BEAMON AI ist der juristische KI-Workspace der Frankfurter BRYTER GmbH, mit Listenpreisen ab 99 Euro je Nutzer und Monat im Jahresabo. Mehrere der beworbenen Rechtsdatenbanken setzen dabei ein zweites Abonnement voraus. CASUS deckt dieselben Aufgaben ab, arbeitet im Word-Add-in am geöffneten Dokument und enthält die Recherche im DACH-Raum ohne Zusatzvertrag.
Was BEAMON AI ist und woher es kommt
BEAMON AI ist ein junges Produkt mit einer älteren Grundlage. Die BRYTER GmbH wurde 2018 als Plattform für regelbasierte No-Code-Automatisierung juristischer Abläufe gegründet; BEAMON AI kam im Mai 2025 als KI-Aufsatz dazu, weshalb die Fachpresse es als "Bryter 2.0" beschrieb. Das erklärt die Bauweise: Die Stärke liegt in der Prozessautomatisierung, die juristische Dokumentarbeit ist der spätere Zubau.
Konkret besteht das Angebot aus drei Bausteinen: Assist für Entwurf, Prüfung und Recherche, Extract für strukturierte Daten aus großen Dokumentmengen, dazu ein Word-Plugin und die regelbasierten Workflows. Angebunden sind iManage und SharePoint.
Das Prüfmodul ist ernst zu nehmen. BEAMON beschreibt es als "Dokumentenprüfung in Hochgeschwindigkeit mit Klauselvergleichen, Risikohervorhebungen und Richtlinienchecks, die auf Ihre Playbooks abgestimmt sind" (beamon.ai, Stand August 2026). Wer den Anbieter als reines Recherchewerkzeug beschreibt, beschreibt ihn falsch.
Nicht ausgewiesen sind drei Dinge, an denen sich eine Prüfung in der Praxis entscheidet: die Analyse aus der Perspektive einer bestimmten Vertragspartei, ein abgestufter Schweregrad je Finding und ein Playbook-Abgleich, der einen Prozentwert liefert.
CASUS ist den umgekehrten Weg gegangen und von Anfang an auf die Arbeit am juristischen Dokument gebaut. Sieben Module mit je eigener Aufgabe stehen dafür bereit: AI Chat mit Agent Mode, Risk Review, Benchmark, Dossiers, Legal Research, AI Data Room und Proofread. Der Vergleich läuft auf sechs Achsen, und auf fünf davon fällt er unterschiedlich aus.
Was der Listenpreis enthält und was ein Zusatzabo braucht
Die Preisliste nennt drei Pakete: Single, Team und Pro, im Jahresabo 99, 149 und 199 Euro je Nutzer und Monat (Stand August 2026). Workflows und Single Sign-On gibt es ausschließlich im Paket Pro. Interessanter ist die Zeile darunter: Unter "Integrationen und Verlage" führt die Preisseite sechs Positionen, und bei vier davon steht ausdrücklich, dass sie zusätzlich kosten:
Position | Bedingung laut Preisseite |
|---|---|
Otto Schmidt API | zusätzliches Otto-Schmidt-Abonnement erforderlich, nur im Paket Pro |
Haufe Lexware | zusätzliches Haufe-Abonnement erforderlich |
Winsolvenz | zusätzliches Septeo-Abonnement erforderlich |
Handelsregister (Company.info) | gegen Aufpreis als Add-on |
Dokumentübersetzung (DeepL) | gegen Aufpreis als Add-on |
SharePoint | enthalten |
Beworben wird die Recherche in "über 80 juristischen Datenbanken". Welche davon in welchem Paket enthalten sind, sagt die Preisseite nicht; namentlich genannt und mit einem Zusatzabo versehen sind Otto Schmidt und Haufe Lexware. Für eine Kanzlei, die kalkuliert, heißt das: Der Lizenzpreis ist der Anfang der Rechnung, nicht ihr Ergebnis.
CASUS kostet 155 Euro je Nutzer und Monat, 130 Euro bei Jahresabrechnung, also 1.560 Euro im Jahr (Stand August 2026). Die Recherche ist darin enthalten, ohne Vertrag mit einem Verlag daneben. Die Preisübersicht führt beide Zahlungsweisen auf.
Die Arbeit findet im Word-Add-in statt
Beide Anbieter haben eine Word-Integration, und beide meinen damit nicht dasselbe. Bei CASUS laufen rund 80 Prozent der gesamten Nutzung im Word-Add-in und nicht in der Web-App. Das ist keine Positionierung, sondern eine Betriebszahl, und sie erklärt, warum die Module dort vollständig verfügbar sind statt in einer verkürzten Fassung.
Konkret heißt das: Risk Review, Benchmark, Proofread und der AI Chat samt Agent Mode arbeiten direkt am geöffneten Dokument. Der Agent Mode fügt Klauseln ein, formuliert um und ergänzt, und zwar unter Berücksichtigung von Struktur, Nummerierung und Formatierung an der richtigen Stelle, ohne Kopieren und Einfügen. Dazu kommen Actions im Add-in: Translate überträgt ein Dokument, ohne Formatierung und juristische Bedeutung zu verändern, Anonymize erkennt Personendaten vor einer Weitergabe.
Ein Beispiel aus dem Alltag einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei: Der Entwurf eines Rahmenliefervertrags kommt von der Gegenseite, die Prüfung ist bis zum Nachmittag zugesagt. Im Add-in läuft Risk Review über das offene Dokument, die Findings erscheinen neben dem Text, die vorgeschlagene Haftungsformulierung wandert per Klick an die richtige Stelle, und Proofread prüft vor dem Versand die Querverweise. Kein Export, kein zweites Fenster, keine Datei, die die Kanzlei verlässt.
Für die tägliche Arbeit ist das der Unterschied zwischen einem Werkzeug, das man aufsucht, und einem, das dort ist, wo der Vertrag ohnehin liegt.
Prüfen mit Parteiperspektive, Schweregrad und Playbook-Abgleich
Eine Vertragsprüfung ist erst dann nützlich, wenn klar ist, für wen geprüft wurde. Risk Review erkennt die Vertragsparteien und analysiert aus der Perspektive einer davon, nicht pauschal. Jedes Finding trägt eine Zuordnung, eine Relevanz und einen Schweregrad von niedrig bis hoch, dazu eine konkrete Formulierungsoption, die sich direkt ins Dokument übernehmen lässt.
Aus dem laufenden Betrieb: Eine Prüfung dauert ein bis drei Minuten und liefert im Schnitt rund zwanzig Findings. Beide Zahlen stammen aus der Nutzung, nicht aus einem Datenblatt.
Daneben steht Benchmark, das ein Dokument gegen einen Referenzstandard hält, gegen ein eigenes Playbook oder gegen Best Practices für SPA, NDA und DPA. Es zeigt, ob Standardklauseln vorhanden und ausreichend ausgestaltet sind, benennt fehlende Themenbereiche wie eine Haftung ohne Cap oder eine Vertraulichkeit ohne Löschpflicht, und gibt die Übereinstimmung als Prozentwert an. Ein Playbook-Abgleich, der eine Zahl liefert, lässt sich in einem Team als Standard durchsetzen; eine Einschätzung ohne Zahl lässt sich diskutieren.
Was die Prüfung überprüfbar macht, ist die Zuordnung: Jedes Finding lässt sich zu der Textstelle zurückverfolgen, aus der es stammt. Eine Einschätzung, die ein Partner gegenzeichnen soll, muss diesen Weg zurück erlauben, sonst bleibt sie eine Meinung.
Daneben stehen vier weitere Module mit eigener Aufgabe. Dossiers hält den Kontext über bis zu 100 Dokumente hinweg offen, sodass Fragen über beliebig viele Chats hinweg gestellt werden können, ohne Dateien erneut hochzuladen. Der AI Data Room analysiert hunderte Dokumente parallel und gibt eine Klausel-Matrix über Haftung, IP, SLA und Kündigung aus, nach Risiko priorisiert. Proofread prüft vor dem Versand Querverweise, Definitionen, Anhänge, Nummerierung und offene Platzhalter. Und der AI Chat samt Agent Mode beantwortet Fragen zum Dokument mit Sprung an die betreffende Passage.
Recherche ohne zweites Abo
Legal Research greift auf über 1,8 Millionen Entscheide und Artikel aus der Schweiz, Deutschland und Österreich zu. Recherchiert wird in Gesetzen und Rechtsprechung statt in allgemeinen Internetquellen, und die Ergebnisse tragen Fundstellen, die sich weiterverwenden lassen, als Begründung einer Klausel oder als interne Einschätzung.
Die Ausgabe ist dabei nicht nur eine Trefferliste: Zu einer Rechtsposition entstehen eine Risikoanalyse samt Risikotreibern, Pro- und Contra-Linien und eine Handlungsempfehlung, also Position halten, Fallback anbieten oder Zusatzklausel vorschlagen. Weil die Recherche im selben Add-in sitzt wie die Prüfung, landet das Ergebnis unmittelbar im Dokument statt in einer Notiz daneben. Der Unterschied zum Modell des Wettbewerbers liegt dabei weniger im Umfang als in der Vertragslage: Die Recherche ist Teil des Produkts und nicht die Schnittstelle zu einem Verlag, mit dem separat abzuschließen wäre.
Eine Lücke gehört genannt: EU-Recht ist nicht abgedeckt, weder EuGH und EuG noch EUR-Lex. Wer täglich mit Unionsrecht arbeitet, braucht dafür eine andere Quelle.
Sicherheit: wo gerechnet wird und wer Klartext sieht
Bei der Sicherheit trennen sich die beiden Anbieter nicht bei der Frage, ob sie ernst genommen wird, sondern bei der Frage, was sie offenlegen.
BEAMON sagt zu, Kundendaten nicht außerhalb der EU oder des EWR weiterzugeben, und schließt die Trainingsnutzung aus. Weiter geht die Auskunft nicht: In welcher Region gehostet wird, wo die KI-Inferenz stattfindet und wer auf Mandatsinhalte im Klartext zugreifen kann, steht auf keiner der Anbieterseiten.
Genau das sind die Angaben, die § 43e Abs. 4 BRAO voraussetzt. Die Vorschrift fragt, ob dort, wo die Leistung erbracht wird, ein vergleichbarer Geheimnisschutz besteht, und wer das prüfen will, muss den Ort kennen. CASUS beantwortet die Frage namentlich. Mandatsinhalte liegen auf Google Cloud in Zürich, verschlüsselt mit AES-256 im Ruhezustand und TLS 1.2+ bei der Übertragung. Die KI-Inferenz läuft ausschließlich über Vertex AI in Belgien und Azure OpenAI in Schweiz Nord und Schweden Zentral, es findet keine Inferenz in den Vereinigten Staaten statt. Für Azure liegt ein Opt-out vom Abuse-Monitoring vor, es gibt also keinen dreißigtägigen Puffer und keine menschliche Durchsicht durch Microsoft.
Vier Zusagen sind dabei vertraglich verankert und einzeln benannt: keine Nutzung für das KI-Training, keine Verarbeitung in Drittstaaten, kein Zugriff durch Mitarbeitende der Cloud-Anbieter, keine Vermischung von Mandaten. Der Klartextzugriff auf Seiten von CASUS ist auf die technisch notwendige Fehlerbehebung beschränkt, und die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter steht im Trust Center. Alle Angaben im Einzelnen sind dort nachlesbar.
Für die Beschaffung ist der Unterschied handfest: Die Zusage eines Wirtschaftsraums beantwortet die Frage nach dem Verarbeitungsort nicht, die Nennung der Regionen beantwortet sie.
§ 43e BRAO ist das Prüfraster für deutsche Kanzleien
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland ist die Auswahl eines KI-Anbieters keine reine Beschaffungsfrage, sondern eine berufsrechtliche. § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet zur Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufes bekannt geworden ist, und verlangt, Mitarbeitende entsprechend zu verpflichten und über die Straffolgen zu belehren; strafrechtlich flankiert wird das durch § 203 StGB, der Rechtsanwälte ausdrücklich nennt.
Der Maßstab für Dienstleister steht in § 43e BRAO. Die Vorschrift erlaubt es, Dienstleistern Zugang zu Tatsachen der Verschwiegenheitspflicht zu eröffnen, verlangt dafür aber einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Strafbelehrung und Zugriffsbeschränkung. Drei Absätze verdienen beim Anbietervergleich besondere Aufmerksamkeit:
Abs. 3 Nr. 3 verlangt die vertragliche Feststellung, ob der Dienstleister weitere Personen heranziehen darf und ob diese ihrerseits verpflichtet werden. Das ist die Norm für Unterauftragsverarbeiter mit Klartextzugang.
Abs. 4 erlaubt Dienstleistungen im Ausland nur, wenn dort ein vergleichbarer Geheimnisschutz besteht. Damit wird der Ort der KI-Inferenz zur Rechtsfrage, nicht zur technischen Randnotiz.
Abs. 5 verlangt bei mandatsbezogenen Dienstleistungen die vorherige Einwilligung des Mandanten. Für Kanzlei-Infrastruktur, die über alle Mandate hinweg eingesetzt wird, gilt das nicht, und genau so ordnet der Länderannex Deutschland der CASUS-AGB den eigenen Dienst ein.
Für Absatz 4 ist bemerkenswert, dass die BRYTER GmbH Tochtergesellschaften in New York und London hält, während der Ort der KI-Inferenz nicht benannt wird. Und für die Akte gibt es bei CASUS etwas, das kein Marketingtext ersetzt: eine schriftliche Bestätigung darauf, dass Infrastruktur- und KI-Anbieter keinen menschlichen Klartextzugriff auf Mandatsinhalte haben.
BEAMON AI und CASUS im Vergleich
Merkmal | BEAMON AI | CASUS |
|---|---|---|
Anbieter | BRYTER GmbH, Frankfurt am Main | CASUS, Schweiz |
Produkt am Markt seit | Mai 2025, auf einer Automatisierungsplattform von 2018 | von Beginn an auf juristische Dokumentarbeit gebaut |
Module | Assist, Extract, Word-Plugin, Workflows | sieben, je mit eigener Aufgabe und Produktseite |
Recherchequellen | über 80 Datenbanken, Otto Schmidt und Haufe je mit Zusatzabo | über 1,8 Millionen Entscheide und Artikel aus dem DACH-Raum, im Preis enthalten |
Word | Word-Plugin in allen Paketen | Word-Add-in, rund 80 Prozent der Nutzung |
Prüfung | Klauselvergleich, Risikohervorhebung, Playbook-Check | Risk Review aus Parteiperspektive mit Schweregrad, Benchmark mit Prozentwert |
Workflow-Automatisierung | regelbasierte Workflows, nur im Paket Pro | nicht im Angebot |
Ort der KI-Inferenz | nicht benannt, Verarbeitung in EU und EWR zugesagt | Belgien, Schweiz Nord, Schweden Zentral, keine Inferenz in den USA |
Menschlicher Klartextzugriff | keine Aussage | ausgeschlossen bei Infrastruktur- und KI-Anbietern, Bestätigung auf Anfrage |
Konzernstruktur | Töchter in New York und London | keine Gesellschaften außerhalb Europas |
Preis (Stand August 2026) | 99 bis 199 Euro im Jahresabo, je Nutzer und Monat | 130 Euro im Jahresabo, 155 Euro monatlich |
Wer den breiteren Markt sichten will, findet im Vergleich der Legal-AI-Anbieter eine Übersicht; wie eine KI-gestützte Vertragsprüfung im Ablauf aussieht, beschreibt der Beitrag zum Prüf-Workflow.
Ein Test dauert weniger lang als die Auswertung einer Preisliste. CASUS lässt sich vierzehn Tage kostenlos und ohne Mindestvertragsdauer ausprobieren, sinnvollerweise an einem echten Vertrag aus dem eigenen Bestand statt an einem Musterdokument. Wer wissen will, wie eine Prüfung aus Parteiperspektive aussieht, legt ein Konto an und lädt den nächsten Entwurf hoch, der ohnehin auf dem Tisch liegt.
Welches Werkzeug wofür
Für CASUS spricht der Regelfall einer deutschen Kanzlei. Wer täglich an Verträgen, Schriftsätzen und Prüfaufträgen arbeitet, findet sechs Argumente vor: Die Arbeit läuft im Word-Add-in am offenen Dokument, wo rund 80 Prozent der Nutzung stattfinden. Die Prüfung ist aus Parteiperspektive geführt, nach Schweregrad abgestuft und bis zur Textstelle nachvollziehbar, also gegenzeichnungsfähig. Der Playbook-Abgleich liefert einen Prozentwert, mit dem sich ein Kanzleistandard durchsetzen lässt. Die Recherche im DACH-Raum ist im Preis enthalten, der Listenpreis ist damit die ganze Rechnung. Der Ort der KI-Inferenz ist namentlich benannt und liegt nicht in den Vereinigten Staaten, was § 43e Abs. 4 BRAO überhaupt erst prüfbar macht. Und der Länderannex Deutschland ordnet den Dienst als mandatsübergreifende Kanzlei-Infrastruktur ein, sodass keine Mandanteneinwilligung nach Absatz 5 einzuholen ist.
Für BEAMON AI sprechen drei Sonderlagen. Eine Kanzlei mit bestehendem Abonnement bei Otto Schmidt oder Haufe Lexware nutzt vorhandene Verlagsinhalte weiter, und der Zusatzabo-Punkt entfällt. Ein Haus mit iManage-Bestand hält seine Präzedenzfälle im vorhandenen Dokumentenmanagement. Und ein Team mit echtem Bedarf an regelbasierter Prozessautomatisierung, etwa für wiederkehrende Assessments oder standardisierte Intake-Strecken, findet dort die Herkunft und die Stärke von BRYTER.
Alle drei Lagen beschreiben eine bestehende Investition oder eine Anforderung außerhalb der Dokumentarbeit. Wer ohne solche Vorbelastung entscheidet, entscheidet über die tägliche Arbeit am Dokument, und dort ist die Antwort eine andere.
Häufige Fragen
Was kostet BEAMON AI?
Die öffentliche Preisliste nennt drei Pakete mit 118, 176 und 234 Euro je Nutzer und Monat bei monatlicher Zahlung sowie 99, 149 und 199 Euro im Jahresabo (Stand August 2026). Workflows und Single Sign-On sind nur im Paket Pro enthalten. Mehrere Verlags- und Registeranbindungen setzen ein zusätzliches Abonnement beim jeweiligen Anbieter voraus.
Sind die Verlagsinhalte im Lizenzpreis enthalten?
Nein, jedenfalls nicht die namentlich genannten. Die Otto-Schmidt-API steht nur im Paket Pro zur Verfügung und verlangt zusätzlich ein Otto-Schmidt-Abonnement, die Haufe-Lexware-Integration ein Haufe-Abonnement. Welche der beworbenen über 80 Datenbanken ohne Zusatzvertrag nutzbar sind, geht aus der Preisseite nicht hervor.
Was verlangt § 43e BRAO von einem KI-Anbieter?
Die Vorschrift richtet sich an den Rechtsanwalt, nicht an den Anbieter. Verlangt werden ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Strafbelehrung, eine Regelung zur Heranziehung weiterer Personen und, bei Leistungen im Ausland, ein vergleichbarer Geheimnisschutz. Praktisch heißt das: Der Anbieter muss offenlegen, wer Zugriff hat und wo verarbeitet wird.
Wo werden die Daten bei CASUS verarbeitet?
Gehostet wird in Zürich, die KI-Inferenz läuft über Vertex AI in Belgien und Azure OpenAI in der Schweiz und in Schweden. Eine Inferenz in den Vereinigten Staaten findet nicht statt. Drittlandtransfers laufen über EU-Standardvertragsklauseln.
Kann CASUS in Microsoft Word arbeiten?
Ja, und dort findet der überwiegende Teil der Nutzung statt. Risk Review, Benchmark, Proofread und der AI Chat mit Agent Mode laufen im Add-in am geöffneten Dokument; Änderungen werden formatgerecht übernommen, ohne Kopieren und Einfügen.
Werden Mandatsdaten für das Training von KI-Modellen verwendet?
Nein, weder von CASUS noch von den Modellanbietern. Für Azure liegt ein Opt-out vom Abuse-Monitoring vor, es gibt also keinen dreißigtägigen Puffer und keine menschliche Durchsicht. Beide Anbieter schließen die Trainingsnutzung aus; der Unterschied liegt darin, wo die Verarbeitung stattfindet.







