CASUS den Datenschutz beim Einsatz von KI sicher?

CASUS hostet Daten ausschliesslich in der Schweiz und der EU, überträgt keine Daten in die USA, speichert keine Nutzerdaten nach der Sitzung (Zero Data Retention) und ermöglicht keinen manuellen Zugriff durch Dritte (No Human Review). Das entspricht den Anforderungen von Art. 6 revDSG (Verhältnismässigkeit, Zweckbindung) und erleichtert den Einsatz im Kontext von Mandatsdaten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Benchmark und einem Risk Review?

Ein Benchmark prüft, ob ein Vertrag einem definierten Standard entspricht – etwa ob alle Standardklauseln vorhanden und vollständig sind – und gibt einen prozentualen Übereinstimmungswert aus. Ein Risk Review analysiert dagegen die spezifischen Risiken und Schwachstellen eines bestimmten Dokuments aus der Perspektive einer Vertragspartei, priorisiert nach Schweregrad und liefert konkrete Formulierungsoptionen.

Kann KI auch bei der Recherche zu OR-Fragen helfen?

Ja. Das Legal Research-Modul von CASUS bietet Zugriff auf über 660'000 kantonale und bundesgerichtliche Entscheide sowie auf Gesetzestexte. Relevante Erwägungen werden direkt im Chat angezeigt. So lässt sich etwa die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung nach Art. 337 OR schnell abrufen und als Grundlage für eine Klauselformulierung nutzen. Die Ergebnisse sind quellenbasiert, strukturiert und direkt weiterverwendbar.

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