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KI für Anwälte: Nutzen, Risiken und Tools

Zuletzt aktualisiert am

von

Fabian Staub

Fabian Staub

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Co-Founder & CEO

KI übernimmt in der Anwaltspraxis strukturierte, wiederholbare Aufgaben: Vertragsanalyse, Abgleich gegen Standards, Recherche in Gesetzen und Rechtsprechung, Massenauswertung von Dokumenten und Qualitätskontrolle vor dem Versand. Belastbare Benchmarks zeigen dabei ein geteiltes Bild, und die Anforderungen an Sorgfalt, Berufsgeheimnis und Datenbearbeitung bleiben unverändert bestehen.

Dieser Beitrag ordnet drei Fragen: Was ist heute belegt, wo liegen die Risiken, und was gilt für Schweizer Kanzleien berufsrechtlich.

Was Benchmarks tatsächlich zeigen

Die Datenlage ist besser, als die verbreiteten Pauschalaussagen vermuten lassen, und sie ist differenzierter.

Der Vals Legal AI Report vom 27. Februar 2025 hat vier Legal-AI-Werkzeuge über sieben Aufgabentypen gegen eine Kontrollgruppe von Anwältinnen und Anwälten getestet. Die KI lag in vier der sieben Aufgaben vorn: bei Fragen zum Dokument mit 94,8 gegenüber 70,1 Prozent, bei der Dokumentzusammenfassung mit 77,2 gegenüber 50,3 Prozent, bei der Transkriptanalyse mit 77,8 gegenüber 53,7 Prozent und bei der Datenextraktion mit 75,1 gegenüber 71,1 Prozent. In den übrigen drei Aufgaben blieb die menschliche Vergleichsgruppe vorn. Eine Erweiterung vom Oktober 2025 zur klassischen Rechtsrecherche fand die geprüften Systeme im Schnitt sieben Punkte über der Anwalts-Baseline.

Für die Vertragsprüfung im engeren Sinn ist die Untersuchung "Better Call GPT: Comparing LLMs Against Lawyers" vom Januar 2024 einschlägig. Sie kommt auf F-Scores auf dem Niveau von Junioranwältinnen und -anwälten, bei deutlich abweichender Bearbeitungszeit: Senioranwälte benötigten im Schnitt 43,5 Minuten pro Dokument, Junioranwälte 56,2 Minuten, ausgelagerte Prüfteams 201 Minuten, GPT-4 unter 5 Minuten.

Die Einschränkung ist in beiden Untersuchungen dieselbe und wichtiger als die Spitzenwerte: Der Vorsprung entsteht bei strukturierten, klar umrissenen Aufgaben. Bei komplexen, kontextreichen und mehrjurisdiktionellen Fragestellungen bleibt die menschliche Beurteilung überlegen.

Wo KI in der Kanzlei konkret ansetzt

Die Einsatzfelder unterscheiden sich weniger im Rechtsgebiet als in der Struktur der Aufgabe. Vier Muster decken den grössten Teil der Praxis ab.

Analyse eines einzelnen Vertrags. Systeme wie Risk Review erkennen die Vertragsparteien und analysieren aus Parteiperspektive statt pauschal, mit Zuordnung, Relevanz und Schweregrad je Finding sowie konkreten Formulierungsoptionen. Eine Prüfung dauert bei CASUS ein bis drei Minuten und liefert im Schnitt rund zwanzig Findings (Stand August 2026).

Abgleich gegen einen Standard. Der Benchmark misst ein Dokument gegen ein eigenes Playbook oder anerkannte Best Practices für SPA, NDA und Auftragsbearbeitungsverträge und benennt Lücken wie eine Haftungsklausel ohne Cap oder ein undefiniertes IP-Ownership.

Auswertung vieler Dokumente parallel. Bei Transaktionen, Compliance-Prüfungen und Vertragsaudits extrahiert ein AI Data Room selbst definierte Felder über grosse Dokumentmengen in eine Tabelle, die sich für Excel und interne Berichte weiterverwenden lässt. Er findet nicht automatisch alle Klauseln, sondern extrahiert entlang der vorgegebenen Felder und Klauselthemen.

Recherche in Gesetzen und Rechtsprechung. Legal Research stützt sich bei CASUS auf über 1,8 Millionen Entscheide und Artikel aus der Schweiz, Deutschland und Österreich, davon über 660'000 aus der Schweiz, und liefert Fundstellen statt allgemeiner Internetquellen. Für die Schweiz werden die relevanten Erwägungen im Ergebnis hervorgehoben; deutsches und österreichisches Recht kennen Erwägungen in diesem Sinn nicht.

Dazu kommt die Qualitätssicherung vor dem Versand, die Querverweise, Definitionen, Nummerierung und offene Platzhalter prüft, ohne die juristische Bedeutung anzutasten. Wie sich diese Schritte im Dokument selbst abbilden lassen, beschreibt der Beitrag zu den Word-Workflows.

Risiken und Grenzen

Halluzinationen, auch bei Fachwerkzeugen

Das bekannteste Risiko ist die erfundene Fundstelle, und es betrifft nicht nur allgemeine Chatbots. Die Stanford-RegLab-Studie "Hallucination-Free?" vom Mai 2024 prüfte kommerzielle Rechtsrecherche-Werkzeuge über 202 Rechtsfragen und fand Halluzinationsraten von 17 Prozent bei Lexis+ AI, 33 Prozent bei Westlaw AI-Assisted Research und 43 Prozent bei GPT-4. Als halluziniert galt eine Antwort schon dann, wenn sie zwar die Rechtslage richtig wiedergab, aber eine Quelle zitierte, die die Aussage nicht trägt.

Der praktische Schluss ist nicht Verzicht, sondern Nachprüfbarkeit: Ein Werkzeug, das seine Fundstellen ausweist und in die Quelle springen lässt, ist überprüfbar, ein frei formulierender Chatbot nicht.

Wie teuer die unterlassene Prüfung wird, zeigt Mata v. Avianca: In diesem Verfahren vor dem U.S. District Court for the Southern District of New York reichten zwei Anwälte einen Schriftsatz mit sechs von ChatGPT vollständig erfundenen Entscheiden ein. Das Gericht sanktionierte sie am 22. Juni 2023 mit 5'000 US-Dollar. Der Vorwurf galt nicht der Nutzung des Werkzeugs, sondern der unterlassenen Überprüfung und dem Festhalten an den Zitaten, nachdem das Gericht sie dazu aufgefordert hatte.

Sorgfaltspflicht und Berufsgeheimnis

Die Berufsregeln nach Art. 12 BGFA gelten unabhängig vom eingesetzten Werkzeug. Ein KI-Output ist keine anwaltliche Leistung, sondern ein Hilfsmittel, dessen Prüfung Teil der Sorgfalt bleibt.

Beim Berufsgeheimnis ist die Konstruktion für Schweizer Kanzleien entscheidend. Nach Art. 13 Abs. 2 BGFA sorgt die Anwältin dafür, dass ihre Hilfspersonen das Berufsgeheimnis wahren; Art. 321 Ziff. 1 StGB erstreckt das strafrechtliche Berufsgeheimnis auf Hilfspersonen. Ein Anbieter, der Mandatsdaten verarbeitet, muss in diese Konstruktion passen. Wo das nicht vertraglich abgesichert ist, ist der Einsatz mit der Verschwiegenheitspflicht schwer vereinbar.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Für die Datenbearbeitung gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Zwei Bestimmungen sind beim KI-Einsatz besonders einschlägig. Art. 22 revDSG verlangt eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko und nennt dieses ausdrücklich "insbesondere bei Verwendung neuer Technologien". Art. 25 Abs. 2 lit. f revDSG gibt betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über das Vorliegen einer automatisierten Einzelentscheidung und die Logik, auf der sie beruht.

Bei einer Bekanntgabe ins Ausland ist die Schweizer Regelung eigenständig: Nach Art. 16 Abs. 1 revDSG stellt der Bundesrat die Angemessenheit fest, nicht die EU-Kommission, und Standarddatenschutzklauseln nach Art. 16 Abs. 2 lit. d revDSG müssen vom EDÖB genehmigt, ausgestellt oder anerkannt sein. EU-Standardvertragsklauseln allein genügen nicht; sie brauchen ein Schweizer Addendum. Eine ausführliche Darstellung steht im Beitrag zu KI und dem Schweizer Datenschutzgesetz.

Regulierung: was für Schweizer Kanzleien gilt

Die einschlägige berufsständische Quelle ist die Wegleitung des Schweizerischen Anwaltsverbands für den Umgang mit KI, verabschiedet im Juni 2024 und publiziert in der Anwaltsrevue 9/2024; die konsolidierte Fassung trägt das Datum 16. Februar 2025. Was sie im Einzelnen verlangt, behandelt der Beitrag zur SAV-Wegleitung.

Häufig wird stattdessen der Leitfaden der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer zitiert, der auf den Stand Dezember 2024 datiert und am 8. Januar 2025 bekanntgemacht wurde. Er ist inhaltlich brauchbar, bindet aber deutsches Berufsrecht und ist für eine Schweizer Kanzlei nicht die massgebliche Quelle.

Der EU AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689, wirkt über den Umweg der Mandate: Er ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und seit dem 2. August 2026 allgemein anwendbar. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act und das Verbot bestimmter Praktiken nach Art. 5 gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. In der Schweiz selbst hat der Bundesrat am 12. Februar 2025 die Eckwerte zur KI-Regulierung beschlossen; eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 erarbeitet werden.

Auswahlkriterien in Kürze

Für die Werkzeugauswahl entscheiden im Wesentlichen vier Fragen: Wo liegen die Daten und werden sie ins Ausland bekanntgegeben, werden Inhalte nach der Verarbeitung gespeichert oder für Training verwendet, kann ein Dritter die Dokumente einsehen, und weist das Ergebnis überprüfbare Fundstellen aus. Dazu kommt die Frage, ob das Werkzeug in der bestehenden Arbeitsumgebung läuft, weil ein Systemwechsel im Alltag Zeit kostet.

Eine ausführliche Gegenüberstellung der am Schweizer Markt verfügbaren Anbieter samt Kriterienraster steht im Vergleich der Legal-AI-Anbieter für die Schweiz. Wer konkret nach Kriterien sucht, findet dort den passenderen Einstieg als hier.

Kanzleien, die die Kriterien an einem echten Dokument prüfen wollen, können CASUS kostenlos testen; die ersten 14 Tage sind gratis und ohne Mindestvertragsdauer. Aussagekräftig wird ein solcher Test allerdings nur mit einem Fall aus der laufenden Arbeit.

Einführung in der Kanzlei

Die Auswahl ist der kleinere Teil der Arbeit, die tatsächliche Nutzung der grössere.

Am schnellsten rechnet sich der Einsatz bei wiederkehrenden, textlastigen Aufgaben mit erkennbarem Muster: Routineprüfungen, Konsistenzkontrollen, Zusammenfassungen und Standardklauseln, dazu Due Diligence und die Auswertung von Vertragsbeständen. Bei Standardverträgen wie NDAs, Auftragsbearbeitungsverträgen und Rahmenverträgen greifen Prüflisten am besten.

Ein Pilot mit ein bis zwei Anwendungsfällen lässt sich in Stunden oder Tagen aufsetzen. Bis die Nutzung teamweit stabil ist, vergehen realistisch einige Wochen, und der Aufwand liegt dann in Standards, Rollen und Freigabeprozessen, nicht im Werkzeug.

Zwei Beobachtungen aus Erstgesprächen mit Schweizer Kanzleien sind dabei wiederkehrend. Erstens gelten die ersten Fragen fast immer Datenschutz und Sicherheit, nicht der Funktionalität; besonders häufig die Frage, ob Dokumente vor der Verarbeitung anonymisiert werden müssen. Bei Hosting in der Schweiz, ausgeschlossener menschlicher Durchsicht und fehlender Speicherung nach der Verarbeitung ist das nicht nötig. Zweitens scheitern Einführungen selten an der Akzeptanz und häufig am Testaufbau: Wird mit einem Musterdokument statt mit einem echten Fall evaluiert, bleibt der Nutzen unsichtbar, weil ein sauberes Muster genau die Probleme nicht hat, die das Werkzeug adressiert.

Wo kein freigegebenes Werkzeug bereitsteht, greifen Mitarbeitende zu dem, was schneller verfügbar ist. Im Rechtsbereich ist das heikel, weil Mandatsdokumente unbemerkt bei Dritten landen können. Die wirksamere Antwort ist ein offiziell freigegebenes Werkzeug mit klaren Regeln, nicht ein Verbot.

FAQ

Was kann KI für Anwälte konkret leisten?

KI unterstützt bei strukturierten, wiederkehrenden Aufgaben: Vertragsanalyse aus Parteiperspektive, Abgleich gegen Standards, Erstrecherche in Gesetzen und Rechtsprechung, parallele Auswertung vieler Dokumente in der Due Diligence sowie formale Qualitätsprüfung vor dem Versand.

Wie zuverlässig sind KI-Ergebnisse in der juristischen Arbeit?

Belastbar nur mit Prüfung. Die Stanford-RegLab-Studie von 2024 fand über 202 Rechtsfragen Halluzinationsraten von 17 Prozent bei Lexis+ AI, 33 Prozent bei Westlaw AI-Assisted Research und 43 Prozent bei GPT-4. Werkzeuge mit ausgewiesenen Fundstellen sind überprüfbar, allgemeine Chatbots nicht.

Schneidet KI besser ab als Anwältinnen und Anwälte?

Aufgabenabhängig. Im Vals Legal AI Report vom Februar 2025 lag die KI in vier von sieben getesteten Aufgaben vor der menschlichen Vergleichsgruppe, in drei dahinter. Bei komplexen, kontextreichen und mehrjurisdiktionellen Fragen bleibt die menschliche Beurteilung überlegen.

Dürfen Anwälte KI für die Bearbeitung von Mandantendaten nutzen?

Grundsätzlich ja, unter Wahrung des Berufsgeheimnisses und der Vorgaben des revDSG. Nach Art. 13 Abs. 2 BGFA muss die Anwältin sicherstellen, dass Hilfspersonen das Berufsgeheimnis wahren; Art. 321 Ziff. 1 StGB erstreckt es auf sie. Entscheidend sind Datenhaltung, ausgeschlossene Einsicht Dritter und der Verzicht auf Speicherung nach der Verarbeitung.

Braucht der KI-Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Möglicherweise. Art. 22 revDSG verlangt eine Folgenabschätzung bei hohem Risiko und nennt dieses ausdrücklich insbesondere bei der Verwendung neuer Technologien. Ob im Einzelfall ein hohes Risiko vorliegt, hängt von Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung ab.

Welche Regeln gelten für Schweizer Kanzleien?

Berufsständisch die SAV-Wegleitung für den Umgang mit KI von Juni 2024, konsolidiert am 16. Februar 2025. Der häufig zitierte BRAK-Leitfaden bindet deutsches Berufsrecht. Der EU AI Act wirkt bei EU-Mandaten und EU-Sachverhalten; die Schweizer Regulierung ist seit dem Bundesratsbeschluss vom 12. Februar 2025 in Vorbereitung.

Was ist der Unterschied zwischen ChatGPT und spezialisierter Legal AI?

Allgemeine Sprachmodelle formulieren frei und weisen keine überprüfbaren Fundstellen aus. Spezialisierte Werkzeuge arbeiten gegen Gesetzes- und Entscheidsammlungen, führen Aussagen auf die Quelle zurück und analysieren parteibezogen. Die Halluzinationsraten unterscheiden sich messbar, sind aber auch bei Fachwerkzeugen nicht null.

Rechnet sich Legal AI auch für kleine Kanzleien?

Am stärksten profitieren Teams mit hohem Dokumentvolumen, vielen Versionen und wiederkehrenden Standards, was auf kleine und mittlere Kanzleien häufig zutrifft. Bei knappen Ressourcen wirkt frei werdende Kapazität schneller, weil sie nicht sofort neue Stellen erfordert.

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